Im aktuellen Fall geht es um eine Gruppe
von Schülerinnen mit Begleitpersonen,
die aufgrund von Bauarbeiten zu einem
unerwarteten und leider unerfreulichen
dreistündigen Berlin-Aufenthalt gekommen
sind.
Die 17-köpfige Reisegruppe startete um
5 Uhr ihre Fahrt von Gizycko (Polen) nach
Elmshorn. Da die Züge an diesem Tag in
Berlin nicht durchgängig verkehrten, waren
viele Umstiege notwendig, um vom
Berliner Ostbahnhof zum Bahnhof Zoologischer
Garten zu kommen. Die Gruppe
verpasste deshalb den Anschlusszug nach
Hamburg.
Die nächste mögliche Verbindung folgte
planmäßig zwei Stunden später, hatte
jedoch 50 Minuten Verspätung. Die Platzreservierung
für diesen Zug gestaltete
sich für die Gruppe aufwendig und verteilte
ihre Mitglieder zudem auf drei Wagen.
Erst um 22 Uhr erreichte die Gruppe ihren
Zielbahnhof.
In ihrem Schlichtungsvorschlag setzte
sich die Schlichtungsstelle Mobilität, aufgrund
der um fast drei Stunden verlängerten
Fahrt und des damit verbundenen Aufwands
für die Begleiter und die wartenden
Eltern am Zielort, für eine Entschädigung
in Höhe von 20 % des Fahrpreises ein.
Diesem Vorschlag folgte die Deutsche
Bahn AG kulanterweise in Form eines Reisegutscheins,
wies jedoch ausdrücklich
darauf hin, dass die Bauarbeiten bereits
bei der Buchung angekündigt wurden.
Darüber hinaus erstattete die Deutsche
Bahn AG die Reservierungskosten für die
ursprüngliche Bahnverbindung. Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD
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