Mit dem Fahrplanwechsel am 11. Dezember
verloren die BahnCard 25 und 50 deutlich
an Attraktivität. Bislang zahlten der
zweite bis fünfte Fahrgast bei gemeinsam
reisenden Personen lediglich die Hälfte,
sofern einer der Reisenden über eine Bahn-Card
verfügte. Diesen attraktiven
Mitfahrer-Rabatt hat die DB jetzt ersatzlos gestrichen!
Angesichts der massiven Konkurrenz durch
Pkw-Mitfahrten, Fernbuslinien
und Billig-Fluggesellschaften ist diese
erhebliche Verteuerung des Bahnfahrens
nicht nachvollziehbar.
Zusätzlich zum Wegfall des Mitfahrerrabattes
wurde zum 11. Dezember auch der Preis für
die BahnCard 25 von 50 Euro auf 51,50 Euro
in der zweiten und von 100 Euro auf 103 Euro
in der ersten Klasse erhöht. Die BahnCard 50
wurde von bislang 200 auf 206 Euro in zweiten
bzw. von 400 auf 412 Euro in der ersten
Klasse verteuert. Gerade die rund 3,2 Millionen
BahnCard-Besitzer bzw. treuesten Kunden der
Bahn sind damit von der allgemeinen Fahrpreisanhebung
(durchschnittlich 2,9%) überproportional
betroffen! Mit der Einführung
der Jugend-BahnCard - sie kostet 10 Euro und
bietet 25 % Rabatt - steht dem leider nur eine
sehr bescheidene Attraktivitätssteigerung gegenüber.
Paare, Familien und Kleingruppen haben somit
häufig nur noch durch die Nutzung des Sparpreises
25 oder 50 die Chance, preisgünstig mit der
Bahn zu reisen, dies allerdings mit erheblichen
Einbußen an Flexibilität! Die Vorverkaufsfrist beträgt
für beide Sparpreise drei Tage, der Reisende
muss sich grundsätzlich auf eine bestimmte Zugverbindung
festlegen, außerdem steht nur ein
begrenztes Fahrkartenkontingent zur Verfügung.
Hin- und Rückfahrt sind nicht einzeln buchbar,
weiterhin bestehen bei der Nutzung des Sparpreises
50 durch die Wochenendbindung zusätzliche
Einschränkungen: zwischen Hin- und Rückfahrt
muss entweder die Nacht von Sonnabend
auf Sonntag liegen bzw. die Hin- und Rückfahrt
erfolgt sonnabends oder sonntags.
Gerade im Vergleich zur Flexibilität des Autos
(einsteigen und losfahren - auch bei Spontanreisen)
wiegt diese Tarifmaßnahme besonders
schwer. Beispielsweise wird eine Familie mit
Kleinkind kaum gewillt sein, eine Zugverbindung
in unattraktiver Tagesrandlage zu nutzen,
nur weil dort das gewünschte Kontingent für
den günstigen Sparpreis 50 verfügbar ist. Die
Wahl des Verkehrsmittels dürfte im vorgenannten
Fall zu Lasten der Bahn ausfallen, erst recht,
wenn der eigene Pkw ohnehin vorhanden ist.
Eine vergleichbare Situation ergibt sich auch
bei der Nutzung von Angeboten wie beispielsweise
dem „Herbst-Spezial" Diese und ähnliche
Sonderaktionen sind ebenfalls kontingentiert,
Fahrausweise können nur entsprechend
der (für den Reisenden undurchschaubaren)
Verfügbarkeit erworben werden.
Gerade um mehr Reisende zur Bahnnutzung
zu bewegen bzw. mehr Stammkunden
zu gewinnen, sollte eine entsprechende
Preissensibilität selbstverständlich sein! Die
BahnCard ermöglicht dabei ein hohes Maß an
Kundenbindung und hierbei besonders eine
Bindung der Vielfahrer. Dadurch ergibt sich
für die DB AG nicht zuletzt auch der wichtige
wirtschaftliche Nutzen. Durch die Verschlechterung
der Konditionen wird die mit der Wiedereinführung
der BahnCard eingeschlagene
grundsätzlich richtige Marktstrategie unnötig
gefährdet. Berliner Fahrgastverband IGEB
|