Die Eheleute H. sind treue BahnCard-Kunden
der DB AG. Da die Gültigkeit der alten
BahnCards abgelaufen war, sollten die entsprechenden
Rechnungen für die neuen am
Überweisungsautomaten beglichen werden.
Da die beiden Überweisungsvordrucke
identisch aussahen, überprüfte das Paar lediglich
die Ausführung der ersten Überweisung
sehr sorgfältig. Die Ausführung des
zweiten Formulars wurde lediglich überflogen
und so ein Lesefehler des Geräts übersehen.
Dieser machte sich erst am nächsten Tag
auf dem Kontoauszug bemerkbar. Anstatt 53
Euro hatte der Automat 5300 Euro gelesen
und überwiesen.
Das Ehepaar setze sich zeitnah mit der
DB AG in Verbindung, erhielt jedoch keine
Antwort. Nach einem Monat vergeblichen
Wartens nahmen sie Kontakt zur Schlichtungsstelle
Mobilität auf.
Durch die sofortige Einleitung eines Vermittlungsverfahrens
konnte innerhalb der
DB AG schnell recherchiert werden, wo das
Geld angekommen war und dass es sogar
schon zurücküberwiesen wurde. Aufgrund
eines Feiertages dauerte dieser Vorgang jedoch
länger als üblich. Für die Kunden war
es eine große Erleichterung zu erfahren, dass
der Vorgang bearbeitet wird. Sie konnten ihren
Feiertag daraufhin genießen und in aller
Ruhe abwarten.
Der Fall zeigt: Es kommt nicht nur auf die
ordnungsgemäße Abwicklung von Vorgängen
an. Ebenso wichtig ist die Kommunikation.
Oft reicht eine kurze Information über
den Sachstand und eine verlässliche Aussage,
wo und wann der Vorgang bearbeitet wird.
Gerne unterstützt die Schlichtungsstelle
auch Sie, wenn Sie mal mit der Bahn, dem Bus,
dem Schiff oder dem Flugzeug hängen bleiben.
Sie können Ihr Anliegen schriftlich, per
Fax oder per E-Mail einsenden. Auf der Internetseite
www.schlichtungsstelle-mobilitaet.
org finden Sie auch viele Tipps für Ihre Reise.Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD
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