Unerheblich ist es nach Ansicht des Gerichtes,
wenn unmittelbar vor der Weitervermittlung
an die Auskunft der Deutschen
Bahn auf den höheren Tarif hingewiesen
wird. Bei einem Hinweis bereits in
der Werbung könnten die Kunden dagegen
noch alternativ die Kosten bei einer
Weitervermittlung über die Telekom oder
einem direkten Anruf bei der DB-Auskunft
abwägen.
Erst Anfang September 2002 wurde die
persönliche Auskunft von 12 auf 60 Cent
pro Minute erhöht.
Urteil des Landgerichts Bonn vom
8. Oktober 2002, Aktenzeichen 11 0 75/02.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. DBV Bundesverband
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