Persönliche Portale auf den Internetseiten der Verkehrsunternehmen bieten dem
angemeldeten Kunden Mehrwerte. Und wollen dafür verdächtig viel wissen.
„Sie möchten per E-Mail über Störungen informiert
werden? Dann teilen Sie uns doch
Ihren vollen Namen, Ihre Adresse und Ihr
Geburtsdatum mit!” Das erscheint wenig
nachvollziehbar und lässt die hochtrabenden
Datenschutzerklärungen wenig glaubwürdig
erscheinen.
Datenschutz fängt nicht erst mit einer
verschlüsselten Passwortspeicherung an.
Vielmehr beginnt es bereits bei der Datenerhebung.
Denn die sichersten Daten sind
die,
die gar nicht erst entstehen. Dieses
Prinzip nennt man Datensparsamkeit, und
es nimmt in den Prioritäten des Datenschutzes
den obersten Platz ein.
Doch das scheint einigen Verkehrsunternehmen
eher fremd. Wer nur eine Störungsbenachrichtigung
per E-Mail abonnieren
möchte, sieht sich dafür unverhältnismäßig
vielen äußerst persönlichen Fragen ausgesetzt.
Betrachten wir die beiden Dienste im
Einzelnen.
„Meine BVG“
Hinter der Registrierschranke auf der BVG-Website
warten auf den Nutzer diverse Dienste.
So kann man sich verschiedene E-Mail-Newsletter
zuschicken lassen. Darunter befinden
sich wichtige Verkehrsmeldungen für
einzelne Linien und die besonders für Mobilitätseingeschränkte
nützlichen Störungsmeldungen
für Aufzüge. Zusätzlich gibt es unter
dem Namen „Meine Augenblicke” auch noch
eine rudimentäre Datingplattform.
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Möchte man auf der BVG-Seite beispielsweise die E-Mail-Adresse für seinen Newsletter ändern, muss plötzlich ein Geburtsdatum für das persönliche Profil angegeben werden. www.bvg.de |
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Wollte man zum Start des Dienstes vor
wenigen Jahren noch die volle Adresse und
das Geburtsdatum wissen, begnügt man
sich bei der BVG, nachdem es Kritik gab, inzwischen
mit dem vollen Vor- und Zunamen
als Pflichtfeld. Gründlich war man bei der
Überarbeitung jedoch nicht. Will der Kunde
sein Profil ändern, beispielsweise durch eine
geänderte E-Mail-Adresse, fragt die Website
wieder nach der Adresse und verlangt sogar
die Eingabe eines Geburtsdatums.
Versucht man als Kunde nun herauszufinden,
wozu dies erhoben wird, sitzt man etwas
ratlos vor dem Bildschirm. Denn die BVG
hat es versäumt, für den Dienst „Meine BVG”
gesonderte detaillierte Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen
zu veröffentlichen.
Es gibt nur die allgemeinen Nutzungsbedingungen.
Dort steht unter Punkt 7 Datenschutz
nur:
„Die BVG beachtet die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Daten der Nutzer
werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe
an Dritte erfolgt nur, soweit dies die
Datenschutzbestimmungen gestatten oder
der Nutzer hierin einwilligt.”
Das ist so unvollständig wie schwammig.
S-Bahn Berlin: „Mein B und ich”
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Auch die S-Bahn fordert zu viel, selbst wenn man nur einen Newsletter bestellen will. www.s-bahn-berlin.de |
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Unter dem bemüht wirkenden Namen „Mein
B und ich” bietet die Berliner S-Bahn personalisierte
Newsletter, Rabatte, Gewinnspiele und
die Fahrkarten-Abo-Verwaltung an, jedoch
keine E-Mails zu akuten Störungen im Betriebsablauf
oder gestörten Aufzügen. Die E-Mails
zu Bauarbeiten lassen sich aber auf genutzte
Linien und Linienabschnitte beschränken. Dafür
möchte man bei der Registrierung dann
ebenfalls gern den kompletten Namen und
eine Alterseinstufung in Kind, Jugendlicher
oder Erwachsener haben, was vermutlich der
Aboverwaltung und den Gewinnspielen geschuldet
ist und daher nachvollziehbar wirkt.
Die Datenschutzerklärungen sind vollständig
und ausführlich. Es wird sogar ausdrücklich
auf die Datensparsamkeit eingegangen.
Dennoch: Auch hier sind unnötige Angaben
auch dann verpflichtend, wenn man nur den
E-Mail-Newsletter abonnieren möchte.
Fazit
Nimmt man den Datenschutz ernst, so
dürfte man für Registrierungen zu E-Mail-Benachrichtigungen
nur die Daten abfragen,
die dazu nötig sind. Und das sind einzig und
allein die E-Mail-Adressen. Beiden Unternehmen
ist anzuraten, ihre Dienste dahingehend
schleunigst zu überarbeiten.
Bis dahin bleibt dem Nutzer nur, entweder
auf professionellen Umgang der Verkehrsunternehmen
mit den Daten zu vertrauen
oder sich besser nach alternativen Angeboten
umzuschauen. Bei der ODEG genügt es
beispielsweise, allein die E-Mail-Adresse anzugeben,
um über Störungen informiert zu
werden. Anonym, einfach, nutzerfreundlich.
Für informationssuchende Fahrgäste eignet
sich jedenfalls folgender Grundsatz: Bei
jeder Dateneingabe sollte man sich fragen,
wozu jede einzelne Angabe benötigt wird
und wofür sie missbraucht werden könnte.
Im Zweifel ist es ratsamer, auf Abstand zu
gehen. Wie gesagt: Die sichersten Daten
sind die, die gar nicht erst entstehen. (hm) Berliner Fahrgastverband IGEB
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