Verkehrsrecht & Tarife

„Erhöhtes Beförderungsentgelt“ 60 €? – Nein!

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) wandte sich im April 2007 an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, um eine Anhebung des sogenannten „Erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE)“ zu erreichen. Statt 40 Euro sollen die sogenannten Schwarzfahrer künftig 60 Euro und „Wiederholungstäter“ 120 Euro bezahlen. Der VDV begründete dies vor allem damit, dass die derzeit geltenden Beträge nur einen geringen Abschreckungseffekt hätten und auch nicht ausreichten, die Kontrollkosten und den Inkassoaufwand zu decken.

Daraufhin bat das Bundesverkehrsministerium im Juli mehrere Verbände um Stellungnahme, darunter auch der Deutsche Bahnkunden-Verband (DBV). Der DBV wandte sich entschieden gegen eine Erhöhung des EBE auf 60 Euro und begründete das in seinem Schreiben an das Ministerium folgendermaßen:

Maßgebend für die Höhe des EBE können nicht die Kontrollkosten und der Inkassoaufwand sein, sondern allein die Schwere des Vergehens. Vergleicht man den Betrag von 60 Euro mit anderen Ordnungswidrigkeiten und Verstößen bspw. im Straßenverkehr, so ist der Betrag schon jetzt überdurchschnittlich hoch. Eine weitere Erhöhung wäre unangemessen und würde den Trend verstärken, die Fahrgäste zu kriminalisieren. Die Mehrzahl der sogenannten Schwarzfahrer sind eben gerade nicht Täter mit Vorsatz, sondern vergessliche Menschen oder Fahrgäste, die das zumeist sehr komplizierte Tarifsystem oder die unverständlichen Benutzerführungen am Automaten nicht verstanden haben. Die Behauptung „zunehmender vorsätzlicher Schwarzfahrer“ wird vom VDV nicht belegt. Unangemessen ist auch die Definition eines Wiederholungstäters innerhalb von zwei Jahren. Dieser Zeitraum sollte, wie heute bereits in Berlin praktiziert, auf ein Jahr begrenzt werden.

Deutscher Bahnkunden-Verband

aus SIGNAL 4/2007 (August/September 2007), Seite 23

 

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