Nahverkehr

Schritt für Schritt abgebaut

Zum Fahrplanwechsel Ende September erfolgte die endgültige Einstellung der "Haustür-Linie" 482 im Thüringer Viertel in Marienfelde, weil angeblich keine Nachfrage bestand. Tatsächlich ist dies ein Musterbeispiel dafür, wie man durch ein falsches Verkehrsangebot Fahrgäste zum Laufen oder gleich zum Autofahren bringt.

"Die Leute im Thüringer Viertel wollen den Haustürservice", hatte ex-BVG-Chef Konrad Lorenzen als Rechtfertigung für die Einstellung des 187ers in den Schwachverkehrszeiten erklärt. Das war im Sommer 1992 auf einer öffentlichen Veranstaltung in Marienfelde. Aber in der Praxis war den Fahrgästen dann doch nicht zu vermitteln, daß man mit dem Bus 182 erst bis zur Weskammstraße fahren mußte, um von dort mit der Taxi-Linie 482 die "Rückfahrt" in das Zielgebiet Thüringer Viertel anzutreten. Eine Anschlußgarantie gab es ohnehin nicht, schließlich wurde die Linie 482 durchweg alle 20 Minuten bedient, während der 182er in Abständen von 10, 15 (!) oder 20 Minuten fuhr. War das Taxi weg, stand dem Fahrgast nun ein doppelt langer Fußweg bevor, was nur an der ungünstigen (Taxi-) Linienführung lag. Die so vorprogrammierten niedrigen Fahrgastzahlen nahm die BVG bereits 1993 zum Anlaß, die Linie 482 im Spätverkehr einzustellen - natürlich ohne Wiederherstellung der Busanbindung durch die Buslinie 187 in dieser Zeit.

Nun erfolgte zum 25.9.1994 die Aufgabe des verbliebenen Restbetriebes an den beiden Wochenendtagen. Sonnabends ab 15 Uhr und sonntags ist jetzt Laufen oder gleich Autofahren angesagt.

Zukünftig sollten, wenn Umstellungen von Bus- auf Taxibedienung unvermeidbar sind, wenigstens die folgenden Grundregeln erfüllt werden: - Im Fahrplan sollten die Fahrten der Zubringerlinie, die einen Anschluß haben, entsprechend ausgewiesen werden.

  • Der Fahrplantakt der Anschlußlinie muß mit dem der Zubringerlinie identisch sein oder ein Vielfaches davon betragen.
  • Der Anschluß muß in der Hauptlastrichtung "garantiert" werden. Auf einen verspäteten Zubringerbus ist zu warten.
  • Im Zielgebiet müssen alle Haushalte über die veränderte Bedienungsform informiert werden.

IGEB

aus SIGNAL 9-10/1994 (Dezember 1994), Seite 15

 

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