Schleswig-Holstein

Fahrgastrechte im DB-Nahverkehr

Die Einigung zwischen der Deutschen Bahn und dem Land Schleswig-Holstein über einklagbare Fahrgastrechte im DB-Nahverkehr wird vom DBV ausdrücklich begrüßt. Der Verband sieht sich in seinem Bestreben bestätigt, dass sich Entschädigungsregelungen bei Verspätungen nicht zum Nachteil der Fahrgäste auswirken dürfen, z.B. indem monetäre Erstattungen auf die Fahrpreise umgelegt werden. Mit der Einigung in Schleswig-Holstein wurde eine moderate Regelung gefunden, die unterhalb der etwas überzogenen Forderungen der Gutachter liegt.

Info-Box

Der DBV setzt sich zusammen mit anderen Verbänden seit mehr als zehn Jahren für bundesweit einheitliche Nahverkehrstarife und Fahrgastrechte ein. Alle für den Schienenpersonennahverkehr subventionierten Verkehrsunternehmen und die Bundesländer sollten sich dem Beispiel Schleswig-Holsteins anschließen und umgehend eine derartige Umsetzung in ihren Bereichen voranbringen. Deutschland hat sich mit der Umsetzung der Bahnreform zur europäischen Lokomotive im Bahnbereich entwickelt und sollte nun auch bezüglich der Fahrgastrechte eine Vorreiterrolle für Europa einnehmen. Die Regelung in Schleswig-Holstein kann dafür Vorbild sein.

Deutscher Bahnkunden-Verband

aus SIGNAL 3/2006 (Juni/Juli 2006), Seite 15

 

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