Beantwortung der Kleinen Anfrage des
Abgeordneten Michael Cramer (AL) über
"Untersuchungen von S- und U-Bahnbau-
Projekten":
1. Welches sind die wesentlichen Einflußgrößen
für die Untersuchungen von
Bahnprojekten nach dem sogenannten
bundeseinheitlichen standardisierten
Bewertungsverfahren, und was beschreibt .
der Ergebnisfaktor?
Bei der standardisierten Bewertung von
Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV)
werden die Auswirkungen geplanter
Projekte u.a. durch folgende Einzlgrößen
beschrieben: Reisezeiten im ÖPNV
sowie im Individualverkehr, ÖV-Fahrgeld
bzw. OV-Erlöse, Betriebskosten
im Individualverkehr, Vorhaltungskosten
für Fahrwege und Fahrzeuge ..im
OV, Betriebsführungskosten im OV,
Abgasemissionen, Primärenergieverbrauch,
Unfallschäden. Ein wesentlicher
Ergebniswert der standardisierten
Bewertung ist der Nutzen-Kosten-Indikator,
der als Quotient aller (monetär
beschriebenen) Nutzenwerte zu den
Kostenwerten errechnet wird. Somit
wird Z.B. durch einen hohen Nutzen-Kosten-Indikator
die besondere Dringlichkeit
eines Projektes dokumentiert.
Sofern geplante Maßnahmen aus Mitteln
des Gemeindeverkehrsfmanzierungsgestzes
zu finanzieren sind, ist zu
beachten, daß der Bundesminister für
Verkehr (BMV) zur Genehmigung
eines Projektes einen Mindestwert von
etwa 1,0 voraussetzt.
2. Für welche Berliner Projekte wurde
bisher eine Untersuchung nach dem o.g.
Bewertungsverfahren durchgeführt mit
welchen Ergebnissen? Bitte einzeln auflisten.
Für folgende Projekte wurden Untersuchungen
nach der standardisierten Bewertung
durchgeführt:
- S-Bahn-Ring (gesamt) und U-Bahn-Linie
8 bis S-Bahnhof Hermannstraße:
Nutzen-Kosten-Indikator 2,95
- U-Bahn-Linie 9 bis Lankwitz/Kirche:
0,62
- U-Bahn-Linie 9 bis Lankwitz/Kirche
und S-Bahn bis Lichterfelde Süd: 0,80
- U-Balm-Linie 9 bis Lichterfelde Süd:
1,28
(Verschwenkung der S2 über Kolonnenstraße
nach Gleisdreieck 2,07)
3. Welche Ergebnisse erbrachten entsprechende
Untersuchungen in anderen Städten?
Bitte Beispiele.
Die Untersuchungen in anderen Städten
werden dem BMV vorgelegt und
stehen deshalb dem Senat im einzelnen
nicht zur Verfügung. Aus Kontaktgesprächen
mit dem BMV ist jedoch bekannt,
daß auch die meisten im
Bundesgebiet geplanten Schnellbahnprojekte
den oben genannten Mindestwert für
den Nutzen-Kosten-Indikator nur
knapp überschreiten.
4. Für welche Berliner Projekte wird o.g.
Bewertungsverfahren derzeit durchgeführt,
bei welchen Projekten soll in diesem
oder dem nächsten Jahr mit der Untersuchung
begonnen werden, und wann
werden jeweils Ergebnisse vorliegen?
Die zur Zeit noch laufenden Untersuchungen
zu den Projekten "U-Bahn-Linie
8 in das Märkische Viertel" sowie
"S-Bahn-Strecke Westkreuz - Pichelsberg"
werden bis Ende dieses Jahres
abgeschlossen sein. Es ist vorgesehen,
im nächsten Jahr weitere Untersuchungen
nach dem standardisierten Bewertungsverfahren
durchzuführen. Hierzu
soll zunächst ein aktualisiertes Datengerüst
erarbeitet werden, in dem insbesondere
die Auswirkungen der in diesem
Jahr realisierten Anderungen im
BVG-Angebot (u.a. Tarife, Bussspuren)
berücksichtigt werden. Folgende
Projektbereiche sollen 1990 untersucht
werden:
1. Verlängerung der U-Balm-Linie 9 bis
Rathaus Lankwitz
2. S-Balm von Lichterfelde Süd nach
Gleisdreieck (S6)
3. S-Bahn-Strecke von Westkreuz bis
Spandau (S5).
Die Untersuchungsergebnisse werden
voraussichtlich bis Ende des nächsten
Jahres vorliegen.
5. Teilt der Senat die Einschätzung von
Fachleuten, daß zur objektiven Beurteilung
der Bedeutung und der Dringlichkeit
eines Projektes und zur Vergleichbarkeit
aller S- und U-Bahn-Projekte stets ein
Bewertungsverfahren durchgeführt werden
sollte, unabhängig davon, ob durch
die Finanzierung mit GVFG-Mitteln ein
Bewertungsverfahren zwingend erforderlich
ist?
Ja.
6. Gibt es S- und U-Bahn-Projekte, bei
denen der Senat auf das Bewertungsverfahren
verzichten will? Wenn ja, warum?
Welche ungefähren Ergebnisfaktoren wären
bei diesen Projekten aufgrund der Erfahrungen
mit dem Bewertungsjahren
jeweils zu erwarten?
Für das 71 km-Netz der S-Bahn und die
im Bau befindlichen U-Balm-Linien
gibt es keine Bewertungen. Für alle in
den nächsten Jahren zur Realisierung
anstehenden Schnellbahn-Projekte sind
Untersuchungen nach dem standardisierten
Bewertungsverfahren vorgesehen.
Da dieses Verfahren vielschichtige
Berechnungen beinhaltet, ist die Angabe
von ungefähren Ergebniswerten
nicht vertretbar. (LPD, 15.11.1989) Senator für Verkehr
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