Seit mehr als drei Jahren unterstützt die
Schlichtungsstelle Mobilität beim Verkehrsclub
Deutschland e. V. (VCD) Kunden
im öffentlichen Fernverkehr, wenn das
Beschwerdeverfahren bei einem Verkehrsunternehmen
unbefriedigend verläuft. Bei
mehr als 8.000 Beschwerden konnte die
Schlichtungsstelle Mobilität bisher kompetente
Hilfestellung bieten. Finanziert wird
die Arbeit der neutralen Institution vom
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz.
Umtausch ausgeschlossen
Heute stellen wir Ihnen einen Fall vor, indem
es um Probleme mit dem Dauer-Spezial-Tarif
geht. Ein Fahrgast kaufte sich am 1. April
2008 auf dem Bahnhof in Hamburg-Altona
eine Dauer-Spezial-Fahrkarte für 118 Euro
von Hamburg nach Passau und zurück. Die
Fahrten sollten am 21. und 29. Juni erfolgen.
Beim Kauf wurde ihm nicht ausdrücklich
mitgeteilt, dass diese Fahrkarte vom Umtausch
und von der Erstattung ausgeschlossen
ist. Ihm wurde auch nicht der Sparpreis50,
der zu diesem Zeitpunkt noch buchbar war
und 122 Euro gekostet hätte, angeboten. Das
Sparpreis50-Ticket hätte der Kunde noch bis
einen Tag vor seiner Abreise gegen eine Bearbeitungsgebühr
von 15 Euro zurückgeben
können. Nach Aussage des Kunden hat er
trotz persönlicher Beratung am Schalter nicht
die Wahlmöglichkeit der beiden Varianten
gehabt. Gerne hätte er 4 Euro mehr bezahlt
und so auf das Risiko des Rückgabe- und Umtauschauschlusses
verzichtet.
In Passau sollte seine Urlaubsreise nach
Ungarn beginnen. Der Reiseveranstalter teilte
ihm aber am 8. April mit, dass die Reise
nicht stattfinden werde. Der Fahrgast wandte
sich daraufhin an den Kundendialog der
DB AG und bat um Erstattung der Fahrkarte
Hamburg—Passau. Dabei sandte er auch
das Originalticket an den Kundendialog.
Seine Bitte wurde mit dem Hinweis auf
die speziellen Konditionen für Dauer-Spezial-
Fahrkarten abgelehnt. Außerdem wurde
ihm das Originalticket nicht zurückgesandt,
so dass er nicht mehr die Möglichkeit hatte,
dieses weiterzuverkaufen.
Mit diesem Sachverhalt wandte er sich an
die Schlichtungsstelle Mobilität, die für seinen
Fall ein Schlichtungsverfahren einleitete
und vorschlug, dass dem Kunden ein Reisegutschein
in Höhe von 60 Euro ausgestellt
wird. Die DB AG stellte in diesem Fall sogar
einen Reisegutschein in Höhe von 100 Euro
für den Geschädigten aus.
Gerne unterstützt die Schlichtungsstelle
auch Sie, wenn Sie mal mit der Bahn, dem
Bus, dem Schiff oder dem Flugzeug hängen
bleiben. Sie können Ihr Anliegen schriftlich,
per Fax oder per E-Mail einsenden. Auf der
Internetseite www.schlichtungsstelle-mobilitaet.
org finden Sie auch viele Tipps für
Ihre Reise.
Schlichtungsstelle Mobilität
c/o Verkehrsclub Deutschland (VCD) e. V.
Postfach 61 02 49, 10923 Berlin
Tel: (030) 469970-0 (Mo-Fr 9 bis 14 Uhr)
Fax: (030) 469970-10
www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD
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