Seit fast vier Jahren unterstützt die Schlichtungsstelle
Mobilität beim Verkehrsclub
Deutschland e.V. (VCD) Kunden im öffentlichen
Fernverkehr, wenn das Beschwerdeverfahren
eines Verkehrsunternehmens unbefriedigend
verläuft. Bei mehr als 8.000 Beschwerden
konnte die Schlichtungsstelle Mobilität
bisher kompetente Hilfestellung bieten.
Finanziert wird die Arbeit vom Bundesministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz. SIGNAL-Leserinnen und
-Leser sehen an den regelmäßig vorgestellten
Fallbeschreibungen, wie vielfältig die auftretenden
Probleme sein können.
Im neuen Fall geht es um eine Reise mit
dem Rail & Fly Ticket. Die Beschwerdeführerin
buchte beim Reiseveranstalter TUI
einen Flug für den 18. Juli 2007, 10.55 Uhr
von Köln-Bonn nach Bilbao. Um die vom
Reiseveranstalter angegebene Pufferzeit
des Erscheinens auf dem Flughafen von
mindestens zwei Stunden vor Abflug einzuhalten,
wählte sie eine Zugverbindung, mit
der sie um 8.49 Uhr planmäßig am Bahnhof
des Flughafens Köln-Bonn ankommt. Eine
frühere Zugverbindung auf der Strecke
Hagen—Köln/Bonn war nur fünf Minuten
vorher möglich. Für die Bahnfahrt buchte sie
ein Rail & Fly Ticket.
Die Reise per Bahn endete aber bereits in
Wuppertal-Barmen aufgrund eines entgleisten
Güterzuges. Die Beschwerdeführerin
reiste mühsam mit Nahverkehrszügen nach
Wuppertal-Vohwinkel weiter, wo sie allerdings
feststellen musste, dass dort auch keine
Züge fuhren. Da die Zeit, den Anschlusszug in
Köln zum Flughafen zu erreichen, nicht mehr
ausreichte, entschloss sich die Beschwerdeführerin,
ein
Taxi für die Weiterfahrt zu nehmen.
Der Taxifahrer teilte ihr während der
Fahrt mit, dass die Taxiunternehmen mittlerweile
Weisung der Deutschen Bahn erhalten
hätten, die Bahnkunden auf Rechnung der
Deutschen Bahn weiterzubefördern. Dies beträfe
laut Auskunft des Taxifahrers z. B. auch
Fahrten nach Düsseldorf.
Nach der Rückkehr von der Reise, bat die
Beschwerdeführerin um die Erstattung der
Taxikosten in Höhe von 75 Euro. Dies wurde
von der DB AG in zahlreichen E-Mails abgelehnt.
Die Beschwerdeführerin wandte sich
daraufhin an TUI, aber der Reiseveranstalter
verwies sie hartnäckig an die DB AG. Letztlich
wurde von der DB AG nur ein Kulanzgutschein
in Höhe von 10 Euro gewährt.
Die Rechtsansicht der DB AG, dass es sich
bei Fahrten mit einem Rail & Fly Ticket um
eine Pauschalreise handelt, ist grundsätzlich
zutreffend. In diesem Zusammenhang
ist die DB AG nur Erfüllungsgehilfin des Reiseveranstalters.
Dennoch hielt die Schlichtungsstelle Mobilität
es in diesem Fall für angemessen, dass
der Beschwerdeführerin die Taxifahrt teilweise
erstattet wird, da die Beschwerdeführerin
hier den empfohlenen Zeitpuffer eingehalten
hatte. Darüber hinaus hatte sie versucht,
sich schadensmindernd zu verhalten und zunächst
alternativ Nahverkehrszüge benutzt.
Zudem gab es offenbar eine Entschädigungsleistung
für andere Fahrgäste, die von dem
Zugausfall ebenfalls betroffen waren.
Im Sinne einer gütlichen Einigung wurde
daher von der Schlichtungsstelle Mobilität
vorgeschlagen, dass die DB AG aus Kulanz
die Hälfte der Taxikosten in Höhe von
37,50 Euro übernimmt. Diesem Vorschlag
stimmte die DB AG zu.
Gerne unterstützt die Schlichtungsstelle
auch Sie, wenn Sie mal mit der Bahn, dem
Bus, dem Schiff oder dem Flugzeug hängen
bleiben. Sie können Ihr Anliegen schriftlich,
per Fax oder per E-Mail einsenden. Auf der
Internetseite www.schlichtungsstelle-mobilitaet.
org finden Sie auch viele Tipps für
Ihre Reise.
Schlichtungsstelle Mobilität
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Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD
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