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Die Idylle ist trügerisch. Durch die schlechte Räumung der Straßenbahnhaltestellen hatten vor allem ältere und gehbehinderte Fahrgäste große Probleme. Foto: Marc Heller |
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Der Winter 2009/2010 bescherte vor allem
dem Norden und Osten Deutschlands eine
hier unbekannt lange und hohe Schneedecke.
Vor allem Fuß- und Radwege sowie
Bus- und Straßenbahnhaltestellen wurden
monatelang unzureichend oder gar nicht
geräumt. In Berlin, wo mehr Menschen auf
öffentlichen Verkehr angewiesen sind, als
in jeder anderen deutschen Stadt, führte der
unzumutbare Zustand vieler Haltestellen dazu,
dass ein erheblicher Teil
vor allem alter und gehbehinderter
Menschen sich kaum noch traute,
mit Bus oder Straßenbahn zu fahren.
Niemand wollte verantwortlich sein, aber
beteiligt haben sich alle. Räumfahrzeuge der
Stadtreinigung schoben den Schnee von der
Straße teilweise meterhoch an den Straßenrand.
Darunter wurden dann auch Haltestellen
begraben. Und auch die Fahrzeuge
privater Räumdienste fegten den Schnee oft
vom Gehweg zur Haltestelle.
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BVG-Bushaltestelle mit 40 cm Schnee-Matsch-Mischung als unüberwindbares Hindernis beim Ein- und Aussteigen. Foto: Marc Heller |
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Aber die BVG schien das nicht zu interessieren.
Beschwerden bei der Hotline wurden
kategorisch abgewiesen. Der Fahrgast
solle doch mal mit der Schaufel oder Spitzhacke
die zugefrorene Eisfläche zwischen
Haltestelle und Grundstücksgrenze nach
einem Radweg absuchen. Wird er fündig,
so wende er sich an die Stadtreinigung,
falls nicht, sei der Grundstückseigentümer
zuständig.
Mag das formal den Regeln entsprechen,
so ist es doch eine Zumutung, dass die BVG
sich nicht selbst um die Räumung ihrer
Haltestellen kümmert. Schließlich hat das
Verkehrsunternehmen die Pflicht, dafür zu
sorgen, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen
an den Haltestellen möglich ist.
Um aber das Zuständigkeitswirrwar dauerhaft
zu beseitigen, fordert der Berliner
Fahrgastverband IGEB eine schnelle Neuregelung,
die die städtische Stadtreinigung
dazu verpflichtet, alle Haltestellen zu räumen. (hm) IGEB Stadtverkehr
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