Verkehrsrecht & Tarife

Fahrgastrechte dürfen nicht zum Bumerang werden

Seit es Fahrgastverbände gibt, kämpfen diese um mehr Rechte. Gemessen an den Tatsachen, daß Fahrgäste seit dem Wirken der Verbände nicht mehr als Beförderungsfälle bezeichnet werden und daß sich der Befehlbetrieb Bahn nicht mehr auf ihre Kunden ausdehnt, ist die Erzielung gesetzlicher Fahrgastrechte natürlich ein Riesenschritt. Er zeigt, daß die Kundenbelange nun endlich von der Politik wahrgenommen werden.

Der DBV wird sich mit den Beschlüssen des Europäischen Parlaments in seiner kommenden Bundesverbandsratssitzung am 12. November 2005 befassen. Der DBV-Bundesvorstand allerdings sieht in seiner ersten Beurteilung die Gefahr, dass insbesondere die finanziellen Sanktionen gegen die Verkehrsunternehmen am Ende wieder beim Kunden landen. Allein die DB vermutet eine Auszahlungssumme bei Verspätungen von rund 250 Millionen Euro pro Jahr. Auch die Tatsache, daß die DB den überwiegenden Verursacher von Verspätungen, die DB Netz AG, aufgrund der Konzerntreue nicht in Regress nehmen kann, läßt eine Umschichtung auf die Angebotspreise erwarten. Hier sind vertiefende Gespräche der Betroffenen auf beiden Seiten erforderlich. Der DBV hat den Verbänden Pro Bahn und VCD sowie der DB AG einen solchen Dialog vorgeschlagen, in dem die Auswirkungen ermittelt und der Politik fundierte Vorschläge unterbreitet werden sollen. DB Personenverkehrsvorstand Karl-Friedrich Rausch begrüßte die DBV-Initiative.

Deutscher Bahnkunden-Verband

aus SIGNAL 5/2005 (Oktober/November 2005), Seite 27

 

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