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Welchen Verfahrensstand haben die drei
Planfeststellungsverfahren bei der Dresdner
Bahn erreicht, und wann rechnet die
Bundesregierung mit den Planfeststellungsbeschlüssen
in den jeweiligen Abschnitten?
Im Planfeststellungsabschnitt 1 Marienfelde
liegt der Bericht der Anhörungsbehörde
vor. Der Planfeststellungsbeschluss
wird frühestens Ende 2013 erwartet. Der
Beschluss für den Abschnitt 2 Lichtenrade
wird derzeit vom Eisenbahn-Bundesamt
erarbeitet und soll nunmehr im Laufe
des Jahres 2013 vorliegen. Im Abschnitt 3
Blankenfelde–Mahlow müssen die überarbeiteten
Planungen im Jahr 2013 erst neu
ausgelegt werden. Der Beschluss wird im
Jahr 2014 erwartet.
Wie begründet die Bundesregierung die
Tatsache, dass die Planung der Dresdner
Bahn in Lichtenrade nach den Grundsätzen
einer Ausbau- und nicht einer Neubaustrecke
erfolgt und dadurch erheblich
gesteigerte Lärmbelastungen und
Erschütterungen im Wohnbereich in Kauf
genommen werden?
Der Ausbau der Dresdner Bahn ist eine wesentliche
Änderung im Sinne § 18 des Allgemeinen
Eisenbahngesetzes, bei der Lärmund
Erschütterungsschutz im Sinne einer
vollwertigen Lärmvorsorge (16. BImSchV)
Bestandteil der Planungen ist. Diese unterscheidet
sich bei Neu- und Ausbauvorhaben
nicht.
Von welchen aktualisierten Gesamtkosten
geht die Bundesregierung beim Wiederaufbau
der Dresdner Bahn zwischen
Berlin Südkreuz und Blankenfelde aus,
wie gliedern sich die Kosten nach den
Kostengruppen auf, und inwieweit sind
die Folgekosten (Lärm-, Schallschutz) berücksichtigt?
Nach derzeitigem Stand der Planungen betragen
die Gesamtkosten rund 560 Mio. Euro
einschließlich Lärmschutz. Die entsprechenden
Detailplanungen der DB AG liegen dem
Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung nicht vor.
Hat die Bundesregierung die früher von
der DB AG angegebenen Mehrkosten für
einen Tunnel in Lichtenrade geprüft und
aktualisiert, hält sie diese für realistisch,
und sind etwaige Kostenersparnisse gegenüber
der ebenerdigen Variante berücksichtigt?
Die von der DB AG angegebenen Kosten
für einzelne Tunnelvarianten in Lichtenrade
wurden vom zuständigen Eisenbahn-Bundesamt
geprüft. Die Wirtschaftlichkeit
konnte nicht nachgewiesen werden.
Wann rechnet die Bundesregierung mit
der Inbetriebnahme der Dresdner Bahn,
und von welchen Zwischenschritten bei
der Fertigstellung geht sie aus?
Aufgrund des bisher erreichten Planungsstandes
können zum Zeitpunkt der Fertigstellung
keine Aussagen getroffen werden.
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EuroCity von Hamburg nach Budapest in Dresden Hbf. Gerade einmal 6 Minuten schneller werden die Züge, wenn ein Abschnitt der Dresdener Bahn für eine Höchstgeschwindigkeit von 200 statt 160 km/h ausgebaut wird. Aber die Bauarbeiten werden durch diese Änderung erneut verzögert und verteuert. Foto: Christian Schultz |
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Für welche Bahnübergangsersatzmaßnahmen
zwischen Berlin und Dresden
wurden bereits Eisenbahnkreuzungsvereinbarungen
zwischen dem Vorhabenträger
und den jeweiligen Straßenbaulastträgern
nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz
abgeschlossen?
Für die Bahnübergänge (BÜ) Rangsdorf (km
24,525) und Kümmeritz (km 71,140) wurden
bisher Eisenbahnkreuzungsvereinbarungen
geschlossen.
Ist es richtig, dass der Abschluss von Kreuzungsvereinbarungen
durch Finanzierungsprobleme
bei einzelnen Kommunen
verzögert wird? Wenn ja, für welche Bahnübergänge
trifft dies derzeit zu?
Bisher gibt es bei den Bahnübergängen Falkenhain,
Pitschen Pickel, Schönewalde und
Frankena aufgrund der Finanzausstattung
der Kommunen keine Kreuzungsvereinbarungen.
Das Land Brandenburg hat in
Aussicht gestellt, den Kommunalanteil der
Kosten der BÜ aus Entflechtungsmitteln zu
fördern.
Ist es grundsätzlich möglich, dass die DB
AG in diesen Fällen in Vorleistung geht,
um weitere Verzögerungen beim Streckenausbau
zu verhindern? Wenn nein,
warum nicht?
Es bestünde grundsätzlich die Möglichkeit,
dass die DB AG in diesen Fällen in
Vorleistung geht. Dies wäre jedoch eine
eigenverantwortliche unternehmerische
Entscheidung der Unternehmensführung
der DB AG.
Kann die Streckenhöchstgeschwindigkeit
in dem mittleren rund 80 Kilometer messenden
Abschnitt wie vorgesehen zum
Fahrplanwechsel des Jahres 2014 auf 200
km/h heraufgesetzt werden?
Nein.
Wenn nein, warum nicht, und wann rechnet
die Bundesregierung mit der Umsetzung
bzw. der Fertigstellung dieser Teilmaßnahme?
Aufgrund des noch nicht vorliegenden Baurechts
kann die Fertigstellung frühestens im
Jahr 2016 erfolgen.
Ist der Bundesregierung bekannt, wann
die DB AG die angestrebte Fahrzeit von
etwa 90 Minuten im Fernverkehr zwischen
Berlin und Dresden tatsächlich erreichen
wird?
Die Umsetzung der angegebenen Fahrzeit
hängt unter anderem von der vollständigen
Realisierung der Dresdner Bahn ab.
Ist der Bundesregierung bekannt, ob bzw.
wann die DB AG nach erfolgtem Ausbau
auch das Angebot im Fernverkehr verdichten
– also auf einen Stundentakt ausweiten
will?
Hierbei handelt es sich um eine unternehmerische
Entscheidung der DB AG. Stephan Kühn, Renate Künast, Dr. Valerie Wilms, weitere Abgeordnete und
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
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