Das nahmen Ende November viele regionale
und überregionale Medien zum Anlass,
über den Fall zu berichten. Dabei konnte
der Eindruck entstehen, Fahrgäste im Tarif
des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg
VBB müssten ihr Handyticket mindestens 2
Minuten vor der Abfahrt lösen. Das ist falsch!
In den Beförderungs- und Tarifbestimmungen
des VBB gibt es keine 2-Minuten-Regel.
Das Handyticket muss lediglich vor Fahrtantritt
gelöst werden. Dabei ist es völlig
unerheblich, ob nun 2 Minuten oder nur 1
Sekunde zwischen Lösen und Fahrtbeginn
liegen.
Aufgrund der Vielzahl der falschen Medienberichte
wäre es Aufgabe des Verkehrsverbundes
Berlin-Brandenburg (VBB)
gewesen, mit einer Presseerklärung die
Falschinformationen zu stoppen. Das tat er
leider nicht.
Aber auf der Internetseite des VBB wird der
Sachverhalt unter „Handyticket“ erläutert:
„Wie funktioniert der 2-Minuten-Zähler? Der
2-Minuten-Zähler ist ein kleiner Countdown
auf dem Handyticket, oben rechts in der
Ecke. Er dient lediglich dem Kontrollpersonal,
um den unmittelbaren Kaufzeitpunkt
nachzuvollziehen. Hintergrund ist,
dass das
Handyticket vor Fahrtantritt gekauft werden
muss. Der Zähler beginnt bei 00:00 und
zählt bis Minute 02:00. Der Zähler bleibt bei
Minute 02:00 stehen und blinkt. Das Ticket
gilt, sobald das Ticket ausgegeben wurde
und der Zähler bei 00:00 beginnt. Während
des Hochzählens ist das Ticket ebenso gültig
wie nach Ablauf der 02:00 Minuten.“
Und dann endet die VBB-Information
mit der eindeutigen Aussage: „Somit ist die
Gültigkeit des gekauften Handytickets vom
2-Minuten-Zähler unabhängig.“
Umso ärgerlicher waren die tagelangen
Falschmeldungen in diversen Medien.
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VBB-App |
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Das alles ist nicht banal, denn das Erschleichen
von Beförderungsleistungen, sprich
„Schwarzfahren“, ist eine Straftat und die
Verdächtigung demzufolge ein schwerwiegender
Vorwurf. Der Berliner Fahrgastverband
IGEB fordert daher alle Verkehrsunternehmen
auf, ihre Mitarbeiter entsprechend
zu schulen. Es gelten die Grundsätze der
Rechtsstaatlichkeit, insbesondere hinsichtlich
der Beweislast. Fahrgäste sollten sich
bei zu Unrecht erhobenen Forderungen zur
Wehr setzen und unberechtigte Zahlungen
vom Verkehrsunternehmen zurückfordern.
Reagiert das Verkehrsunternehmen nicht
oder nicht wie gewünscht, dann sollten sich
die Fahrgäste an die Schlichtungsstelle wenden:
söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen
Personenverkehr e. V.
kontakt@soep-online.de
www.soep-online.de
Berliner Fahrgastverband IGEB
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