Der VCD fordert gesetzliche
Regelung von Fahrgastrechten
Am 1. Oktober 2004 trat die Kundencharta
der Deutschen Bahn AG in Kraft. Damit verankerte
die DB AG erstmals den rechtsverbindlichen
Anspruch auf Entschädigung im
Falle von Verspätungen und Zugausfällen in
ihren Geschäftsbedingungen. Der VCD sieht
sich nach einem Jahr Bewährungsprobe für
die freiwillige Regelung jedoch in seiner anfänglichen
Kritik bestätigt.
„Freiwillige Selbstverpflichtungen wie die
Kundencharta reichen bei weitem nicht aus,
da der Rechtsanspruch auf Entschädigungszahlung
deutlich hinter den Erwartungen und
Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden
zurückbleibt", kritisiert Michael Gehrmann,
VCD-Bundesvorsitzender. „Bei jedem anderen
Vertrag haben Kunden verbindliche Rechte,
unabhängig von der Farbe des Produktes.
Nur im öffentlichen Verkehr wird dies nach
wie vor ausgeschlossen. Eine der ersten Aufgaben
der neuen Bundesregierung im Bereich
Öffentlicher Verkehr muss es daher sein, den
aus der Vorkriegszeit stammenden Haftungsausschluss
der Bahn aus der Eisenbahn-Verkehrsordnung
zu streichen und Fahrgastrechte
endlich gesetzlich einheitlich zu regeln."
Kein Anspruch im Nahverkehr
Beschwerden über Probleme auf Bahnreisen
und mit der Kundencharta, die bei der Schlichtungsstelle
Mobilität beim VCD im zurückliegenden
Jahr eingegangen sind, spiegeln
nach Auffassung des VCD die wesentlichen
Defizite derzeitiger Bestimmungen wider. So
werde schon der Schienennahverkehr in die
rechtsverbindliche Regelung der Kundencharta
nicht einbezogen und Verspätungen
unter einer Stunde nicht mehr entschädigt,
obwohl letzteres unter der vorher geltenden
Kulanzregelung meist der Fall war.
Zu kompliziert
Heidi Tischmann, Verkehrsreferentin des
VCD: „Mit der Kundencharta gibt es ausschließlich
Regelungen für den Fernverkehr.
Reisende, die auch mit dem Nahverkehr
unterwegs sind, bleiben weitgehend rechtlos.
Die Fahrgäste unterscheiden aber nicht
zwischen Nah- und Fernverkehr. Für sie ist
die gesamte Reisekette von Tür zu Tür ausschlaggebend.
Deshalb fordert der VCD als Verbraucherverband,
dass Erstattungsansprüche
im Schadensfall für die gesamte Reisekette
und in allen Bussen und Bahnen gelten."
Auch die derzeitige Handhabung des Entschädigungsverfahrens
sei viel zu kompliziert.
Die Ausgabe von Gutscheinkarten,
die anschließend erst in einen tatsächlichen
Gutschein umgetauscht werden müssen,
baue unnötige Hürden für die Kundinnen
und Kunden auf. Zudem sei die prozentuale
Berechnung der Entschädigungssumme
nicht gerecht. Tischmann: „Bei Verspätungen
ist der Schaden für alle Fahrgäste
gleich, egal wie teuer ihre Fahrkarte war.
Deswegen ist eine prozentuale Entschädigung
für die Kunden in vielen Fällen nicht
befriedigend. Feste Summen wären da die
bessere Variante." Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD)
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