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Am 30. Juli durften alle Schüler in allen
Nahverkehrszügen Bayerns kostenlos
mitfahren, die auf dem Zeugnis
mindestens eine Note „Eins“ bzw. nach
dem Punktenotensystem gymnasialer
Oberstufen 13 bis 15 Punkte vorweisen
konnten. Als Fahrschein galten das
Zeugnis oder eine Kopie zusammen
mit dem Schüler-, Kinder- oder
Personalausweis. Signal-Redaktion
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