Im Juli und August gab es an einigen Tagen
stundenweise Streiks bei der Deutschen
Bahn. Ob die Forderungen der Eisenbahner
oder das Verhalten der DB solche
Streiks rechtfertigen, will der Deutsche
Bahnkunden-Verband nicht beurteilen.
Arbeitskampf ist ein fundamentales Recht.
Die Verantwortlichen aller Seiten müssen
jedoch darauf achten, dass die Prinzipien
der Verhältnismäßigkeit und die grundgesetzliche
Daseinsvorsorge gewahrt bleiben.
Um die Grundbedürfnisse der Bürger zu
sichern, leistet sich Deutschland noch immer
das Berufsbeamtentum. Bis zur Bahnreform
galt dies auch bei den Lokführern
– aus gutem Grund, wie sich jetzt zeigte.
Der Arbeitsplatz eines Eisenbahners ist kein
Selbstzweck, sondern auch Verpflichtung
für das Wohl der Allgemeinheit. Es muss
schon noch einen Unterschied geben, ob die
Müllabfuhr streikt und der Müll liegen bleibt
oder ob Menschen stehen gelassen werden
und beispielsweise ihren Arbeitsplatz nicht
mehr erreichen. Etwas Fingerspitzengefühl
bei der Abwägung der Mittel und der Auswirkungen
eines Arbeitskampfes muss der
Bahnkunde erwarten dürfen.
Durch die Privatisierung im Bahnverkehr
werden künftig immer weniger beamtete
und Reserve-Lokführer verfügbar sein.
Somit wird der Bund seiner Daseinsvorsorgepflicht
nach Artikel 87e des Grundgesetzes
nicht mehr nachkommen können. Die
Bundesregierung ist demnach gefordert,
gesetzliche Grundlagen zu schaffen, die bei
Streiks, welche nach Aussage von Juristen
nicht als „höhere Gewalt“ einzustufen sind,
die Grundversorgung sichern. Auch die Länder
und deren SPNV-Aufgabenträger sind
hier gefordert, notfalls Schienenersatzverkehr
sicherzustellen. Außerdem sind Streiks
in die sogenannte Katastrophenplanung
einzubeziehen. Denn für den betroffenen
Kunden bricht eine Grundversorgung seines
Alltags weg, und dies kann für ihn eine
Katastrophe sein. Deutscher Bahnkunden-Verband
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