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Neue Zeitrechnung beim Sparpreis

Die Deutsche Bahn ist im Umbruch. Neue Zeiten brechen an – auch neue Vorverkaufszeiten.

War es bisher im Regelfall nur möglich, Normalpreis- und Sparpreisangebote maximal drei Monate im Voraus zu buchen, so soll das nach DB-Angaben teilweise geändert werden: Nun sollen im Rahmen eines Pilotprojektes Sparpreise bis zu sechs Monate vor dem gewünschten Reisetag zur Buchung zur Verfügung stehen und ausschließlich im Reisezentrum oder in einer Bahnagentur gekauft werden können. Reservierungen für Fernzüge und Nachtreisezüge der DB, die über das deutsche Reservierungssystem verwaltet werden, sollen nun auch bis zu 185 Tage vor dem Reisetermin buchbar sein.

Zwar kann man den Sparpreis in Kombination beispielsweise mit einer Fahrradkarte nebst Stellplatzreservierung buchen, die Kombination mit vielen anderen Angeboten scheitert jedoch an deren weiterhin bestehenden Vorbuchungsfristen von nur drei Monaten. Das gilt zum Beispiel für Mitreisende mit Flexpreis (ehemals Normalpreis – mit und ohne BahnCard-Rabatt) oder die Nutzung des CityMobils im ÖPNV des Abfahrt- bzw. Zielortes. Dafür muss der Kunde dann ein zweites Mal zum Fahrkartenschalter rennen. Auch die Reisenden, die den Sparpreis nicht nutzen wollen, sind gezwungen, schon sechs Monate vorher ihre Wunschplätze einzeln zu reservieren und dann drei Monate später ihre eigentliche Fahrkarte zu erwerben.

An und für sich ist die Idee, die Vorverkaufszeit zu Verdoppeln, lobenswert. Sie stellt jedoch eine Herausforderung in der Umsetzung dar. So hat die DB schon bisher Mühe, bei dreimonatigem Vorverkauf die Reservierungen zur Verfügung zu stellen. Seien es Reservierungssperren wegen Fahrplanänderungen, Bauarbeiten oder Änderung des Zug-/Wagenmaterials. Darüber hinaus ändern sich wöchentlich hunderte von Verbindungen. Je früher man also bucht, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die gewählte Verbindung am Reisetag nicht mehr existiert.

Des Weiteren stellt sich die Frage, ob für den früheren Vorverkauf zusätzliche Sparpreiskontingente zur Verfügung gestellt werden oder ob die bestehenden nur früher ausverkauft sein werden. Dies benachteiligt insbesondere Reisende, die in Deutschland verkehrende Züge ausländischer Bahnen (z. B. ÖBB-Nachtzüge) auf einer Teilstrecke verwenden wollen, die reservierungspflichtig sind. Denn ohne Reservierung gibt es auch keinen Sparpreis. (BfVst)

Berliner Fahrgastverband IGEB

aus SIGNAL 6/2015 (Dezember 2015/Januar 2016), Seite 22

 

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