|
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
(VDV) wandte sich im April 2007 an das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung, um eine Anhebung des
sogenannten „Erhöhten Beförderungsentgeltes
(EBE)“ zu erreichen. Statt 40 Euro sollen
die sogenannten Schwarzfahrer künftig
60 Euro und „Wiederholungstäter“ 120 Euro
bezahlen. Der VDV begründete dies vor allem
damit, dass die derzeit geltenden Beträge nur
einen geringen Abschreckungseffekt hätten
und auch nicht ausreichten, die Kontrollkosten
und den Inkassoaufwand zu decken.
Daraufhin bat das Bundesverkehrsministerium
im Juli mehrere Verbände um
Stellungnahme, darunter auch der Deutsche
Bahnkunden-Verband (DBV). Der DBV
wandte sich entschieden gegen eine Erhöhung
des EBE auf 60 Euro und begründete
das in seinem Schreiben an das Ministerium
folgendermaßen:
Maßgebend für die Höhe des EBE können
nicht die Kontrollkosten und der Inkassoaufwand
sein, sondern allein die Schwere des
Vergehens. Vergleicht man den Betrag von
60 Euro mit anderen Ordnungswidrigkeiten
und Verstößen bspw. im Straßenverkehr, so
ist der Betrag schon jetzt überdurchschnittlich
hoch. Eine weitere Erhöhung wäre unangemessen
und würde den Trend verstärken,
die Fahrgäste zu kriminalisieren. Die Mehrzahl
der sogenannten Schwarzfahrer sind
eben gerade nicht Täter mit Vorsatz, sondern
vergessliche Menschen oder Fahrgäste,
die das zumeist sehr komplizierte Tarifsystem
oder die unverständlichen Benutzerführungen
am Automaten nicht verstanden
haben. Die Behauptung „zunehmender
vorsätzlicher Schwarzfahrer“ wird vom VDV
nicht belegt. Unangemessen ist auch die
Definition eines Wiederholungstäters innerhalb
von zwei Jahren. Dieser Zeitraum sollte,
wie heute bereits in Berlin praktiziert, auf
ein Jahr begrenzt werden. Deutscher Bahnkunden-Verband
|