Rund 4800 Menschen haben sich seit 2004
mit vielfältigen Beschwerden an die Schlichtungsstelle
Mobilität beim VCD e. V. gewendet.
Um eine breite Öffentlichkeit an den
daraus resultierenden Erfahrungen teilhaben
zu lassen, berichtet die Schlichtungsstelle
regelmäßig im SIGNAL über ihre Arbeit.
Aufgrund der aktuellen Diskussion über die
neuen europäischen Fahrgastrechte geht es
im folgenden Fall um eine Verspätung im
grenzüberschreitenden Verkehr.
Das Ehepaar H. reiste im August 2006
mit dem Nachtzug von Berlin nach Paris
und wollte von dort mit dem französischen
Hochgeschwindigkeitszug TGV weiterreisen.
Die Fahrkarte nach Paris kostete 292 Euro.
Aufgrund einer knapp zweistündigen Verspätung
des Nachtzugs verpassten sie den
Anschlusszug in Paris, die Verspätung verlängerte
sich dadurch auf 5 Stunden. Durch
ihre Beschwerde bei der Deutschen Bahn
AG erhielt das Paar 10% des Fahrpreises
aus Kulanz erstattet. Damit war es nicht
einverstanden und wendete sich deshalb
an die Schlichtungsstelle Mobilität. Neben
der Höhe der Entschädigung bemängelten
beide, dass die Deutsche Bahn AG die Originaltickets
einbehielt, die sie selbst aus Abrechnungsgründen
noch benötigen.
Gemäß der 2004 eingeführten Kundencharta
der Deutschen Bahn AG haben die
Beschwerdeführer erst ab 120 Minuten
Verspätung Anspruch auf Entschädigung
in Form eines Gutscheins in Höhe von 20%
des Fahrpreises. Aufgrund des verpassten
Anschlusses und der damit verbundenen
Anschlussverspätung schloss sich die Bahn
jedoch dem Schlichtungsvorschlag an und
erstattete nochmals 10% der Bahnfahrkarte
durch einen Gutschein. Eine Rücksendung
der Originalbelege ist zwar aus technischen
Gründen nicht möglich, aber die Beschwerdeführer
erhielten beglaubte Kopien davon
für ihre Buchhaltung.
Wenn die europäische Fahrgastverordnung
wie geplant in Kraft tritt, haben
Bahnreisende mit so großen Verspätungen
künftig einen Anspruch auf 75% des
Gesamtfahrpreises. Eine wichtige Veränderung
läge auch darin, dass diese Erstattung
ausbezahlt und nicht in Gutscheinen
abgegolten würde. Nach den Erfahrungen
der Schlichtungsstelle sind so große Verspätungen
im Zugverkehr jedoch eher die
Ausnahme.
Gerne unterstützt die Schlichtungsstelle
auch Sie, wenn es Probleme bei ihrer Reise
mit Bahn, Bus, Schiff oder Flugzeug gab. Sie
können Ihr Anliegen schriftlich, per Fax oder
per E-Mail einsenden. Aktuelle Tipps für ihre
Reise finden sie auf unserer Internetseite.
Kontaktdaten:
Schlichtungsstelle Mobilität,
c/o Verkehrsclub Deutschland e. V. (VCD)
Postfach 61 02 49, 10923 Berlin
Telefon (030) 46 99 70-0 (Montag bis Freitag
9 bis 14 Uhr), Telefax (030) 46 99 70-10
E-Mail: schlichtungsstelle@vcd.org,
Net: www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD
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