Ich freue mich, dass die Kommission
die Bahn-Fahrgastrechte europaweit
vereinheitlichen und durchsetzen möchte.
Dieser Schritt ist überfällig! Dass bisher nur
vier Mitgliedstaaten (Deutschland, Dänemark,
Niederlande und Slowenien) die Fahrgastrechte
ohne Wenn und Aber anwenden,
zeigt den großen Handlungsbedarf.
Ein massiver Rückschritt droht den Bahnreisenden
jedoch durch die vorgeschlagene
Neuregelung im Falle „höherer Gewalt“. Bei
Unwettern soll der vom Europäischen Gerichtshof
zugesprochene Anspruch auf Entschädigungen
gestrichen werden. Warum
sollen die Fahrgäste dieses Risiko alleine tragen?
Es ist Aufgabe der Bahnunternehmen,
sich auch auf außergewöhnliche Umstände
vorzubereiten.
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Not macht erfinderisch: Fahrradmitnahme im „normalen“ ICE am 1. September 2017 auf der Fahrt von Baden-Baden nach Basel während der Streckensperrung Rastatt—Baden-Baden. Foto: Hermino Katzenstein |
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Als Schattenberichterstatter werde ich
mich für die Rechte der Fahrgäste einsetzen.
Dazu zählen für mich auch Mindeststandards
bei der Fahrradmitnahme. Viele Unternehmen
bremsen Radler bisher grundlos
aus. Dabei können Fahrrad und Eisenbahn
ein so wundervolles Tandem bilden, wie es
die Österreichischen Bundesbahnen ÖBB
schon vorbildlich realisiert haben.
Demgegenüber verzichtet die Deutsche
Bahn bekanntlich bei der Modernisierung
ihrer ICE-3-Züge darauf, die Fahrradmitnahme
zu ermöglichen. DB-Vorstand Berthold
Huber hatte das damit begründet, dass die
Wagen so aufwendig umgebaut werden
müssten, dass möglicherweise eine neue
Genehmigung durch das Eisenbahn-Bundesamt
(EBA) erforderlich gewesen wäre.
Dabei hatte das EBA der DB schon 2016 per
Bescheid mitgeteilt, dass es dafür keiner erneuten
Genehmigung bedarf.
Michael Cramer
Mitglied des Europäischen Parlaments – Fraktion Die Grünen/EFA und
Mitglied des Ausschusses für Verkehr und Tourismus
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