Nach Beschlussfassung im Bundestag am
19. Mai 2006 bestätigte der Bundesrat am
16. Juni 2006 das Haushaltsbegleitgesetz
2006. Auf Druck der Bundesländer werden
die vorgesehenen Kürzungen der Regionalisierungsmittel
durch ein noch zu erlassendes
Bundesgesetz ab 2008 teilweise
kompensiert werden. Trotzdem werden
dem Land Brandenburg ab dem Jahr 2007
mindestens 32 Millionen Euro weniger Regionalisierungsmittel
als bisher geplant zur
Verfügung stehen.
Dies führt ohne eine Kompensation durch
Landesmittel zu deutlichen Einschnitten
sowohl im Schienenpersonennahverkehr
als auch im Straßenbahn- und Busverkehr
der Landkreise und kreisfreien Städte. Hier
werden ganze Regionen vom öffentlichen
Personennahverkehr abgeschnitten. Dies
ist mit der Wachstumspolitik des Landes in
keiner Weise zu vereinbaren.
Aber auch der Schulverkehr
wird unter diesen Kürzungen
weitere Verschlechterungen
erfahren. In vielen Regionen
Brandenburgs existiert nur
noch ein Schulverkehr. Um die
Kürzungen hier umzusetzen,
müssen die Verkehrsunternehmen
die Anzahl der Schulfahrten
weiter einschränken
undFahrtenzusammenfassen.
Lange Warte- und Fahrzeiten
werden für Schüler alltäglich
werden. Die im Oktober 2005
ausgegebene Leitlinie des Ministerpräsidenten
„Keine Zukunft ohne Kinder" aus dem
Programm „Familien und Kinder haben Vorrang"
wird dadurch konterkariert.
Somit wird insbesondere die Fläche nach
dem Abschneiden von der Wirtschaftsförderung
auch vom ÖPNV abgeschnitten. Damit
wird diesen Landkreisen jegliche weitere
Entwicklungsmöglichkeit genommen, denn
letztendlich können die noch vorhandenen
Berufstätigen und Bürger nur mit Landflucht
reagieren. Auch aus ökologischer Sicht ist
diese Entwicklung eine Katastrophe, denn
eine Alternative z um motorisierten Individualverkehr
kann der übrig bleibende Rumpf-ÖPNV
nicht darstellen.
Aus diesem Grund fordern wir die Landesregierung
und die Landespolitiker
aller Fraktionen auf,
die Kürzungen der Regionalisierungsmittel
wie im Land
Berlin zu 100% mit Landesmitteln aufzufangen. Für
diese Kürzungen erhält das
Land Brandenburg zusätzliche
Finanzmittel aus der
Mehrwertsteuererhöhung.
Aus unserer Sicht ist es legitim und gerechtfertigt, dass
ein Teil der Mehreinnahmen
des Landes aus der Mehrwertsteuererhöhung
dafür
verwendet wird, die Kürzungen
bei den Regionalisierungsmitteln aufzufangen.
Es kann nicht sein, dass ein Bereich
die Opfer bringen muss, während die anderen
Bereiche sich an den zusätzlichen Mitteln
erfreuen - besonders, wenn durch diese
Verschiebung die strukturelle Schieflage im
Land noch verschärft wird. Ulrich Thomsch, Cottbus
Leiter der Brandenburgen Unternehmensgemeinschaft ÖPNV
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