Die Einigung zwischen der Deutschen Bahn
und dem Land Schleswig-Holstein über einklagbare
Fahrgastrechte im DB-Nahverkehr
wird vom DBV ausdrücklich begrüßt. Der Verband
sieht sich in seinem Bestreben bestätigt,
dass sich Entschädigungsregelungen bei Verspätungen
nicht zum Nachteil der Fahrgäste
auswirken dürfen, z.B. indem monetäre Erstattungen
auf die Fahrpreise umgelegt werden.
Mit der Einigung in Schleswig-Holstein
wurde eine moderate Regelung gefunden,
die unterhalb der etwas überzogenen Forderungen
der Gutachter liegt.
Der DBV setzt sich zusammen mit anderen
Verbänden seit mehr als zehn Jahren für
bundesweit einheitliche Nahverkehrstarife
und Fahrgastrechte ein. Alle für den Schienenpersonennahverkehr
subventionierten
Verkehrsunternehmen und die Bundesländer
sollten sich dem Beispiel Schleswig-Holsteins
anschließen und umgehend eine derartige
Umsetzung in ihren Bereichen voranbringen.
Deutschland hat sich mit der Umsetzung der
Bahnreform zur europäischen Lokomotive im
Bahnbereich entwickelt und sollte nun auch
bezüglich der Fahrgastrechte eine Vorreiterrolle
für Europa einnehmen. Die Regelung in
Schleswig-Holstein kann dafür Vorbild sein. Deutscher Bahnkunden-Verband
|