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Der StEP Verkehr 2025 soll, wie sein Vorläufer,
der 2003 vom Berliner Senat beschlossen
wurde, einen ressortübergreifenden, integrativen
Ansatz zur weiteren Entwicklung
des Verkehrs in Berlin verfolgen. Er soll dabei
einerseits den Berliner Flächennutzungsplan
hinsichtlich der räumlichen Planungsaussagen
konkretisieren und andererseits
wieder einen umfassenden Maßnahmenkatalog
enthalten, der neben der Planung der
Infrastruktur auch verkehrsorganisatorische
Ziele nach
Prioritäten differenziert. Für den
öffentlichen Verkehr ist der StEP Verkehr insbesondere
hinsichtlich seiner Festlegungen
zum weiteren Ausbau der Infrastruktur bedeutsam.
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Bahnen und Busse „wichtiges Standortkriterium“ Warum sich die Programmierer gerade an der Leipziger Straße angesiedelt haben, erklärt sich vielleicht anhand eines weiteren überraschenden Ergebnisses der Studie: So wurden Berliner Unternehmer nach den Gründen für ihre Standortwahl befragt. Bisher wird angenommen, dass das Vorhandensein eines „kreativen Umfelds“ eine entscheidende Rolle spielt – manche Stadtplaner versuchen deshalb, die Attraktivität eines Viertels für die Kreativwirtschaft an der Anzahl der Szenecafés zu messen. Nicht so in Berlin: Als wichtigstes Standortkriterium nannten die Umfrageteilnehmer neben niedrigen Mietpreisen eine „gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr“. Auszug aus einem Artikel über die sogenannte Kreativbranche in Berlin im Tagesspiegel vom 22. Januar 2009 |
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Der Nahverkehrsplan (NVP) dagegen regelt
„nur“ die Qualität und den Umfang der
vom Land Berlin bei den Verkehrsunternehmen
zu bestellenden Nahverkehrsleistungen.
Ziel soll es dabei sein, die Standards für
den ÖPNV unter Berücksichtigung der demographischen,
sozialen, wirtschaftlichen
und ökologischen Entwicklung im finanziellen
Rahmen des Haushalts zu aktualisieren.
Wie beim vorhergehenden NVP 2006 – 2009
ist beabsichtigt, zunächst ein „Eckpunktepapier“
zu erarbeiten und von Senat und Abgeordnetenhaus
beschließen zu lassen, bevor
der detailliertere eigentliche NVP ausgearbeitet
wird. Neue Weichenstellungen sind
durch den NVP 2010 -2014 insbesondere
hinsichtlich der zukünftigen Bestellungen
von SPNV-Leistungen zu erwarten, denn
innerhalb der NVP-Laufzeit muss eine Entscheidung
über Form und Umfang der weiteren
Beauftragung von S-Bahn-Verkehren
getroffen werden.
Begrüßenswert ist, dass die zuständige
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
beide Planungsinstrumente unter Einbeziehung
der Fachöffentlichkeit diskutieren
und erarbeiten möchte. Die Senatsverwaltung
hat daher u. a. auch den Berliner
Fahrgastverband IGEB eingeladen, an den
regelmäßigen Sitzungen des „Runden Tisches“
zur Erarbeitung des StEP Verkehr
und des „Forums“ zur Erarbeitung des
Nahverkehrsplans teilzunehmen. Für die
IGEB wird der stellvertretende Vorsitzende
Matthias Horth an den Sitzungen beider
Gremien teilnehmen. Berliner Fahrgastverband IGEB
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