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Am 8. Mai 2006 gab der Nordhessische Verkehrsverbund
(NW) in einer Presseerklärung
die 5-Minuten-Garantie ab: Wenn sich
Busse und Bahnen im NW-Bereich zwischen
Göttingen und Schwalmstadt, zwischen
Willingen und Bad Hersfeld um mehr als
5 Minuten verspäten, wird auf das entwertete
NW-Ticket das Fahrgeld in voller Höhe
erstattet. Besitzer von Spartickets sowie von
Zeitkarten werden anteilig entschädigt. Darüber
hinaus übernimmt der NW Taxikosten
bis zu einer Höhe von 25 Euro falls ein Fahrgast
nach 20 Uhr seinen Anschluss verpasst.
Bis zur gleichen Höhe werden auch Reinigungskosten
für den Fall getragen, dass
ein Gast seine Kleidung an verunreinigten
Sitzen im Fahrzeug oder an Haltestellen verschmutzt
hat. Die 5-Minuten-Garantie gilt
mit jedem NW-Ticket auf allen Strecken und
rund um die Uhr. Ausgenommen sind lediglich
die NW-Schülertickets, die durch den
Schulträger bezahlt werden, und die Tickets
für die Anruf-Sammeltaxen, die im Taxi verkauft
werden.
NW-Kunden können sich bis spätestens
drei Tage nach einem Vorfall beschweren
und ihren Garantie-Anspruch geltend machen:
persönlich in allen Infopoints und
NW-Kundenzentren, am Service-Telefon
unter der Rufnummer 0180-234-0180 oder
online unter www.nvv.de . Innerhalb der folgenden
drei Monate erhält der Fahrgast in
jedem NW-lnfoPoint oder in den NW-Kundenzentren
seine Fahrtkosten in bar erstattet.
Hierbei muss er sein entwertetes Ticket
vorlegen, bei einer gewünschten Erstattung
von Taxi- und Reinigungskosten sein Ticket
und Quittungen. Bei Erstattungsbeträgen
über 5 Euro ist grundsätzlich der Personalausweis
vorzulegen. Garantieformulare liegen
in Fahrzeugen aus.
Am 11. Mai, also drei Tage nach der Presseerklärung,
teilte NW-Geschäftsführer Thomas
Rabenmüller in einer Pressekonferenz
mit, dass seit Bekanntgabe der 5-Minuten-Garantie
130 Beschwerden eingegangen
seien. Das seien 0,02% aller Fahrgäste im
genannten Zeitraum. „Die Tatsache, dass einige
unserer Gäste überhaupt ihr Fahrgeld
zurückgefordert haben, werten wir ausdrücklich
nicht als Misserfolg, im Gegenteil",
sagt Rabenmüller. „Jeder, der berechtigt etwas
an unseren Leistungen zu bemängeln
hat, findet bei uns Gehör und wird für Verspätungen
und Versäumnisse entschädigt.
Es ist ja gerade unser Ziel, Unzulänglichkeiten
aufzudecken und auszuschließen, von
denen wir auf anderem Wege womöglich
nie etwas erfahren hätten." So kann der
Fahrgast mithelfen, Leistungen in seinem
Sinne zu optimieren. Die Pünktlichkeitsgarantie
soll auch gelten, wenn Bus oder Bahn
zu früh fahren und der Fahrgast dadurch
einen wichtigen Anschluss versäumt. Da
über 95 % aller NW-Fahrten pünktlich sind,
werden die Erstattungsansprüche in überschaubaren
Grenzen bleiben.
Kommentar:
Der Fahrgast wird Kontrolleur
Wer seine Kunden für berechtigte Beschwerden
bezahlt, kann einigermaßen sicher
sein, dass Fahrgäste auch den Zustand von
Fahrzeugen und Haltestellen kontrollieren.
Allerdings wird die Garantie nicht ganz reibungslos
ablaufen: Lange Schlangen beim
Buseinstieg vor einer Ampel (z.B. am Altmarkt
in Kassel) führen ebenso leicht zu
einer Verspätung wie das Verladen von Kinderwagen
und Rollstühlen. Probleme gibt es
auch bei langer Wartezeit nach einem Unfall.
Auch überlastete eingleisige Strecken (Hessentag
in Hessisch Lichtenau) führen leicht
zu Verspätungen.
Trotzdem begrüßt Pro Bahn & Bus die
NW-Initiative mit der Bargelderstattung.
Dagegen müssen sich DB-Fahrgäste auf
Nicht-NW-Strecken meistens mit einem
Gutschein zufrieden geben, dessen Einlösung
oft schwierig ist - und auch das nur
im Fernverkehr. Die Garantieregelungen des
RMV bleiben ähnlich weit hinter denen des
NW zurück. Bis Ende 2006 wird der NW das
Garantie-Projekt systematisch beobachten,
auswerten und danach über eine Verlängerung
entscheiden. (HerHof) Pro Bahn & Bus Hessen
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