Bedingt durch den Warnstreik der Lokführer
am 10. Juli erreichten viele Reisende ihr Ziel
nicht oder nur mit großer Verspätung. So auch
ein junger Mann aus Sachsen, der eine Nachtzugverbindung
nutzte, um zu seiner Arbeitsstelle
im Raum Stuttgart zu gelangen. Diese
Stelle als Altenpfleger hatte er erst vier Wochen
zuvor angetreten, davor bezog er „ALG II“.
Er befand sich bei seinem Stuttgarter Arbeitgeber
noch in der Probezeit und ihm wurde
aufgrund seiner Verspätung am 10. Juli fristlos
gekündigt. Gleichzeitig musste er sofort sein
angemietetes Zimmer im betriebseigenen
Wohnheim räumen, die anschließende Nacht
verbrachte der verzweifelte junge Mann auf
dem Stuttgarter Hauptbahnhof.
Seine inzwischen informierte Mutter
setzte sich mit der DBV-Reisestation
Oschatz in Verbindung und bat um eine
Klärung des Vorfalls und eine kostenlose
Rückfahrt für ihren Sohn. Ein Telefonat mit
dem „Kundendialog“ der DB AG brachte
keine Einigung. So blieb nur der Kauf einer
Fahrkarte.
Für den jungen Mann stellt sich nun die
Frage, wer dafür aufkommt. Schließlich
trifft ihn keine Schuld. Ist es die DB AG oder
die Gewerkschaft? Im Endeffekt ist es egal.
Der Antrag für „Hartz IV“ ist gestellt und
bei der nächsten Bewerbung wirft die fristlose
Kündigung in der Probezeit kein gutes
Licht auf den potenziellen Stellenbewerber.
Vielleicht kann die Schlichtungsstelle Mobilität,
die inzwischen eingeschaltet wurde,
wenigstens den Ersatz der Rückfahrt erreichen.
Der Deutsche Bahnkunden-Verband sieht
sich bestätigt in seiner Auffassung, dass Leistungen
der Daseinsvorsorge nicht so einfach
zum Spielball eines Arbeitskampfes
werden dürfen. Mitteldeutscher Bahnkunden-Verband
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