Weil die Teilausschreibung für den Verkehr
der Berliner S-Bahn vor allem vom Berliner
Senat jahrelang verschleppt wurde, tritt
nun das ein, was der Berliner Fahrgastverband
IGEB seit 2010 wiederholt befürchtet
hatte: Nach dem Auslaufen des geltenden
Vertrages, auf dessen Grundlage die DB-Tochter
S-Bahn Berlin GmbH die Verkehrsleistungen
erbringt, wird die S-Bahn GmbH
noch für Jahre per Direktvergabe weiterfahren,
bevor das im Wettbewerbsverfahren
gefundene Unternehmen den Verkehr
übernehmen kann. Diese Übergangszeit
der Direktvergabe wird die Länder Berlin
und Brandenburg viel zusätzliches Geld
kosten, nicht zuletzt durch die teure Aufarbeitung
der alten S-Bahn-Fahrzeuge (Baureihen
480 und 485), die die S-Bahn GmbH
zum Ende des laufenden Verkehrsvertrages
ab Dezember 2017 eigentlich ausmustern
wollte.
Bestimmt wird die Dauer der Direktvergabe
durch die Verfügbarkeit neuer S-Bahn-Fahrzeuge.
Erst wenn der Gewinner im
Wettbewerbsverfahren über neue Fahrzeuge
verfügt, kann er den Verkehr aufnehmen.
Durch die formelle Bekanntmachung der
Absicht zur Direktvergabe vom 26. Juli 2014
wird nun deutlich, wie groß der Übergangszeitraum
sein wird.
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Foto: Marc Heller |
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Die Berliner S-Bahn-Züge der Baureihen 480, Baujahre 1990-1994 (links), und 485, Baujahre 1989-1992 (rechts), sollten eigentlich bis Ende 2017 ausgemustert werden, da sie nicht auf die neue S-Bahn-Signaltechnik ZBS umgerüstet werden können. Durch die Verzögerung bei der Ausschreibung der S-Bahn-Leistungen müssen sie nun für den Einsatz bis 2023 für voraussichtlich über 100 Mio Euro ertüchtigt werden. Foto: Frank Lammers |
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Im Abschnitt „Kurze Beschreibung des
Auftrags“ wird ausgeführt: „Direkt vergeben
werden Verkehrsleistungen im SPNV auf den
Linien S 41, S 42, S 46, S 47 und S 8 der Berliner
S-Bahn (Teilnetz Ring) und damit zusammenhängende
Dienstleistungen für die Zeit vom
17.12.2017 bis zur Betriebsaufnahme durch den
im derzeit durchgeführten wettbewerblichen
Vergabeverfahren gefundenen Betreiber dieser
Verkehrsleistungen. Die Betriebsaufnahme
durch den im wettbewerblichen Vergabeverfahren
gefundenen Betreiber ist derzeit wie
folgt vorgesehen:
- 6.11.2020 S 47 Spindlersfeld—Tempelhof/Südkreuz(—Bundesplatz);
- 6.5.2022 S 46 Königs Wusterhausen—Hauptbahnhof [über Westend];
- 19.8.2022 S 8 (Zeuthen—)Grünau—Hohen Neuendorf;
- 17.2.2023 Stammzuggruppen der S 41 und S 42 Südkreuz—Südkreuz;
- 18.8.2023 Tageszuggruppen der S 41 und S 42 Südkreuz—Südkreuz.“
Doch selbst diese Termine sind noch nicht sicher.
Deshalb wird in der Bekanntmachung
ergänzt: „Die Direktvereinbarung wird eine
Verlängerungsoption für den Fall der Verzögerung
einer Betriebsaufnahme durch den im
wettbewerblichen Vergabeverfahren gefundenen
Betreiber enthalten.“
Diese Bekanntmachung der Länder Berlin
und Brandenburg ist ein Offenbarungseid
und verdeutlicht auf drastische Weise das
Versagen der beiden Länder, insbesondere
des federführenden Berliner Senats.
Die Bekanntmachung ist zu finden unter
www.ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:253832-2014:TEXT:DE:HTML&src=0
Berliner Fahrgastverband IGEB
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