Straßenbahnbau und Straßenerneuerung sind
in dem Straßenzug aus finanziellen, technischen,
verkehrspolitischen und umweltpolitischen
Gründen gemeinsam zu betrachten.
Im Zuge des planungsrechtlichen Verfahrens
werden Maßnahmen festgelegt, um insbesondere
die Belastungen durch Lärm, Luftschadstoffe
und Erschütterungen verträglich
zu gestalten. Ab Anfang 2005 gelten für Feinstäube
neue verschärfte gesetzliche Grenzwerte.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
wird noch bis Ende 2004 aus diesem
Anlass einen Luftreinhalteplan erstellen.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
auch die Einwände von Anwohnern und
Bürgerinitiativen nachhaltig und mit besonderer
Sorgfalt prüfen. Die Umweltbelange und
Auswirkungen auf das Quartier um die Invalidenstraße
können mit dem neuen Verfahren
umfassender bewertet werden als in dem bisherigen
straßenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren.
Für die öffentliche Diskussion
werden die Argumente nachvollziehbar aufbereitet
und dargestellt.
Unabhängig von dem nun vorgesehenen
veränderten Planfeststellungsverfahren hält
der Senat eine gemeinsame Verkehrsführung
von ÖPNV und Individualverkehr über die Invalidenstraße
aus verkehrsplanerischen und
umweltpolitischen Gründen für sachgerecht
und angemessen. Wie im Flächennutzungsplan
(FNP) und im Stadtentwicklungsplan Verkehr
vorgesehen, erfordern die vielen stadtkerntypischen
alten und noch hinzukommenden
Nutzungen entlang der Invalidenstraße
eine leistungsfähige Verkehrserschließung mit
allen Verkehrsmitteln.
Durch die Veränderung des planungsrechtlichen
Vorgehens verzögert sich die Fertigstellung
der Anbindung an den Lehrter Bahnhof.
Eine Beendigung des Planfeststellungsverfahrens
ist Anfang 2006 zu erwarten. Die Baumaßnahmen
sollen 2008 abgeschlossen sein. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
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