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In dem am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen
Verkehrsvertrag zwischen dem Land
Berlin und der BVG steht in § 32: „Zur Sicherung
einer nachhaltigen Finanzierung
der BVG werden erstmals zum 1. Januar
2010 und danach alle zwei Jahre die Einnahmen-
und Kostenentwicklung der BVG
überprüft und Maßnahmen zum Ausgleich
einvernehmlich festgelegt.“ Doch erst im
Sommer 2013 gab es eine Einigung mit
dem Finanzsenator. Danach wird der jährliche
Zuschuss von anfangs 250 Millionen
Euro auf 262,6 Millionen im Jahr 2013 und
280 Millionen Euro in den Jahren 2014 und
2015 erhöht. Durch die mehrjährige Verschleppung
der Revisionsverhandlungen
hat der Finanzsenator dazu beigetragen,
dass der Schuldenberg der BVG im Jahr
2012 auf 810 Millionen Euro angewachsen
ist. Zugleich reicht die der BVG jetzt zugestandene
Zuschusserhöhung nicht aus,
um zusätzliche Verkehrsleistungen zu bieten.
Während die Einwohnerzahl Berlins
und die Fahrgastzahl der BVG seit Jahren
steigen, verweigert der Finanzsenator
eine entsprechende Ausweitung des BVG-Verkehrsangebotes.
Für neue Straßen und
sogar innerstädtische Autobahnen (Verlängerung
der A100 von Neukölln nach
Treptow) ist jedoch Geld da. Berliner Fahrgastverband IGEB
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