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Abgehängt. Nachdem Templin bereits die Schienenanbindung zu seiner Kreisstadt Prenzlau verloren hatte, wurde 2006 nun auch der Bahnverkehr nach Eberswalde abbestellt. Jetzt gibt es für Templiner nur noch das Bahnangebot über Löwenberg und Oranienburg nach Berlin. Wie dessen Zukunft aussieht, soll im Landesnahverkehrsplan geregelt werden, der laut ÖPNV-Gesetz zum 31. Dezember 2007 endlich vorliegen soll. Foto: Birgit Schötz |
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So groß die Erwartung anfangs war, die Sorgen
der Fahrgäste direkt an die Abgeordneten
bringen zu können, so ernüchternd war
das Ergebnis. Letztendlich ging es fast nur
ums Geld.
Zwar stehen im Gesetz statt 50 nun sogar
83 Millionen Euro, die für die Bestellung
von ÖPNV-Leistungen (Straßenbahn-
und Busverkehr) im Land
Brandenburg zur Verfügung stehen.
Diese Erhöhung der Zuweisungen
gelingt aber nur durch
einen Trick: Neu ist, dass die
Aufgabenträger (also die Landkreise
und kreisfreien Städte)
alle Gelder vom Land erhalten
und sie an die Verkehrsunternehmen
weiterreichen. Bisher
war es so, dass die Verkehrsunternehmen
die Ausgleichsmittel
für den Schüler- und Ausbildungsverkehr
(nach § 45a
Personenbeförderungsgesetz)
direkt vom Land auf Grund eines
Rechtsanspruches erhalten
haben. Nun werden diese – gekürzten!
– Mittel zunächst an
die Aufgabenträger gezahlt und
deshalb dem Förderbetrag des
Landes für die Kreise zugerechnet.
Tatsächlich gibt es weniger
Geld als bisher.
Neben dieser Kürzung wiegen
vor allem andere Gesetzeskorrekturen
schwer, die gleich mit beschlossen wurden.
Schon lange ist der ÖPNV, insbesondere in
den Berlin fernen Regionen, keine Alternative
zum motorisierten Individualverkehr.
Und auch das zuvor in § 2 Abs. 1 genannte
Ziel des ÖPNV-Gesetzes, für die Sicherstellung
einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung
mit Verkehrsleistungen zu sorgen,
wird in manchen Landkreisen nach Ansicht
des Bahnkunden-Verbandes nicht mehr erfüllt.
Außer einem oder zwei Schulbuspaaren
am Tag finden in vielen Dörfern keine
Busfahrten mehr statt. Anstatt entweder
das Ziel des ÖPNV-Gesetzes den Realitäten
anzupassen oder durch eine Kurskorrektur
der Landespolitik gegenzusteuern, scheint
es bequemer, einfach wie bisher weiterzumachen.
Nahverkehrsbeiräte
Eine langjährige Forderung des DBV, die
Einrichtung von Nahverkehrsbeiräten bei
den Aufgabenträgern zu einer Pflicht zu
erheben, hat leider kein Gehör gefunden.
Anstatt durch diese Maßnahme die demokratischen
Mitwirkungsmöglichkeiten der
betroffenen Bevölkerung festzuschreiben,
gehen mit ganz wenigen Ausnahmen viele
Landkreise und kreisfreien Städte den bequemen
Weg, alle Fragen und Entscheidungen
zum Straßenbahn- und Busangebot auf
dem Verwaltungswege zwischen den beteiligten
Verwaltungsabteilungen zu regeln.
Landesnahverkehrsplan
und kommunale Nahverkehrspläne
Das enttäuschend geringe Interesse der
Landespolitik an einer Weiterentwicklung
des Bahn- und Busangebotes im gesamten
Land findet insbesondere in den zahlreichen
Streichungen und Aufweichungen zum Landesnahverkehrsplan
seinen Niederschlag.
So wird der Landesnahverkehrsplan nicht
mehr als Rechtsverordnung veröffentlicht,
sondern durch das Verkehrsministerium
nach Erörterung im zuständigen Landtagsausschuss
aufgestellt – also ein weiterer
Schritt in Richtung Unverbindlichkeit. Diskussion
und Abstimmung im Parlament darüber
entfallen zukünftig. Im Landesnahverkehrsplan
sollen Aussagen zum Bahnverkehr
getroffen werden, aber eine Abstimmung
mit den Aufgabenträgern soll nicht mehr
stattfinden.
Durch die weiteren Änderungen, die die
künftigen Landesnahverkehrspläne erfahren
werden, tendiert ihre Aussagekraft und
Verbindlichkeit gegen Null. Insofern ist es
auch nicht weiter tragisch, wenn an der Erarbeitung
und Aufstellung Aufgabenträger
und Fahrgäste nicht beteiligt werden.
Hieß es bisher, dass sowohl der Linienund
Netzbestand als auch das erwartete
Fahrgastaufkommen dargestellt werden
müssen, so ist nach der erfolgten Änderung
daraus eine unverbindliche Soll-Regelung
geworden und die Darstellung des Bestandes,
auf dessen Grundlage die Fortschreibung
erfolgen soll, ist gestrichen. Auch die
Verpflichtung, den Plan alle fünf Jahre zu
aktualisieren, wurde in eine unverbindliche
Kann-Bestimmung geändert.
Nach den Festlegungen des bisherigen
Gesetzestextes sollte die erstmalige Aufstellung
des Landesnahverkehrsplanes bereits
zum 30. Juni 2005 erfolgen. Zweieinhalb
Jahre später ist als neues Datum im Gesetz
der 31. Dezember 2007 genannt.
Auch in diesem Umgang spiegelt
sich die Unwichtigkeit für die
Landespolitik wider.
Die jährliche Verpflichtung
zur Fortschreibung des Investitionsbedarfs,
der Betriebskostenentwicklung
und eines Finanzierungskonzeptes
wurden ebenfalls
ersatzlos gestrichen.
Auch auf kommunaler Ebene
können Nahverkehrspläne aufgestellt
werden. Der Vorschlag des
Bahnkunden-Verbandes, diese
bereits im bisherigen Gesetz bestehende
Kann-Regelung in eine
Muss-Regelung umzuwandeln,
fand keine Mehrheit.
Fazit
Es scheint, als ob in Brandenburg
seitens der Landesregierung beim
Bahn- und Busverkehr nichts
mehr geplant und verbindlich
festgeschrieben werden müsste.
Wird ansonsten stets die Wichtigkeit
einer guten und leistungsfähigen Infrastruktur
für den Wirtschaftsstandort Brandenburg
betont, findet diese Position beim
ÖPNV-Gesetz leider keinen Eingang. Der
Berlin-Brandenburgische Bahnkunden-Verband
wird sich trotz dieses enttäuschenden
Gesetzes weiterhin mit Argumenten gegen
den Abbau des Bahn- und Busangebotes in
Brandenburg zur Wehr setzen.
Berlin-Brandenburgischer Bahnkunden-Verband
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