Ab 15. Dezember 2002 erhalten Besitzer
der neuen Bahncard im VBB 25 Prozent
Rabatt auf ihren Fahrpreis. Die nebenstehende
Skizze der Bundesländer Brandenburg
und Berlin zeigt die Gültigkeit, die
jedoch eingeschränkt ist.
Diese Regelung gilt nämlich zum Beispiel
nicht in Berlin (Tarifzonen A, B und C,
in Potsdam, in Frankfurt/Oder, Brandenburg
und Cottbus und in 31 Großgemeinden
(beispielsweise Lauchhammer, Bad
Freienwalde, Oranienburg, Wittenberge,
Jüterbog, Guben und Spremberg).
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Übersichtskarte zur Gültigkeit der Bahncard. Zeichnung: VBB |
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Im Berliner C-Bereich gilt eine Sonderregelung,
über die ein entsprechender Prospekt
der Deutschen Bahn AG und des
VBB leider keine Auskunft geben. Auch
auf der Internet-Seite des VBB (www.vbbonline.de )
findet sich stattdessen der Hinweis,
dass die Bahncard im gesamten Berlin
ABC-Bereich nicht gültig sei. Was gilt
denn nun? Stattdessen feiert sich der VBB
selbst mit dem Hinweis darauf, dass man
zu den ersten Verbünden gehöre, der die
neue Bahncard anerkenne.
Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin gilt die
25 Prozent-Regelung nur in Verkehrsmitteln
der Deutschen Bahn AG.
Wer aber eine Bahncard-First hat, muss
dennoch für die Nutzung einen Übergangsfahrschein
haben, oder, wie
die anderen Zusatzfahrscheine auch,
nicht im Zug gekauft werden kann.
Klarheit besteht jedoch über die Regelung
zur Bahncard für Familienkindern:
sie erhalten auf ihre 5-Euro-Bahncard keinen
weiteren Rabatt zur üblichen VBB-Ermäßigung.
DBV Brandenburg
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