Behindertenbeauftragte von Städten oder
Landkreisen können oft nicht nach rein
behindertenorientierten Gesichtspunkten
entscheiden, da sie in die Behörden und deren
Zwänge eingebunden sind und diesen
unterliegen. Für die wirklich neutrale und
ganzheitliche Betrachtung von Behindertenbelangen
bedarf es Beauftragter aus privaten
und neutralen Einrichtungen.
Aufgrund der Vielschichtigkeit der Behindertenarbeit
und der ganz unterschiedlichen
Anforderungen der verschiedenen Gruppen
innerhalb der Behinderten sollten neben einzelnen
spezifischen Behindertenorganisationen
wie zum Beispiel für Rollstuhlfahrer oder
Blinde auch Vertreter übergeordneter Organisationen
gehört werden. Nur so ist sichergestellt,
dass bei öffentlichen Projekten nicht
nur eine Sicht der Dinge berücksichtigt wird,
sondern auch die
Anforderungen einzelner
Behindertengruppen berücksichtigt werden.
„Wenn es zum Beispiel um die Errichtung
eines Haltepunktes für die Eisenbahn geht,
bedarf es eines geeigneten Aufzugs, man
muss Platz für eine Hebebühne für den
Zugeinstieg vorhalten, Blinde benötigen
ein haptisches Leitsystem zur Wegführung
und anderes mehr. Hier überschneiden sich
auch oft die Interessen von älteren Bahnreisenden
mit denen von behinderten Mitfahrern“,
erklärt Reinhard Porzelt, Behindertenbeauftragter
des Deutschen Bahnkunden-
Verbands.
Leider zeigt sich in der Praxis noch allzu
oft, dass die Meinungen der Behindertenvertreter
zu wenig oder gar nicht eingeholt
werden. So wurde im Rahmen der mündlichen
Erörterung eines Planfeststellungsverfahrens
zum Projekt Deutsche Einheit
Bauabschnitt 17 in Erlangen der Behindertenbeauftragte
eines Fahrgastverbandes
gar nicht eingeladen. In Augsburg sollte der
Behindertenbeiratsvorsitzende neben dem
Blindenbund auch die Organisation „Pro Retina
Deutschland“ einbeziehen.
Hier müssen manche Behindertenorganisationen
allerdings auch Selbstkritik üben,
denn nicht immer sind diese offen für die
Meinung anderer Behindertengruppenvertreter
oder von neutralen Instanzen. Im Sinne
der Gleichberechtigung sollten bei Anhörungen
auch mehr als nur ein oder zwei
Vertreter geladen werden, um ein möglichst
komplettes und facettenreiches Gesamtbild
zu erhalten.
Eine weitere Forderung des DBV ist die
vollständige Einsichtnahme der Unterlagen
für Planfeststellungsverfahren im Internet.
Dies würde nicht nur behinderten Menschen
die Beteiligung an Planungen erleichtern,
sondern auch zur Transparenz der Verfahren
beitragen und für alle den Aufwand der
Einsichtnahme deutlich reduzieren. Gute
Beispiele für eine Öffentlichkeitsbeteiligung
per Internet gibt es aus der kommunalen
Bauleitplanung. Deutscher Bahnkunden-Verband
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