Seit mehr als drei Jahren unterstützt die
Schlichtungsstelle Mobilität beim Verkehrsclub
Deutschland e. V. (VCD) Kunden
im öffentlichen Fernverkehr, wenn das
Beschwerdeverfahren eines Verkehrsunternehmens
unbefriedigend verläuft. In
diesem SIGNAL berichten wir über eine
Gruppenreise per Bahn mit unerwarteten
Hindernissen.
Ein Organisator für eine Reise kaufte
für eine Gruppe (7 Personen) einen Gruppenfahrschein
und die zugehörigen Teilnehmerkarten
von Bonn über Berlin nach
Danzig. Allerdings fuhr der gebuchte EC/
IC 2351, Abfahrt in Bonn um 14 Uhr 25, nicht
wie geplant und gebucht ab Bonn, sondern
für die Kunden überraschend erst ab Köln.
Da von den sieben Personen bereits sechs
um 14 Uhr anwesend waren, konnte ein
Zug ab Bonn um 14 Uhr 01 zum Vorfahren
nach Köln genutzt werden.
Eine Person der Gruppe blieb in Bonn
und wartete auf das noch fehlende Gruppenmitglied.
Beide sollten dann mit ihren
Teilnehmerkarten mit dem nächstmöglichen
Zug nach Berlin fahren. Auf Empfehlung
des DB-Reisebüros im Bonner
Hauptbahnhof kauften die zwei Personen
dort eine Fahrkarte von Bonn nach Berlin
für zusammen 200 Euro, da ihre Teilnehmerkarte
ja nur in Verbindung mit dem
Gruppenfahrschein gültig sei. Nach Aussage
des Organisators bekam er im DB-Reisebüro
die Auskunft, dass diese Fahrkarte
erstattet werde.
Nach der Reise schilderte der Organisator
den Sachverhalt und sandte die Fahrscheine
im Original an die DB AG. Diese schrieb
ihm, dass die Antwort sich voraussichtlich
um acht Wochen verzögern wird. Daraufhin
schrieb er wieder und bat um zügige Bearbeitung
seines Vorfalles. Daraufhin bekam
er nach einem weiteren Zwischenbescheid
ein Antwortschreiben, das auf seinen Sachverhalt
nicht exakt zutraf, und einen Kulanzgutschein
in Höhe von nur 100 Euro. Daraufhin
wandte er sich an die Schlichtungsstelle-
Mobilität und bat um Unterstützung.
In diesem Fall hat die Schlichtungsstelle
Mobilität vorgeschlagen, dass dem Beschwerdeführer
die noch ausstehenden
100 Euro erstattet werden, indem er im
Rahmen der gütlichen Einigung einen Reisegutschein
über diese Summe erhält. Die
DB AG nahm diesen Vorschlag an.
Gern unterstützt die Schlichtungsstelle auch
Sie, wenn Sie mal mit der Bahn, dem Bus, dem
Schiff oder dem Flugzeug hängen bleiben. Sie
können Ihr Anliegen schriftlich, per Fax oder
per E-Mail einsenden. Auf der Internetseite
www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org finden
Sie auch viele Tipps für Ihre Reise.
Schlichtungsstelle Mobilität
c/o Verkehrsclub Deutschland (VCD) e. V.
Postfach 61 02 49, 10923 Berlin
Telefon (030) 46 99 70-0 (Mo-Fr 9 bis 14 Uhr),
Telefax (030) 46 99 70-10
E-Mail: schlichtungsstelle@vcd.org Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD
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