Am 23. Mai 2007 hat die Bundesregierung dem Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
zugestimmt. Es sieht vor, dass die Länder für die Jahre 2008 bis 2010 für die 2006 erfolgte
Absenkung der Regionalisierungsmittel eine Kompensation von insgesamt 500 Millionen Euro erhalten.
Außerdem steigen die Regionalisierungsmittel
ab 2009 wieder um jährlich 1,5 Prozent. Darüber hinaus müssen die Länder den Bund jährlich über die Verwendung der Mittel informieren. 2014 soll die Höhe der Regionalisierungsmittel überprüft werden, um – so die offizielle Begründung in einer Pressemitteilung
des Verkehrsministeriums vom 23. Mai – „die Unterstützung des Bundes dann noch besser auf den jeweiligen Bedarf ausrichten zu können.“ Berliner Fahrgastverband IGEB
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