Am 10. Februar 2006 hat der Bundesrat in seiner
819. Sitzung beschlossen, einen Gesetzentwurf
zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
(PBefG) und des Allgemeinen
Eisenbahngesetzes (AEG) beim Deutschen
Bundestag einzubringen. Ziel dieser Gesetzesänderung
ist es, den Ländern die Befugnis
einzuräumen, Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr
- nach eigenem Ermessen -
mit Wirkung ab 1. Januar 2007 abweichend
von den bestehenden Regelungen in den
Bundesgesetzen (§45 PBefG und §6a AEG)
zu regeln.
Die bisherigen Regelungen im PBefG
und im AEG sehen vor, dass die Länder den
Bus- bzw. Eisenbahnverkehrsuntemehmen
einen Ausgleich für die vergünstigte Beförderung
von Auszubildenden - in der Regel
Schüler - gewähren müssen. Die Grundlage
hierfür bilden die im jeweiligen Zeitraum
verkauften (ermäßigten) Zeitkarten. Anhand
dieser Zeitkarten wird unter der Annahme
von durchschnittlichen Fahrtenhäufigkeiten,
durchschnittlichen Fahrentfernungen und
länderspezifischen Sollkosten je Personenkilometer
auf einen fiktiven Kostenaufwand für
die Beförderung geschlossen. Erstattet wird
die Hälfte des Unterschiedsbetrages zu den
entsprechenden Fahrgeldeinnahmen.
Diese Regelung ist den Ländern offensichtlich
ein Dorn im Auge. Der Grund: Jedem Busund
Eisenbahnverkehrsunternehmen steht es
gegenwärtig frei, Beförderungsleistungen im
Schülerverkehr anzubieten und Ausgleichsmittel
zu beanspruchen. Diesen Mittelanspruch
können die Länder nicht verwehren.
Nunmehr steht zu befürchten, dass eine der
letzten Bastionen der freien unternehmerischen
Betätigung durch Landesgesetze zu Fall
gebracht wird. Zwar wird nach dem Gesetzentwurfverlangt,
dass es in jedem Land überhaupt
eine Regelung gibt. Würden die Länder
aber von der Möglichkeit landesrechtlicher Ersatzregelungen
Gebrauch machen, so bliebe
vollkommen offen, in welcher Höhe und nach
welchem Verfahren ein Ausgleich zu leisten ist.
Der DBV befürchtet, dass Mittel nur noch dort
ausgereicht werden, wo nach ÖPNV-Plänen
auch Verkehr vorgesehen ist. Reaktivierungsprojekte
im SPNV (ohne den „Segen" des Landes)
würden erschwert werden.
Der DBV warnt daher davor, dass nun auch
in diesem Bereich „aus der Hüfte heraus geschossen
wird", um schnell weitere Einsparungen
zu realisieren, ohne dass im Einzelnen dargelegt
wird, in welcher Weise und in welcher
Höheein Ausgleich durch die Länderzu leisten
ist. Ein nicht mehr kontrollierbares Wegbrechen
bestehender Ausbildungsverkehre im
Bus- und Bahnbereich könnte bald die Folge
sein. Die Leidtragenden dieser Entwicklung
wären die Landkreise, die gezwungen wären,
zur Sicherstellung des Schülerverkehrs erneut
freigestellte Leistungen einzuführen. Deutscher Bahnkunden-Verband
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