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Kreuzung der Straßenbahn mit der Regionalbahnstrecke nach Rathenow in Brandenburg-Görden. Foto: Florian Müller |
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Für eine Verlängerung der Straßenbahnlinie
M 1 von Rosenthal Nord bis zum S- und
U-Bahnhof Wittenau sei ein wirtschaftlicher
Betrieb möglich, hatte die Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung am 21. März mitgeteilt.
Für diese Verlängerung muss die M 1
die eingleisige, nicht elektrifizierte Strecke
der Niederbarnimer Eisenbahn kreuzen. Die
Bahnstrecke führt vom Gelände der Firma
Stadler nach Schönwalde und wird für Fahrzeugüberführungen
und Museumsbahnfahrten
genutzt. Der Bahnübergang wird
durch auf der Bahn mitfahrende Posten
gesichert. Er muss im Zusammenhang mit
der M 1-Verlängerung um die Straßenbahntrasse
erweitert und neu zugelassen werden.
Ist das möglich oder ist eine Unterführung
erforderlich?
Gesetzliche Grundlagen
Eine Genehmigung dieser Kreuzung ist
möglich
- als Ausnahme nach § 6 der Betriebsordnung
für Straßenbahnen
(BOStrab),
- als Ausnahme nach § 3 Eisenbahn-
Bau- und Betriebsordnung (EBO),
- nach § 12 EBO unter bestimmten
Bedingungen: Neue höhengleiche
Kreuzungen von Schienenbahnen
dürfen außerhalb der Bahnhöfe oder
der Hauptsignale von Abzweigstellen
nicht angelegt werden.
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Bahnübergang Wilhelmsruher Damm/Heidekrautbahn. Bei Verlängerung der Straßenbahnlinie M 1 ins Märkische Viertel wird hier das Gleis der NEB gekreuzt. Foto: Florian Müller |
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Höhengleiche Kreuzungen von Straßen- bzw.
Stadtbahnen mit Eisenbahnstrecken
sind zwar selten in Deutschland,
aber es gibt mindestens 13 davon in
folgenden Städten: Augsburg, Brandenburg
an der Havel, Dortmund, Düsseldorf,
Köln, Leipzig und Radebeul.
Augsburg: dichter Takt und supersicher
In Augsburg gibt es vier höhengleiche Kreuzungen
mit der „Augsburger Localbahn“, einer
privaten Industriebahn. Die drei neueren
Kreuzungen gehören der Augsburger Localbahn
und wurden nach § 12 EBO genehmigt.
Dafür musste die Straßenbahn, die während
der Hauptverkehrszeiten im 5-Minuten-Takt
fährt, mit einer bahnzugelassenen Zugsicherung
ausgestattet werden.
Düsseldorf mit Ausnahmeregelung
Die Stadt Düsseldorf plant eine Verlängerung
der Straßenbahnlinie 701 vom
S-Bahnhof Rath zum Eisstadion. Dabei soll
in Verbindung mit einer signalisierten Straßenkreuzung
ein Anschlussgleis gekreuzt
werden. Das Vorhaben
befindet sich derzeit in der
Planfeststellung. Die Inbetriebnahme
ist für Herbst
2008 vorgesehen. Die Genehmigung
dieser dritten
Gleiskreuzung der Rheinbahn AG soll durch
die zuständige Landesbehörde als Ausnahme
erfolgen.
Dresden-Radebeul:
unkompliziert und optimiert
Die Lößnitzgrundbahn, eine private Schmalspur-
Museumsbahn, kreuzt am Haltepunkt
Weißes Roß die Meißner Straße mit der DVBStraßenbahnlinie
4. Dieser Bahnübergang
(BÜ) wurde 2006 modernisiert und optimiert:
Die Straßenbahn passiert die Kreuzung nun
mit stolzen 30 km/h. Eine Zugsicherung für
die Straßenbahn wurde – anders als in Augsburg
– als nicht erforderlich angesehen.
Brandenburg-Görden
In der Stadt Brandenburg an der Havel,
Stadtteil Görden, kreuzt die meterspurige
Straßenbahnlinie 1 nach Anton-Saefkow-
Allee die eingleisige, nicht elektrifizierte DBRegionalbahnstrecke
Brandeburg—Rathenow.
Die Straßenbahn fährt zweigleisig auf
eigener Trasse in Seitenlage. Die Signalisierung
erfolgt durch eine moderne BÜSTRA,
eine Kopplung von BÜ und LSA („Ampel“).
Die Straßenbahn fährt auf Sicht, es gibt keine
Zugsicherung.
Berlin: weniger schwierig als anderswo
Eisenbahnen haben einen breiteren Spurkranz
sowie einen breiteren Radreifen
(Lauffläche) als Straßenbahnen. An einer
Kreuzung kann die Eisenbahn die kleineren
Lücken für die Straßenbahn problemlos
überfahren. Die Straßenbahn „fällt“ allerdings
beim Kreuzen in die größeren Lücken
für die Eisenbahn. Bei rechtem Winkel der
Kreuzung überfahren die Räder die Lücken
gleichzeitig, was den Verschleiß erhöht. Bei
spitzem Winkel besteht die Gefahr eines
Fehllaufes der Straßenbahn in den breiteren
„Abzweig“ der Eisenbahn. Die Kreuzung
sollte deshalb im Winkel von 50 bis 80 Grad
erfolgen.
Der Berliner BÜ in Rosenthal hat diesen
optimalen Kreuzungswinkel. Er ist auch
insgesamt im Vergleich zu anderen BÜ (z. B.
Leipzig, Dortmund) technisch eher einfach,
weil die Eisenbahnstrecke nur eingleisig und
nicht elektrifiziert ist.
Da die Niederbarnimer Eisenbahn
(NEB) keine bundeseigene Bahn ist,
ist das Eisenbahn-Bundesamt nicht
zuständig. Die Genehmigungsbehörde
für sie und für die Straßenbahn ist
beim Land Berlin angesiedelt (Technische
Aufsichtsbehörde TAB bei der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung).
Es liegt also praktischerweise alles in
einer Hand: beim Senat von Berlin.
Möglichkeiten der Sicherung
Um § 12 EBO zu genügen, kann das Anschlussgleis
zur Firma Stadler ab dem
BÜ zum Bahnhofsnebengleis erklärt
werden. Die derzeitige Endhaltestelle
der Museumsbahnfahrten kann von der
Südseite des Wilhelmsruher Damms auf die
Nordseite verlegt werden. Damit finden
über den BÜ nur noch Überführungsfahrten
statt. Von der Erweiterung des BÜ um Straßenbahngleise
ist nur ausgebildetes Personal
betroffen. Für die übrigen Verkehrsteilnehmer
ändert sich nichts.
Da die bisherige Postensicherung nach § 11
EBO den technischen Sicherungen gleichgestellt
ist, könnte sie beibehalten werden.
Will man die Postensicherung nicht mehr
zulassen, müsste der BÜ technisch gesichert
werden. Für eine DB-Strecke wären hier
Lichtzeichen (rot und gelb), Halbschranken
für die Fahrbahn und Schranken für Gehund
Radwege erforderlich. Die Einschaltung
des BÜ könnte mit einem schlüsselbedienten
Einschalttaster geschehen.
Die NEB und die anliegenden Brandenburger
Gemeinden wünschen einen Anschluss
der Strecke an die Nordbahn über Wilhelmsruh
und Schönholz nach Gesundbrunnen.
Viel weniger aufwändig wäre es jedoch, die
NE 27 von Schönwalde nach Karow bis Gesundbrunnen
zu verlängern.
Falls dennoch Neubau und Ertüchtigung
der Strecke über Rosenthal erfolgen sollen,
könnte der BÜ zur Erhöhung der Reisegeschwindigkeit
signalisiert werden. Hier bietet
sich die Überwachungsart ÜSOE an.
Technische Sicherung
der Straßenbahn?
In Augsburg wurden für die Straßenbahn
Zugsicherungsanlagen vorgeschrieben. In
Radebeul wurde hingegen trotz höherer
Fahrgeschwindigkeit der Straßenbahn eine
Zugsicherung für nicht erforderlich gehalten.
Die Berliner M 1 fährt seltener als die
Straßenbahn in Augsburg und langsamer
als die in Radebeul. Daher könnte auf eine
Zugsicherung verzichtet werden.
Fazit
Rechtlich ist bei entsprechendem juristischem
Wohlwollen eine Zulassung der Gleiskreuzung
M 1/NEB in Rosenthal möglich. Bei
ingenieurmäßiger Interpretation der Rechtslage
sind auch wenig aufwändige, pragmatische
Lösungen denkbar. Entscheidend dürfte
der politische Wille des Senats sein.
Grundlage dieses Artikels ist eine Studie für
den BUND Berlin vom April 2007. Sie ist beim
Verkehrsreferat, Tel. (030) 78 79 00-17 für
5 Euro erhältlich. Eine Kurzfassung ohne technische
Erläuterungen kann unter www.bundberlin.
de heruntergeladen werden. Dipl.-Ing. (FH) Gudrun Holtz, Arbeitskreis Mobilität des BUND Berlin
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