Den Übergang zum Wettbewerb auf der
Schiene verspricht Brandenburgs
Verkehrsminister Hartmut Meyer bei der
Unterzeichnung des Verkehrsvertrages
zwischen dem Land und der Deutschen Bahn im Dezember 2002.
Durch eine Ausschreibungsquote für die
Vergabe eines erheblichen Anteils
der Verkehrsleistungen soll die
schrittweise Einführung von Wettbewerb
fortgesetzt werden.
Der Vertrag mit einer Laufzeit von zehn
Jahren hat ein Volumen von insgesamt
rund 1,92 Milliarden Euro, die vom Land
bis 2012 aus den vom Bund zugewiesenen
Regionalisierungsmitteln an die DB
AG für Leistungen im Schienen-Nahverkehr
gezahlt werden. Gleichzeitig enthält
der Vertrag Ausschreibungsoptionen für
Linien, die in mindestens fünf Schritten
bis 2010 aus dem Vertrag herausgelöst
und im Wettbewerb vergeben werden
können. Bis zum Ende der Vertragslaufzeit
wird rund die Hälfte aller Verkehrsleistungen
im Land im Wettbewerb schrittweise
vergeben sein. Rechtzeitig vor Vertragsende
wird die übrige Hälfte der Verkehrsleistung
ebenfalls ausgeschrieben
und mit Ende des Vertrages vergeben.
Insgesamt wurde seit 1993 der Leistungsumfang
deutlich gesteigert: Die Verkehrsleistung
stieg um über 20 Prozent auf
jetzt insgesamt 35 Millionen Zugkilometer.
Die DB Regio hat das im Verkehrsvertrag
konkretisierte Verkehrsangebot entsprechend
dem gemeinsam abgestimmten
Fahrplan zu erbringen. Das Verkehrsangebot
wird im Rahmen der Jahresfahrpläne
einvernehmlich von den Vertragspartnern
fortgeschrieben. DB Regio wird
verpflichtet, bei der Erbringung ihrer Leistungen
eine kontinuierlich hohe Qualität
zu gewährleisten und ständig weitere
Verbesserungen anzustreben. Die konkreten
Anforderungen an die Qualität des
Verkehrsangebotes sind Bestandteil des
Vertrages. Außerdem wird weiterhin in
modernes Wagenmaterial investiert. So
sind vor kurzem 53 neue, klimatisierte
Doppelstockwagen bestellt worden, die
ab Ende 2003 auf den stark nachgefragten
RegionalExpress-Linien RE 1, RE 2,
RE 4 und RE 5 zum Einsatz kommen. Die
Fahrzeuge werden mit finanzieller Hilfe
des Landes Brandenburg angeschafft,
wobei der Investitionskostenzuschuss
während der Vertragslaufzeit vollständig
mit dem Entgelt für die Verkehrsleistung
verrechnet wird.
DBV Brandenburg
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