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Rail & Taxi & Fly

Im neuen Fall geht es um eine Reise mit dem Rail & Fly Ticket...

Seit fast vier Jahren unterstützt die Schlichtungsstelle Mobilität beim Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) Kunden im öffentlichen Fernverkehr, wenn das Beschwerdeverfahren eines Verkehrsunternehmens unbefriedigend verläuft. Bei mehr als 8.000 Beschwerden konnte die Schlichtungsstelle Mobilität bisher kompetente Hilfestellung bieten. Finanziert wird die Arbeit vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. SIGNAL-Leserinnen und -Leser sehen an den regelmäßig vorgestellten Fallbeschreibungen, wie vielfältig die auftretenden Probleme sein können.

Schlichtungsstelle Mobilität

Im neuen Fall geht es um eine Reise mit dem Rail & Fly Ticket. Die Beschwerdeführerin buchte beim Reiseveranstalter TUI einen Flug für den 18. Juli 2007, 10.55 Uhr von Köln-Bonn nach Bilbao. Um die vom Reiseveranstalter angegebene Pufferzeit des Erscheinens auf dem Flughafen von mindestens zwei Stunden vor Abflug einzuhalten, wählte sie eine Zugverbindung, mit der sie um 8.49 Uhr planmäßig am Bahnhof des Flughafens Köln-Bonn ankommt. Eine frühere Zugverbindung auf der Strecke Hagen—Köln/Bonn war nur fünf Minuten vorher möglich. Für die Bahnfahrt buchte sie ein Rail & Fly Ticket.

Die Reise per Bahn endete aber bereits in Wuppertal-Barmen aufgrund eines entgleisten Güterzuges. Die Beschwerdeführerin reiste mühsam mit Nahverkehrszügen nach Wuppertal-Vohwinkel weiter, wo sie allerdings feststellen musste, dass dort auch keine Züge fuhren. Da die Zeit, den Anschlusszug in Köln zum Flughafen zu erreichen, nicht mehr ausreichte, entschloss sich die Beschwerdeführerin, ein Taxi für die Weiterfahrt zu nehmen. Der Taxifahrer teilte ihr während der Fahrt mit, dass die Taxiunternehmen mittlerweile Weisung der Deutschen Bahn erhalten hätten, die Bahnkunden auf Rechnung der Deutschen Bahn weiterzubefördern. Dies beträfe laut Auskunft des Taxifahrers z. B. auch Fahrten nach Düsseldorf.

Nach der Rückkehr von der Reise, bat die Beschwerdeführerin um die Erstattung der Taxikosten in Höhe von 75 Euro. Dies wurde von der DB AG in zahlreichen E-Mails abgelehnt. Die Beschwerdeführerin wandte sich daraufhin an TUI, aber der Reiseveranstalter verwies sie hartnäckig an die DB AG. Letztlich wurde von der DB AG nur ein Kulanzgutschein in Höhe von 10 Euro gewährt.

Die Rechtsansicht der DB AG, dass es sich bei Fahrten mit einem Rail & Fly Ticket um eine Pauschalreise handelt, ist grundsätzlich zutreffend. In diesem Zusammenhang ist die DB AG nur Erfüllungsgehilfin des Reiseveranstalters.

Dennoch hielt die Schlichtungsstelle Mobilität es in diesem Fall für angemessen, dass der Beschwerdeführerin die Taxifahrt teilweise erstattet wird, da die Beschwerdeführerin hier den empfohlenen Zeitpuffer eingehalten hatte. Darüber hinaus hatte sie versucht, sich schadensmindernd zu verhalten und zunächst alternativ Nahverkehrszüge benutzt. Zudem gab es offenbar eine Entschädigungsleistung für andere Fahrgäste, die von dem Zugausfall ebenfalls betroffen waren.

Im Sinne einer gütlichen Einigung wurde daher von der Schlichtungsstelle Mobilität vorgeschlagen, dass die DB AG aus Kulanz die Hälfte der Taxikosten in Höhe von 37,50 Euro übernimmt. Diesem Vorschlag stimmte die DB AG zu.

Gerne unterstützt die Schlichtungsstelle auch Sie, wenn Sie mal mit der Bahn, dem Bus, dem Schiff oder dem Flugzeug hängen bleiben. Sie können Ihr Anliegen schriftlich, per Fax oder per E-Mail einsenden. Auf der Internetseite www.schlichtungsstelle-mobilitaet. org finden Sie auch viele Tipps für Ihre Reise.

Schlichtungsstelle Mobilität
c/o Verkehrsclub Deutschland (VCD) e.V.
Postfach 61 02 49, 10923 Berlin
Telefon: (030) 46 99 70-0 (Mo-Fr 9-14 Uhr)
Telefax: (030)46 99 70-10
E-Mail: schlichtungsstelle@vcd.org

> Zur Website: schlichtungsstelle-mobilitaet.org

Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD

aus SIGNAL 6/2008 (Dezember 2008/Januar 2009), Seite 23-24

 

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