Nach mündlichen Verhandlungen am 23.
und 24. November 2010 hat der 12. Senat
des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg
am 24. November 2010 seine Urteile
in den erstinstanzlichen Verwaltungsstreitverfahren
OVG 12 A 1.10, 2.10 und 3.10
verkündet. Die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss
des Eisenbahnbundesamtes
vom 19. Februar 2010 sind abgewiesen
worden.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist
der Bau einer Eisenbahnneubaustrecke
vom Flughafenbahnhof BBI in östlicher
Richtung mit einer Einfädelung in
die Görlitzer
Bahn zwischen Berlin-Grünau und
Eichwalde genehmigt worden. Im Verfahren
12 A 3.10 hat der Berlin-Brandenburgische
Bahnkundenverband, eine nach dem
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte
Vereinigung, eine veränderte Lage der
Eisenbahntrasse verlangt und dazu einen
konkreten Vorschlag unterbreitet, der eine
Trassenführung in zunächst nördlicher
Richtung mit einer Einfädelung in den Berliner
Außenring vorsieht. Diese Variante ist
im Planfeststellungsverfahren durch die
Planfeststellungsbehörde verworfen worden.
Das hat der Verband im Klageverfahren
beanstandet. Die Klage konnte keinen
Erfolg haben, weil der klagende Verband
es versäumt hat, im Verwaltungsverfahren
nach Auslegung der Planungsunterlagen
innerhalb der gesetzlichen Einwendungsfrist
die von ihm im Klageverfahren geltend
gemachten Gesichtspunkte zu bezeichnen.
Dies führt nach den gesetzlichen Bestimmungen
zum Planfeststellungsverfahren
zu einer sogenannten materiellen Präklusion,
was zur Folge hat, dass der Verband
die von ihm beanspruchten Rechte auch
im Klageverfahren nicht mehr durchsetzen
kann.
Die vollständige Pressemitteilung mit Erläuterungen
zu den beiden anderen abgewiesen
Klagen ist verfügbar unter
www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ovg/
presse/ Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
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