Hatte ein Fahrgast Unannehmlichkeiten
mit Zugausfällen und Verspätungen, so
konnte er sich mit seinem bestätigten
Fahrgastrechteformular an jede Fahrkartenverkaufsstelle
wenden und direkt die
Auszahlung des Entschädigungsbetrages
verlangen.
Seit 1. September 2011 sind private Verkaufsstellen
wie DB-Agenturen oder Reisebüros
nicht mehr zur Abwicklung der
Erstattungs- und Entschädigungsansprüche
aus den Fahrgastrechten verpflichtet,
gab DB Vertrieb gegenüber den Agenturen
bekannt. Das Annehmen und Ausgeben
von Fahrgastrechteformularen sowie
die Weiterleitung an das Service Center
für Fahrgastrechte sei zur Einhaltung der
gesetzlichen Bestimmungen ausreichend.
Das befreit die DB Agenturen jedoch nicht
von der Verpflichtung, die Fahrgäste umfassend
zu diesem Thema zu beraten und zu
informieren. Das soll unter anderem durch
stichprobenartige Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde
sichergestellt werden. Die
Agenturen, die guten Service bieten möchten,
können die Abwicklung aber auch weiterhin
selbst vornehmen.
Der Berliner Fahrgastverband IGEB kritisiert
diese Vorgehensweise, da nunmehr
betroffene Kunden, insbesondere in ländlichen
Gebieten, wo keine bahneigenen
Reisezentren existieren, ggf. länger auf
die ihnen gesetzlich zustehende Entschädigung
warten müssen. (BfVst)
Berliner Fahrgastverband IGEB
|