Unbeweglich

DB-Fernverkehr hält an Benachteiligung der Berlin-Reisenden fest

DB-Fernfahrkarten mit dem Aufdruck „Berlin + City“ in Verbindung mit der BahnCard 25 und der BahnCard 50 sowie die BahnCard 100 berechtigen bekanntlich nur zur Nutzung des Nahverkehrs im Teilbereich A des Tarifbereiches Berlin, nicht aber im Teilbereich B. Einzige Ausnahme: Sie gelten bis zu den Bahnhöfen Nöldnerplatz, Magdalenenstraße und Berlin-Lichtenberg. In allen anderen deutschen Städten gelten die entsprechenden Tickets im gesamten Stadtgebiet.

Der Fahrgastverband IGEB hat diese Berliner Sonderregelung zum Nachteil der Reisenden von und nach Berlin wiederholt scharf kritisiert. Auch VBB, BVG und S-Bahn haben sich teils öffentlich, teils intern für eine Ausweitung der Gültigkeit auf den Tarifbereich B ausgesprochen. Doch zum Jahresbeginn 2007 wurden alle erneut enttäuscht: Auch der seit Januar gültige Rahmenvertrag zur Weiterführung des City-Tickets sieht lediglich eine Gültigkeit im Tarifbereich A vor, weil DB Fernverkehr eine Ausweitung des Gültigkeitsbereichs des City-Tickets auf ganz Berlin aus finanziellen Gründen unverändert ablehnt.

Ohne die genauen Zahlen zu kennen, darf angenommen werden, dass die Zahlungen, die DB Fernverkehr für eine erweiterte Gültigkeit des City-Tickets in Berlin zu leisten hätte, nur einen winzigen Teil der Zahlungen an die Nahverkehrsunternehmen in ganz Deutschland ausmacht. Auch vor dem Hintergrund, dass sich die DB das Sponsoring des Berliner Fußballvereins Herthas BSC jährlich viele Millionen Euro kosten lässt, kann man die Starrköpfigkeit des Unternehmens beim City-Ticket nicht verstehen.

Berliner Fahrgastverband IGEB

aus SIGNAL 2/2007 (April/Mai 2007), Seite 14

 

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