DB-Fernfahrkarten mit dem Aufdruck „Berlin
+ City“ in Verbindung mit der BahnCard 25
und der BahnCard 50 sowie die BahnCard 100
berechtigen bekanntlich nur zur Nutzung des
Nahverkehrs im Teilbereich A des Tarifbereiches
Berlin, nicht aber im Teilbereich B. Einzige
Ausnahme: Sie gelten bis zu den Bahnhöfen
Nöldnerplatz, Magdalenenstraße und
Berlin-Lichtenberg. In allen anderen deutschen
Städten gelten die entsprechenden
Tickets im gesamten Stadtgebiet.
Der Fahrgastverband IGEB hat diese Berliner
Sonderregelung zum Nachteil der Reisenden
von und nach Berlin wiederholt scharf
kritisiert. Auch VBB, BVG und S-Bahn haben
sich teils öffentlich, teils intern für eine Ausweitung
der Gültigkeit auf den Tarifbereich B
ausgesprochen. Doch zum Jahresbeginn 2007
wurden alle erneut enttäuscht: Auch der seit
Januar gültige Rahmenvertrag zur Weiterführung
des City-Tickets sieht lediglich eine Gültigkeit
im Tarifbereich A vor, weil DB Fernverkehr
eine Ausweitung des Gültigkeitsbereichs
des City-Tickets auf ganz Berlin aus finanziellen
Gründen unverändert ablehnt.
Ohne die genauen Zahlen zu kennen, darf
angenommen werden, dass die Zahlungen,
die DB Fernverkehr für eine erweiterte Gültigkeit
des City-Tickets in Berlin zu leisten
hätte, nur einen winzigen Teil der Zahlungen
an die Nahverkehrsunternehmen in ganz
Deutschland ausmacht. Auch vor dem Hintergrund,
dass sich die DB das Sponsoring des
Berliner Fußballvereins Herthas BSC jährlich
viele Millionen Euro kosten lässt, kann man
die Starrköpfigkeit des Unternehmens beim
City-Ticket nicht verstehen.
Berliner Fahrgastverband IGEB
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