Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes
(s. Tabelle) ist der Marktanteil des
Schienengüterverkehrs im Jahr 2014 auf 17,1
Prozent gesunken. Demgegenüber gab es in
den Jahren 2003 bis 2008 noch kontinuierliche
Steigerungen von 15,7 auf 17,7 Prozent. In den
Jahren 2009 und 2010 gab es dann auf Grund
der Wirtschaftskrise Rückgänge auf 16,4 bzw.
17,1 Prozent. Erst 2011 konnte der Wert aus
dem Jahr 2008 wieder erreicht werden.
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Foto: Christian Schultz |
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Auch im ersten Halbjahr 2015 setzte sich
die Negativentwicklung im Schienengüterverkehr
fort. Die transportierte Menge sank
von 183,8 auf 178,3 Mio. Tonnen. Dies entspricht
einem Rückgang von 3 Prozent im
Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Demgegenüber
beherrscht der Straßengüterverkehr
mit über 70 Prozent Marktanteil den
Verkehrsmarkt. Verschwiegen bzw. gebilligt
werden dabei seitens der Verkehrspolitik
die negativen Folgen dieser Entwicklung
in Form endloser Lkw-Kolonnen auf einem
überlasteten Autobahnnetz, zum Teil
schwerste Unfälle, kontinuierlich steigender
Flächenverbrauch für Straßen und Parkplätze
(z. B. Lkw-Parkplatzflächen an den Bundesautobahnen),
eine Zerschneidung der
Landschaft und steigende Emissionen durch
Treibhausgase, Luftschadstoffe und Lärm.
Umweltbundesamt: Verkehr und Klima
noch nicht auf einer Linie
Im Rahmen der Vorstellung der „Daten zur
Umwelt 2015“ war die Bilanz des Umweltbundesamtes
im August dann auch erwartungsgemäß
ernüchternd. Zitat: „Der Verkehrssektor
ist der einzige Sektor, der seine
Emissionen seit 1990 nicht mindern konnte.
Weil immer mehr Güter auf der Straße transportiert
werden und der Trend zu mehr PS
und schwereren Fahrzeugen geht, haben
die sparsameren Motoren dem Klimaschutz
wenig genützt“.
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Quelle: Statistisches Bundesamt |
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Der Verkehrsbereich ist in Deutschland
derzeit für rund 18 Prozent der Treihausgasemissionen
verantwortlich. Maßgebend
ist hierbei mit einem Anteil von 95 Prozent
der Straßenverkehr. Bezüglich des Lkw-Verkehrs
sind die spezifischen Emissionen
pro Tonnenkilometer seit 1995 auf Grund
besserer Motoren zwar gesunken, wegen
des gestiegenen Verkehrsaufwandes aber
teilweise wieder ausgeglichen bzw. bei den
Kohlendioxid-Emissionen sogar überkompensiert
worden.
Die absoluten Kohlendioxid-Emissionen
erhöhten sich zwischen 1995 und 2013 trotz
benannter technischer Verbesserungen von
34,2 auf 38,7 Mio. t, also um 13 Prozent. Um
diese Entwicklung umzukehren, ist eine Verlagerung
von Güterverkehren auf die Schiene
bzw. auch auf das Binnenschiff überfällig.
Dies zeigt ein Vergleich der Emissionen an
Treibhausgasen der einzelnen Verkehrsträger
sehr deutlich (angegeben als Kohlendioxid-
Äquivalente):
Lkw (ab 3,5 t) | | 97,5 g/tkm |
Eisenbahn | | 23,4 g/tkm |
Binnenschiff | | 33,4 g/tkm |
Flugzeug | | 1539,6 g/tkm |
Der Gütertransport per Bahn und Binnenschiff
ist somit mit deutlich weniger Umweltbelastungen
verbunden als der Transport
auf der Straße und in der Luft. Zugleich werden
damit die weltweit knapper werdenden
Ölvorräte geschont. In der nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie wurde deshalb ein
Anteil des Schienenverkehrs von 25 Prozent
bzw. der Binnenschifffahrt von 14 Prozent
als Ziel für das Jahr 2015 gesetzt. Aber diese
Werte wurden deutlich verfehlt!
Eine Reaktion des Bundesverkehrsministeriums
auf die vom Umweltbundesamt
veröffentlichten Sachverhalte gab es nicht.
Stattdessen gibt es immer wieder Pressemitteilungen
zur geplanten oder erfolgten
Inbetriebnahme von Ortsumgehungen und
dem Ausbau von Autobahnstrecken. Deren
Folgen sind kein Thema. Das einseitige Bejubeln
solcher „Betonorgien“ ist vor dem
Hintergrund der sich deutlich verschärfenden
Energie- und Klimaproblematik kaum
als verantwortungsvoll bzw. weitsichtig zu
bezeichnen.
Wettbewerbsnachteile für die elektrische
Zugförderung durch EEG-Umlage
Die staatlich induzierte Kostenbelastung
u. a. durch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
(EEG) sorgt ausgerechnet
beim ressourcenschonenden Schienenverkehr
für eine spürbare Steigerung der
Transportkosten. Diese Maßnahme konterkariert
damit die oben beschriebenen Verlagerungsziele!
Auch haben Steigerungen der ohnehin
hohen Trassengebühren im Schienenverkehr
traurige Tradition. Im Gegensatz wurde
die Lkw-Maut, die seit Januar 2005 auf den
Bundesautobahnen und seit August 2012
auch auf ca. 1200 Kilometern autobahnähnlich
ausgebauten Bundesstraßen erhoben
wird, zuletzt gesenkt.
So weist der Geschäftsbericht der
Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft
(VIFG), deren alleiniger Gesellschafter das
Bundesverkehrsministerium ist, zwischen
2010 und 2015 durchweg sinkende Mautsätze
aus: „In 2010 lag der Durchschnittsmautsatz
bei 17,42 Cent/Kilometer, in 2011 bei
16,86 Cent/Kilometer, in 2012 bei 16,42 Cent/Kilometer,
in 2013 bei 16,12 Cent/Kilometer
und in 2014 bei 15,90 Cent/Kilometer. Für
2015 wird ein durchschnittlicher Mauterlös
von 14,69 Cent/Kilometer erwartet“. Seitens
der VIFG wird es dabei als Erfolg gewertet,
dass die rückläufigen Mauterlöse durch steigende
Fahrleistungen kompensiert werden
konnten. Hier zeigt sich, welch unverantwortlicher
Logik die deutsche Verkehrspolitik
unterliegt: Wir brauchen mehr Lkw-Verkehr
auf den Straßen, um Mautmindererlöse
auszugleichen!
Erst zum 1. Oktober 2015 wurde die Maut
nun auf Lkw zwischen 7,5 t und 12 t Gesamtgewicht
ausgeweitet. Die Ausweitung der
Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ist jedoch
erst für Mitte 2018 geplant und bewirkt bis
zu diesem Zeitpunkt entsprechende Ausweichverkehre
mit allen negativen Auswirkungen
z. B. für Ortsdurchfahrten. Für eine
Mautpflicht der Lkw zwischen 3,5 t und 7,5 t
gibt bislang noch keinen Termin.
Ein Irrweg: Gigaliner
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt
(CSU) plant bereits die Regelzulassung
für überlange Lkw, sogenannte Gigaliner,
und damit eine Fortsetzung der straßenlastigen
Politik. Im Gegensatz zu den irreführenden
Äußerungen der Lkw-Lobby dürften damit
in Zukunft keinesfalls weniger, sondern
noch weitaus mehr Lkw auf den Straßen
unterwegs sein. Da der Lang-Lkw deutlich
kostengünstiger ist als ein herkömmlicher,
wird der Preisdruck im gesamten Transportgewerbe
weiter steigen.
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Bedrohter Schienengüterverkehr. Auch das Land Brandenburg trägt dazu bei, indem es „testweise“ Gigaliner auf den Straßen zulässt. Aufgabe der Verkehrspolitik wäre es jedoch, dafür Sorge zu tragen, dass die vorhandene Schieneninfrastruktur bestmöglich genutzt und zügig ausgebaut wird. Stattdessen bestimmt einmal mehr die Lkw-Lobby die „Marschrichtung“. Foto: Christian Schultz |
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Das Preisniveau wird so nicht zuletzt gegenüber
dem Schienengüterverkehr abgesenkt,
was in der Folge zu entsprechenden
Verlagerungseffekten auf die Straße führen
dürfte (u. a. auch zu Lasten des Kombinierten
Verkehrs). In Schweden ist genau diese
Szenario eingetreten: Die Zulassung der Gigaliner
führte zwischen 1990 und 1999 im
Straßengüterverkehr zu einer Erhöhung des
Marktanteils um 6,5 Prozent auf einen historischen
Höchststand von rund 58 Prozent.
Der Schienengüterverkehr verzeichnete dagegen
Marktanteilsverluste auf einen Tiefststand
von weniger als 30 Prozent.
Nachhaltigkeitsziele erreichen durch
Verkehrsverlagerungen auf die Schiene!
Die Verlagerung von Verkehren auf die
Schiene ist möglich; es fehlt dazu aber der
entsprechende politische Wille. Nachfolgend
sind nur einige Beispiele aufgeführt,
um dieses Ziel zu erreichen. Aus Gründen
des Umwelt- und Klimaschutzes kommt dabei
dem Kombinierten Verkehr eine zentrale
Rolle zu:
1. Stärkere Berücksichtigung „externer
Kosten“ bei der Lkw-Maut
Die EU-Wegekostenrichtlinie ermöglicht es,
neben den Infrastrukturkosten auch „externe
Kosten“ der verkehrsbedingten Luftverschmutzung
und Lärmbelastung bei der Bemautung
von Lkw zu berücksichtigen. Dem
kommt Deutschland nur teilweise nach. Die
Einpreisung von Lärmkosten erfolgt nämlich
nicht! Im Gegensatz dazu ist ein lärmabhängiger
Aufschlag für laute Güterzüge
fester Bestandteil des Trassenentgelts. Dieser
wurde mit Wirkung vom 13. Dezember
2015 sogar noch erhöht.
Es ist natürlich grundsätzlich richtig, einen
Anreiz zu schaffen, um mehr Güterwagen
mit Flüsterbremsen auszurüsten.
Unverständlich sind allerdings die Wettbewerbsverzerrungen
einseitig zu Lasten des
Schienenverkehrs. Angesichts der Belastungen,
die Anwohnern z. B. durch Maut-Ausweichverkehre zugemutet werden, sind
entsprechende Korrekturen bei der Lkw-Bemautung überfällig!
2. Entlastung bei der Stromsteuer und
der EEG-Umlage
Bei den Ausgaben für Bahnstrom machen
Steuern und Abgaben einen wesentlichen
Teil aus. Ein Vergleich der Steuern für
Fahrstrom in Europa zeigt, dass Deutschland
hierbei lediglich noch von Österreich
übertroffen wird. Notwendig ist daher eine
deutliche Absenkung der Stromsteuer. Zu
berücksichtigen ist hierbei, dass in anderen
EU-Ländern die Bahnen sogar gänzlich von
der Stromsteuer befreit sind (siehe Seite 31).
Die EEG-Umlage muss zumindest auf das
Niveau vor der Novellierung des EEG-Gesetzes
reduziert werden. Damit wird ein wichtiger
und notwendiger Beitrag geleistet, um
die Rahmenbedingungen für den Schienengüterverkehr
zu verbessern. Und außerdem
ein aktiver Beitrag zu Elektromobilität.
3. Verbesserung der Förderung des
Kombinierten Verkehrs
Die derzeit bestehenden intermodalen
Umschlaganlagen sind in der Regel bereits
hoch ausgelastet. Die Aufstockung
der Fördermittel für den Neu- bzw. Ausbau
von Umschlaganlagen des Kombinierten
Verkehrs ermöglicht einen entsprechend
forcierten Ausbau. Dies allein reicht jedoch
nicht aus: Überfällig sind eine Vereinfachung
der Förderrichtlinie, eine Verkürzung
der Planungszeiten und eine deutlich
beschleunigte Bearbeitung der Förderanträge.
Im Jahr 2014 konnten beispielsweise
gerade einmal 17 Mio. Euro der zur Verfügung
stehenden Fördersumme von insgesamt
93 Mio. Euro abgerufen werden – eine
Blamage für die Verkehrspolitik!
4. Weiterentwicklung von Umschlagtechniken
für den Kombinierten Verkehr
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Das Horizontalumschlagsystem „MODALOHR“ ist eine Möglichkeit, dass schwerpunktmäßig auch der große Anteil nicht kranbarer Sattelauflieger am Kombinierten Verkehr (KV) teilnehmen kann. Wo bleibt hier das Engagement der Verkehrspolitik? Schließlich leistet der KV auch einen Beitrag zu mehr Elektromobilität. Foto: Christian Schultz |
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Ziel sind dabei einerseits die weitere Effizienzsteigerung
dieses Bereiches, andererseits
der Anreiz für weitere Verkehrsverlagerungen
auf die Schiene. Von hoher Bedeutung
sind dabei Technologien, die den
Umschlag der großen Menge nicht kranbarer
Sattelauflieger ermöglichen. Rund 85
Prozent aller Sattelauflieger sind allein in
Deutschland nicht kranbar und damit vom
Kombinierten Verkehr bislang ausgeschlossen
(von der „Rollenden Landstraße“ als spezifische
Form des begleiteten Kombinierten
Verkehrs einmal abgesehen). Verschiedene
neue Umschlagtechniken wurden dazu entwickelt,
auch praktische Anwendungsfälle
gibt es bereits, so z. B.
- NIKRASA: Hierbei wird der Trailer auf eine
Transport-Plattform gefahren; diese Einheit
wird anschließend im Terminal mit
dem Standard-Greifzangengeschirr des
Portalkrans oder Reachstackers auf den
Waggon umgeschlagen. Von Vorteil ist bei
dieser Lösung: Es sind keine Änderungen
an Sattelaufliegern, keine Änderungen an
den Waggons und keine Änderungen an
den Umschlaggeräten erforderlich. Dieses
System entwickelt sich bereits erfolgreich
auf dem Verkehrsmarkt.
- CARGO-BEAMER: Bei diesem System werden
Sattelauflieger horizontal, d. h. ohne
Kran, umgeschlagen. Durch spezielle
Waggonaufsätze (Wannen) kann ein sehr
schneller und automatisierter Umschlag
erfolgen. Dazu werden die Seitenwände
der Waggons heruntergeklappt und die
Aufsätze horizontal verfahren. Von Vorteil
ist bei diesem System, dass die Cargo
Beamer-Waggonaufsätze auch kranbar
sind und somit auch in konventionellen
Terminals uneingeschränkt umgeschlagen
werden können.
- MODALOHR: Auch bei diesem System erfolgt
ein Horizontalumschlag. Nach dem
Einfahren des Zuges in das Terminal werden
die Wagentaschen um 30° gedreht
und bilden mit ortsfesten Auffahrrampen
eine Ebene. Die Lkw-Zugmaschinen fahren
über die Rampe in die geschwenkte
Wagentasche und ziehen den Sattelauflieger
vom Waggon bzw. umgekehrt.
Ein Nachteil bei den benannten Horizontal-
Umschlagsystemen sind hohe Investitionskosten
für die Spezialwaggons bzw. für die
Terminalinfrastruktur. Hier ist eine verstärkte
Förderung mit öffentlichen Geldern erforderlich.
5. Luftfrachtersatzverkehr mit ICE-G
(Güterverkehr)
Eine ICE-Version für den Güterverkehr würde
in verschiedenen Relationen die heutige
Luftfracht unnötig machen. Die Hochgeschwindigkeitsstrecken,
z. B. in den Relationen
Leipzig—Frankfurt (Main) oder Berlin—München,
ermöglichen seit Dezember 2015
bzw. ab Dezember 2017 deutlich attraktivere
Transportzeiten.
Deutscher Bahnkunden-Verband (DBV) und
IGEB Fernverkehr
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