War es bisher im Regelfall
nur möglich, Normalpreis- und Sparpreisangebote
maximal drei Monate im Voraus
zu buchen, so soll das nach DB-Angaben
teilweise geändert werden: Nun
sollen im Rahmen eines Pilotprojektes
Sparpreise bis zu sechs Monate vor dem
gewünschten Reisetag zur Buchung zur
Verfügung stehen und ausschließlich im
Reisezentrum oder in einer Bahnagentur
gekauft werden können. Reservierungen
für Fernzüge und Nachtreisezüge der DB,
die über das deutsche Reservierungssystem
verwaltet werden, sollen nun auch
bis zu 185 Tage vor dem Reisetermin
buchbar sein.
Zwar kann man den Sparpreis in Kombination
beispielsweise mit einer Fahrradkarte
nebst Stellplatzreservierung
buchen, die Kombination mit vielen anderen
Angeboten scheitert jedoch an deren
weiterhin bestehenden Vorbuchungsfristen
von nur drei Monaten. Das gilt zum
Beispiel für Mitreisende mit Flexpreis
(ehemals Normalpreis – mit und ohne
BahnCard-Rabatt) oder die Nutzung des
CityMobils im ÖPNV des Abfahrt- bzw.
Zielortes. Dafür muss der Kunde dann
ein zweites Mal zum Fahrkartenschalter
rennen. Auch die Reisenden, die den
Sparpreis nicht nutzen wollen, sind gezwungen,
schon sechs Monate vorher ihre
Wunschplätze einzeln zu reservieren und
dann drei Monate später ihre eigentliche
Fahrkarte zu erwerben.
An und für sich ist die Idee, die Vorverkaufszeit
zu Verdoppeln, lobenswert. Sie
stellt jedoch eine Herausforderung in der
Umsetzung dar. So hat die DB schon bisher
Mühe, bei dreimonatigem Vorverkauf
die Reservierungen zur Verfügung zu stellen.
Seien es Reservierungssperren wegen
Fahrplanänderungen, Bauarbeiten
oder Änderung des Zug-/Wagenmaterials.
Darüber hinaus ändern sich wöchentlich
hunderte von Verbindungen. Je früher
man also bucht, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit,
dass die gewählte Verbindung
am Reisetag nicht mehr existiert.
Des Weiteren stellt sich die Frage, ob
für den früheren Vorverkauf zusätzliche
Sparpreiskontingente zur Verfügung gestellt
werden oder ob die bestehenden
nur früher ausverkauft sein werden. Dies
benachteiligt insbesondere Reisende, die
in Deutschland verkehrende Züge ausländischer
Bahnen (z. B. ÖBB-Nachtzüge) auf
einer Teilstrecke verwenden wollen, die
reservierungspflichtig sind. Denn ohne
Reservierung gibt es auch keinen Sparpreis.
(BfVst)
Berliner Fahrgastverband IGEB
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