|
Frage: Gilt die Finanzierungszusage der
Bundesregierung zur Wiederherstellung
des S-Bahn-Netzes, wie es bis zum 13. August
1961 bestanden hatte? Wenn nein,
wann wurde sie verändert? Wann wird sie
eingelöst?
Antwort: Die Finanzierungszusage des Bundes
zurGrunderneuerung der BerlinerS-Bahn
besteht fort. Mit der im Dezember 2002 abgeschlossenen
Finanzierungsvereinbarung
„Sammelvereinbarung Nr. 14/2002 Grunderneuerung
der S-Bahn Berlin (SV 14)" erklären
der Bund und die DB AG, die Grunderneuerung
der S-Bahn Berlin fortzuführen. Ziel
ist, das Netz der S-Bahn Berlin zum Bezugszeitpunkt
12. August 1961 weitestgehend
wiederherzustellen und das zum Zeitpunkt
der Wiedervereinigung von der Deutschen
Reichsbahn im ehemaligen Ostteil der Stadt
betriebene Netz zu sanieren und zu modernisieren.
Frage: Für die nachfolgenden Strecken:
S-Bahn von Spandau nach Falkensee
(ca. 8 km und weiter nach Finkenkrug!) (...)
- a) Wie ist der Sachstand?
- b) Welche Finanzierung ist geplant bzw. vorgesehen?
- c) Wie ist der Stand der Prüfung der verkehrlichen
Notwendigkeit, welche Gutachten
und Prüfungen liegen mit welchem Ergebnis
vor und wo können sie nachgelesen
werden?
- d) Wie ist der Auslastungsgrad bei den jeweiligen
Regionalverbindungen in den entsprechenden
Spitzenzeiten?
- e) Welche Vorteile hat der Ausbau der Schienenverbindung
im Verhältnis zum jeweiligen
Straßenausbau?
Antwort: Der Senat ist für die auf dem
Stadtgebiet von Berlin befindlichen S-Bahnstrecken
zuständig und kann daher nur die
Fragen zu den entsprechenden Teilstrecken
beantworten.
- zu a): Für die Berliner Strecken liegt folgender
Sachstand vor: Nach der SV 14 ist die S-Bahn
von Spandau nach Falkensee (eingleisig)
eine Maßnahme der Grunderneuerung
der S-Bahn Berlin. Der Bund stellt jedoch
die Finanzierung des Vorhabens unter den
Vorbehalt, dass im Rahmen der laufenden
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ein
entsprechendes Nutzen-Kosten-Verhältnis
ermittelt wird. Das zweite Gleis von
Spandau nach Falkensee wird dagegen in
der SV 14 als Neu- und Ausbaumaßnahme
eingestuft. Bevor eine Förderung aus
dem GVFG-Bundesprogramm möglich
wird, muss auch für diese Maßnahme ein
Nutzen-Kosten-Verhältnis größer 1 nachgewiesen
werden. (...)
- zu b): Die Finanzierung der Infrastruktur für
die nachgefragten Berliner S-Bahnstrecken
ergibt sich aus der Zuordnung
der Vorhaben zu den Festlegungen der
SV 14 zwischen Bund, DB Netz AG und DB
Station & Service AG: Das Vorhaben Spandau—Falkensee
(eingleisig) wird - ein
entsprechendes Ergebnis der laufenden
Standardisierten Bewertung vorausgesetzt
- mit Baukostenzuschüssen des Bundes finanziert,
wobei die Grunderneuerungsanteile
ein Verhältnis von 1:1 zum Status
von vor 8/1961 aufweisen müssen. Die
Neubauanteile für das zweite Gleis sowie
für die S-Bahnhöfe Hackbuschstraße und
Nauener Straße werden bei Nachweis des
erforderlichen Nutzen-Kosten-Verhältnisses
aus dem GVFG-Bundesprogramm, d.h.
zu 60 % durch den Bund und zu 40 % durch
die Länder finanziert, die auch die Planungskosten
übernehmen müssen. (...)
- zu c): Die verkehrliche Notwendigkeit wurde
im Rahmen folgender Untersuchungen für
zwei der nachgefragten S-Bahnstrecken
geprüft: Die „Untersuchungen zum Schienenpersonennahverkehr
(SPNV) im Korridor
Spandau—Nauen", Intraplan Consult
GmbH, 2001, enthalten auch die erstmalige
Bewertung der Verlängerung der S-Bahn
von Spandau nach Falkensee durch die
DB AG und den Bund. Sie wurden ohne Beteiligung
der Länder durchgeführt. Das ermittelte
Nutzen-Kosten-Verhältnis war für
die beiden untersuchten Ausbauvarianten
negativ. Berlin, Brandenburg und der Bund
führen zurzeit eine zweite Standardisierte
Bewertung dieser Strecke durch, die die
Planungsansätze der Länder berücksichtigt.
- zu d): Der Regionalverkehr bedient in Berlin
nur zwei der nachgefragten S-Bahnstrecken.
Die Auslastung beträgt in der
Spitzenzeit (nachmittags von 13 bis
16 Uhr) jeweils in Höhe der Landesgrenze
auf der Strecke von Spandau nach Falkensee
in Richtung Brandenburg ca. 69 %
und in Richtung Berlin ca. 35 %. (...) Die
Auslastung wurde auf der Grundlage der
Ergebnisse der Verkehrserhebung 2002
des Senats und der im Erhebungszeitraum
angebotenen Plätze ermittelt.
- zu e): Bund und Länder gingen nach 1989
davon aus, dass die Wiederherstellung des
61er S-Bahnnetzes eine wichtige Voraussetzung
für eine Stadt- und umweltverträgliche
Verkehrsabwicklung im Ballungsraum
Berlin-Brandenburg ist. Der Senat setzt aus
diesen Gründen auch heute noch auf den
Ausbau der Schienenverbindungen und
zwar dort, wo eine entsprechende Nachfrage
zu erwarten ist und die Investitionen für
die Infrastruktur aus volkswirtschaftlicher
Sicht gerechtfertigt sind.
Frage: Wie hoch sind die täglichen Pendlerströme
und der Ausflugsverkehr von und
nach Falkensee(...)?
Antwort: Dem Senat stehen nur Zähldaten
des Gesamtverkehrs an der Landesgrenze aus
der Verkehrserhebung 2002 zur Verfügung.
Darin sind die Pendlerströme und der Ausflugsverkehr
enthalten. Das Verkehrsaufkommen
beträgt in Höhe der Landesgrenze auf
der Strecke von und nach Falkensee ca. 12.000
Fahrgäste pro Tag. (...) Das Verkehrsaufkommen
der die Landesgrenze passierenden Buslinien
ist in diesen Angaben enthalten. (...)
Berlin, den 28. Oktober 2005
Staatssekretärin Maria Krautzberger
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
[Red.] Aus aktuellem Anlass haben wir uns
auf den Abdruck der Antworten zu Falkensee
beschränkt. Die ebenfalls sehr interessanten
Antworten zu den anderen Strecken reichen
wir nach. Jutta Matuschek (Die Linkspartei.PDS), MdA Berlin
|