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Der ermäßigte Satz gilt nur für den Fahrstrom
von U-Bahnen und Straßenbahnen.
Für den übrigen Verbrauch, beispielsweise
für die Schaffung eines barrierefreien Nahverkehrs
durch den Betrieb von Aufzügen
und Fahrtreppen, zahlt die BVG ohnehin
den vollen EEG-Satz. Auch der Strom für die
geplante E-Bus-Linie wird gesetzlich nicht
gefördert.
Ursprünglich wollte das Bundeswirtschaftsministerium
den ermäßigten Satz für
Schienenbahnen schrittweise sogar auf 30
Prozent erhöhen. Die BVG begrüßt, dass –
auch auf Druck der deutschen Verkehrsunternehmen
und Fahrgastverbände – davon
Abstand genommen wurde. Trotzdem
werden die Verkehrsunternehmen und ihre
Fahrgäste durch die Novelle benachteiligt,
also genau diejenigen, die durch den Betrieb
und die Nutzung von Bussen und Bahnen
einen wichtigen Beitrag zum Erreichen
der deutschen Klimaziele leisten.
Der aus Vertretern des Berliner Fahrgastverbandes
IGEB, des ADAC Berlin-Brandenburg,
der Industrie- und Handelskammer
(IHK) Berlin, des Deutschen Gewerkschaftsbundes,
der Landesbranddirektion von Berlin,
der Handwerkskammer, des ADFC Berlin
und dem Landesbeauftragten für Menschen
mit Behinderungen bestehende Beirat
der BVG kritisiert die EEG-Novelle. In seiner
jüngsten Sitzung beschloss das Gremium
folgende Erklärung: „Die Beiratsmitglieder
vertreten einvernehmlich die Meinung, dass
der öffentliche Personennahverkehr von der
EEG-Umlage zu befreien ist. Es wird erwartet,
dass im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes
nicht nur der Fahrstrom, sondern alles,
was dem Fahrbetrieb bzw. der Beförderung
dient – wie z. B. die Bahnsteigbeleuchtung,
Aufzüge und Fahrtreppen – befreit oder zumindest
auch ermäßigt werden muss.“
BVG
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