- Wer ist berechtigt, ein „Sozialticket" zu
kaufen?
- Wieviel darfein „Sozialticket" kosten?
- Wer trägt die Kosten für die Ermäßigung
gegenüber dem so genannten Normaltarif?
Vor allem die letzte Frage wird von vielen in
den Reihen der Berliner Regierungsparteien
ebenso wie der Oppositionsparteien wie folgt
beantwortet: Das müssen BVG und S-Bahn
leisten, Zuschüsse aus dem Landeshaushalt
gibt es nicht.
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Die aktuellen Entwicklungen beschreiben wir auf Seite 28 in diesem Heft. Foto: Marc Heller |
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Diese Antwort ist so populär wie unredlich.
Wenn die Landespolitik von BVG und S-Bahn
Sozialtarife verlangt, muss sie die Einnahmeausfälle
auch bezahlen oder ein Konzept vorlegen,
wie die beiden Unternehmen die Einnahmeausfälle
an der einen Stelle durch
Mehreinnahmen an anderer Stelle ausgleichen
können. Beides ist der Senat bisher
schuldig geblieben. Stattdessen setzt man auf
Drohungen und Druck und weiß, dass sich
städtische bzw. staatliche Verkehrsunternehmen
einem solchen Druck kaum entziehen
können.
Das Ergebnis ist absehbar: BVG und S-Bahn
führen zum 1.1.2005 ein (hoffentlich) preiswertes
Sozialticket ein und werden sich mangels
finanzieller Reserven die fehlenden Einnahmen
durch Verteuerung des „Normaltarifes"
holen. Das bedeutet am Ende nichts anderes,
als dass allein die Bahn- und Busfahrgäste
für die berechtigte Forderung nach einem
Sozialticket zahlen.
Die Sicherung der Mobilität der ärmeren
Menschen ist jedoch eine Aufgabe aller Berlinerinnen
und Berliner, auch der Auto fahrenden!
Deshalb muss es für das Sozialticket Zuschüsse
aus dem Landeshaushalt geben. IGEB
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