Im Juni 2005 fand in Erfurt eine Vollversammlung
des Personen-Tarifverband der
Deutschen Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen
Eisenbahnen (TBNE) statt. Es
waren Vertreter von 21 Mitgliedsbahnen
sowie Vertreter des Verbandes Deutscher
Verkehrsunternehmen (VDV) und der DB
AG anwesend. Wie wirkt sich die Tätigkeit
des TBNE auf die Zusammenarbeit der bisher
existierenden und der neu entstehenden
Eisenbahnverkehrsunternehmen aus?
Seit der Existenz von Eisenbahnen unterschiedlicher
Eigentumsstrukturen in
Deutschland war es notwendig, dass zur
Vereinfachung der Abfertigung und der Tarife
im Personenverkehr und Güterverkehr die
Eisenbahnverwaltungen zusammenarbeiteten,
gemeinsame Richtlinien ausarbeiteten
und vervollkommneten. Zum einen sollten
den Fahrgästen des Fernverkehrs nahtlose
Übergänge auf Anschlusszüge des Regionalverkehrs
und umgekehrt ermöglicht werden,
zum anderen sollten durch ein internes
Verfahren der Abrechnungen zwischen den
beteiligten Eisenbahnen die Fahrgeldeinnahmen
entsprechend den jeweils erbrachten
Leistungen verteilt werden.
Der TBNE ist der Tarifverband, der laut
seiner Satzung die Aufgabe wahrnimmt
„...durchgehende Tarife aufzustellen und
direkte Abfertigung einzurichten." Die Geschäftsführung
des TBNE liegt gegenwärtig
in den Händen der DB Regio AG. Ort und
Zeitpunkt einer Vollversammlung bestimmt
sie im Einvernehmen mit dem VDV. Der VDV
vertritt die Interessen der Mitgliedsbahnen
gegenüber der geschäftsführenden Bahn außerhalb
der Tätigkeit der Vollversammlung
und der Ausschüsse. Die Stimmenverteilung
der Mitgliedsbahnen in der Vollversammlung
richtet sich nach einem bestimmten
Einnahmeanteil des zuletzt abgeschlossenen
Kalenderjahres. Mit grundsätzlichen Angelegenheiten
sowie der Fortbildung des Verbandstarifes
und zur Behandlung von Fragen
der Abfertigung, der Beförderung und der
Abrechnung befassen sich Ausschüsse.
Anstoßverkehr und Parallelverkehr
Gegenwärtig konzentriert sich die Tätigkeit
des TBNE auf zwei Bereiche: zum einen
den Wechselverkehr (auch als Anstoßverkehr
bezeichnet) mit anschließenden Bahnen,
zum anderen den Parallelverkehr von
unterschiedlichen Bahnen auf denselben
Streckenabschnitten. Der TBNE bemüht
sich darum, dass möglichst viele Nichtbundeseigene
Eisenbahnen (NE) die Fahrpreise
und Beförderungsbedingungen der DB AG
anwenden, damit diese Tarifbestandteile
für die Fahrgäste überschaubar bleiben. Das
schließt regionale Abweichungen nicht aus.
Beim Wechselverkehr ist zu berücksichtigen,
dass die Preistafel der DB AG degressiv
gestaltet ist: Je größer die Entfernung, desto
niedriger wird der Preis pro Kilometer. Daher
ist durch entsprechende interne Vereinbarungen
zwischen den Bahnen zu sichern,
dass der Gesamtpreis einer Fahrkarte im
Innenverhältnis leistungsadäquat zwischen
den beteiligten Bahnen aufgeteilt wird.
Bei Parallelverkehren kommt es darauf
an, dass alle Fahrausweise für die jeweilige
Strecke gegenseitig anerkannt werden und
ein vernünftiger Modus für die interne Fahrgeldaufteilung
gefunden wird.
Verbindliche Preise
Für die künftige Gestaltung der Arbeit legte
auf der Erfurter Tagung der TBNE die
Entwürfe eines „Eckpunktepapiers" und
von „Musterverträgen für Tarif- und Vertriebskooperationen"
vor.
Zu dem Eckpunktepapier schlägt der TBNE
vor, einen unternehmensübergreifenden
SPNV-Tarif einzuführen, „... um für die Kunden
den Zugang zum System Bahn einfach zu
gestalten und eine freie Wahl der Züge des
SPNV mit einheitlichem Tarif zu gewährleisten.
Der gemeinsame SPNV-Tarif dient auch
der verbundübergreifenden Preisbildung
und kann eine Orientierungsgrundlage für
Ausschreibungen und Verbundtarife bilden."
Dieser Tarif soll aus verbindlichen Preisen
sowie einheitlichen Beförderungsbedingungen
bestehen. Als Basis einer gemeinsamen
und durchgehenden Preisbildung sollen die
Preise und Beförderungsbedingungen der
DB AG für den Nahverkehr (Produktklasse C)
dienen. Für den Vertrieb der Fahrausweise
bietet die DB AG an, ihn über das ab 1. Juli
2005 neu gegründete Service-Center DB
Personenverkehr GmbH auf vertraglicher
Basis zu übernehmen.
Die Tarif- und Verkehrskooperation im
SPNV ist dort wichtig, wo bereits Parallelverkehre
auf gleichen Strecken existieren. Es
wurden dazu Muster-Kooperationsverträge
vorgestellt und zur Anwendung empfohlen.
Diese bilateralen Verträge sollen später in
Richtung des einheitlichen SPNV-Tarifes weiterentwickelt
werden.
Durchlösen zur Döllnitzbahn
Für die Deutsche Regionaleisenbahn GmbH
in ihrer Funktion als Eisenbahnverkehrsunternehmen
werden in diesem Jahr lediglich
die Bahnhöfe der Döllnitzbahn vom TBNE
erfasst. Wenn im Jahre 2006 die regulären
Personenverkehre auf der Niederlausitzer
Eisenbahn und auf der Jeetzeltalbahn
(Lüchow—Dannenberg Ost) wieder aufgenommen
werden, können auf der Basis des
TBNE Fahrkarten nach und von allen Bahnhöfen
(Tarifpunkten) dieser Strecken nach
und von allen Bahnhöfen in Deutschland
- soweit deren Bahnen dem TBNE angeschlossen
sind - ausgestellt werden. DBV Recht
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