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Seit Beginn meiner Tätigkeit als Geschäftsführer
des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg
engagiere ich mich dafür, den öffentlichen
Nahverkehr in der Wirtschaftsregion Berlin-Brandenburg
und die Kommunikation mit
den Kunden zu verbessern. Ein Beitrag dafür
sind leicht verständliche und nachvollziehbare
Tarif- und Beförderungsbestimmungen. Denn
diese regeln die Rechte und Pflichten zwischen
den Fahrgästen und den Verkehrsunternehmen.
Die Aufgabe des VBB besteht vor allem
darin, die Interessen der Kunden zu vertreten
und in Einklang mit politischen Vorgaben und
den 44 Verkehrsunternehmen zu bringen. Die
Änderungen, die nun zum 1.August 2005 in
Kraft getreten sind, sind das Ergebnis eines intensiven
Abstimmungsprozesses mit unseren
Partnern und ein weiterer Schritt in Richtung
Kundenorientierung.
VBB verbessert Kommunikation mit
den Fahrgästen
Einfach, schnell und umfassend will der Kunde
auch über den erforderlichen Fahrausweis informiert
werden. Vorbild können hier andere
Branchen sein: Kunden entscheiden sich bei
Wahlmöglichkeiten oft für einfache Lösungen,
wie die so genannten Flatrates beim Mobilfunk
oder im Internet. Deshalb ist das Ziel des VBB,
die Tarifstrukturen so einfach wie möglich zu
gestalten. Neben den Tarifstrukturen ist eine
einfache und verständliche Sprache in den Tariftexten
wichtig. Bisher lasen sich die Tarif- und
Beförderungsbedingungen wie ein Gesetzestext,
deshalb werden sie überarbeitet. Auch
für Fahrgäste ausländischer Herkunft soll das
Angebot leicht zugänglich sein. Der Internetauftritt
des VBB ist daher seit kurzem viersprachig.
Neben Deutsch ist das Angebot auch auf
Englisch, Türkisch und Polnisch abrufbar.
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Hans-Werner Franz, VBB-Geschäftsführer Foto: Kai-Uwe Heinrich |
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Um die wesentlichen Informationen dem
Fahrgast schnell mitzuteilen, wurde die Broschüre
„kurz & bündig" neu aufbereitet. Sie
zeigt die verschiedenen Angebote nach den
Mobilitätsbedürfnissen auf und erläutert sie für
jeden verständlich. Die Broschüre hilft bei der
Wahl des Fahrscheines, vom Einzelfahrschein
bis zur Monats- oder Gruppenkarte und klärt
auf über die Mitnahmeregelungen für Familie,
Hund und Rad.
Neben der Kommunikation, die stetig weiterverbessert
wird, hat der VBB geprüft, ob die
Bestimmungen der Tarif- und Beförderungsbedingungen
sinnvoll, plausibel und zeitgemäß
sind. Dabei gab es zwei wesentliche Änderungen:
Bahnsteigkarten sind passé
Von Wegezoll wurde Anfang November in
den Medien berichtet. Am Bahnhof Papestraße
dient der Bahnsteig der S-Bahn auch
als Personenüberführung über die Fernbahn.
Eine Fahrkartenkontrolle auf dem Bahnsteig
führte zu heftiger Medienresonanz. Bislang
durften die Bahnsteige nur mit einem gültigen
Fahrschein betreten werden. Das wurde geändert,
die Bahnsteige dürfen nun auch ohne
Fahrschein betreten werden. Damit hat der
VBB verschiedenen Bedürfnissen und neuen
Entwicklungen Rechnung getragen. Moderne
Bahnhöfe sind oft Einkaufszentren mit Bahnanschluss
und auch der Kiosk auf dem Bahnsteig
verkauft nicht nur an Fahrgäste. Gern werden
U-Bahnhöfe von Fußgängern benutzt, um
nicht beim Überqueren einer Kreuzung an der
Ampel warten zu müssen. All diese Menschen
sind keine Schwarzfahrer, sondern willkommene
Gäste. Deshalb dürfen Bahnhöfe nun auch
ohne Fahrausweis betreten werden.
Rückgabe von Zeitkarten vereinfacht
Einfacher wird die Rückgabe von nicht personengebundenen
Zeitkarten. Denn es liegt auf
der Hand, dass der Kunde bei Krankheit, Unfall
oder Tod die bezahlte Monatskarte nicht
in Anspruch nehmen kann. Bei personenbezogenen
Zeitfahrausweisen war die Rückgabe
aus besonderem oder vorhersehbarem Grund
schon früher möglich. Seit dem 1. August 2005
gilt diese Regelung auch für nicht personenbezogene
Zeitkarten. Sind die Fahrausweise
nicht oder nur teilweise genutzt, können sie
zurückgegeben werden. Der Restwert wird
dann erstattet. Bis zu dem Tag der Rückgabe
der Fahrkarte werden Einzelfahrten vom Erstattungsbetrag
abgezogen. Dabei geht der VBB
von zwei Fahrten je Geltungstag aus. Werden
Zeitkarten mit der Post zurückgegeben, gilt für
die Berechnung das Datum des Poststempels.
Stirbt der Kunde, gilt der Todestag. Diese Neuregelung
schafft mehr Gerechtigkeit.
Tarifverbesserungen
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Verbessert wurde das Brandenburg-Berlin-Ticket.
Es gilt nun verbundweit mit nur einer
Ausnahme, der Linie 88 der Schöneiche-Rüdersdorfer-Straßenbahn.
Damit wurde das
Angebot für die Fahrgäste attraktiver und
einfacher.
- Gruppenkarten wurden günstiger. Durch
eine Absenkung des Berechnungsfaktors für
den Bartarif von 65 Cent auf 55 Cent gegenüber
dem Einzelfahrausweis wird die Gruppenfahrt
attraktiver.
- Die 7-Tage-Karte wurde zur 7-Tage-VBB-Umweltkarte
und durch die Mitnahmeregelungen
bei Umweltkarten besonders attraktiv.
Montags bis freitags von 20 Uhr bis 3 Uhr
des Folgetages und sonnabends, sonn- und
feiertags können ganztägig ein Erwachsener
und bis zu drei Kinder von 6 bis 13 Jahren
mitgenommen werden.
- Die 8-Uhr-Karte für Cottbus wurde in den
VBB-Tarif aufgenommen. Die dortigen SPNV-Unternehmen
erkennen das Ticket an. Das
ist ein wichtiger Schritt in Richtung Tarifvereinheitlichung.
VBB im Dialog mit Kunden
Der VBB legt großen Wert darauf mit den Fahrgästen
ins Gespräch zu kommen. Das Fahrgastforum
wurde als Sprachrohr der Nutzer des
ÖPNV eingerichtet. Ziel ist es, die Wünsche und
Meinungen der Berliner und Brandenburger
Bevölkerung noch stärker in die Arbeit des VBB
einfließen zu lassen. Außerdem formuliert das
Forum Empfehlungen zu wesentlichen kundenrelevanten
Maßnahmen im Verbundraum
aus Fahrgastsicht. Hans-Werner Franz, Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB)
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