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Fahrgäste, die das Berliner Sozialticket nutzen,
dürfen mit dieser Monatskarte
nur die Verkehrsmittel von S-Bahn und BVG innerhalb des Berliner
Stadtgebiets (Tarif Berlin AB) nutzen.
Der Berliner Fahrgastverband IGEB
hält diese Regelung für nicht akzeptabel,
da es Fahrgästen nicht zugemutet
werden darf zu erkennen, ob ein in Berlin
verkehrender Bus von der BVG gefahren
wird und somit genutzt werden darf oder
nicht. Inzwischen wurde
die Verwirrung durch sich widersprechende
Äußerungen der Verantwortlichen
noch größer.
Auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten
Claudia Hämmerling vom 25. November
2004 hatte Senatorin Ingeborg Junge-Reyer
mitgeteilt, daß das Berlin-Ticket S (so der offizielle
Name) nicht zur Nutzung der „von den
brandenburgischen Verkehrsunternehmen allein
oder zusammen mit der BVG betriebenen
Bus- oder Straßenbahnlinien" berechtigt.
Kurze Zeit später erhielt ein SIGNAL-Leser
vom VBB eine andere Antwort: „Sehr geehrter
Herr Schiefelbusch, das Berlin-Ticket
S gilt im Tarifteilbereich Berlin AB. In den
Buslinien, welche die BVG und ein anderes
brandenburgisches Verkehrsunternehmen
gemeinsam bedienen (z.B. die Buslinien
107 oder 136) gilt das Berlin-Ticket S in allen
Busumläufen, auch in denen die durch das
brandenburgische Verkehrsunternehmen bedient
werden, aber auch nur innerhalb des
Tarifteilbereiches Berlin AB. Mit freundlichen
Grüßen i.A. Vazira Berdiyeva, i.A. Matthias
Weiden, Marketing Infocenter"
Aufgrund dieses Widerspruchs wandte sich
der Berliner Fahrgastverband IGEB schriftlich
an die Senatorin: „Sie werden verstehen, daß
wir als Berliner Fahrgastverband ein großes
Interesse haben, daß dieser Sachverhalt eindeutig
und rechtssicher geklärt wird, auch vor
dem Hintergrund vieler Schwarzfahrer-Streitigkeiten
in derartigen Zweifelsfällen."
Mit Schreiben vom 4. Februar 2005 antwortete
Verkehrsstaatssekretärin Maria
Krautzberger: „Im Rahmen der Bemühungen
zur Wiedereinführung des Sozialtickets
haben die Verkehrsunternehmen eine Erweiterung
der Gültigkeit auf andere Verkehrsunternehmen
abgelehnt. Die Senatsverwaltung
für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz
hat nochmals bestätigt, daß nur eine
Gültigkeit bei den Verkehrsmitteln der BVG
und S-Bahn Berlin GmbH im Tarifbereich
Berlin AB besteht. Hierauf wird auch in den
Merkblättern zum Sozialticket hingewiesen.
Dies entspricht auch dem von meinem Haus
genehmigten Tarifantrag. Insofern besteht
hierzu keine Rechtsunsicherheit." Meint
Frau Krautzberger.
Volmar Strauch, Staatssekretär beim Senator
für Wirtschaft, Arbeit und Frauen ist
offensichtlich besser informiert, denn erteilte
ebenfalls am 4. Februar 2005 der Abgeordneten
Elfi Jantzen (Bündnis 90/Die Grünen) auf
ihre Kleine Anfrage mit: „Unabhängig von dieser
tariflichen Regelung wird das Berlin-Ticket
S in den Teilbereichen Berlin AB auch durch
einige brandenburger Verkehrsunternehmen
sowohl auf Linien mit Gemeinschaftskonzessionen,
welche zusammen mit der BVG betrieben
werden, als auch auf Linien, die nur durch
brandenburger Verkehrsunternehmen betrieben
werden, auf Kulanzbasis anerkannt." Und
dann listet der Staatssekretär die Linien präzise
auf: Buslinien 390 (BBG), 107, 136, 809
(OVG), 263 (RVS) und 697 (ViP).
Könnte es sein, daß beim Berlin Ticket S
nicht nur die Fahrgäste, sondern auch der
Berliner Senat den Überblick verloren hat?
Da wir annehmen müssen, daß auch die
Fahrscheinkontrolleure nicht besser informiert
sind, fordern wir alle Verantwortlichen
noch einmal nachdrücklich auf, eine rechtssichere
und fahrgastfreundliche Lösung zu
finden. Und die kann nur darin bestehen,
daß das Sozialticket auf allen im Berliner
Stadtgebiet im VBB-Tarif fahrenden Bussen
anerkannt wird. IGEB
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