Brandenburg

Östliche Schienenanbindung Flughafen BBI

Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss abgewiesen

Nach mündlichen Verhandlungen am 23. und 24. November 2010 hat der 12. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg am 24. November 2010 seine Urteile in den erstinstanzlichen Verwaltungsstreitverfahren OVG 12 A 1.10, 2.10 und 3.10 verkündet. Die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes vom 19. Februar 2010 sind abgewiesen worden.

Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist der Bau einer Eisenbahnneubaustrecke vom Flughafenbahnhof BBI in östlicher Richtung mit einer Einfädelung in die Görlitzer Bahn zwischen Berlin-Grünau und Eichwalde genehmigt worden. Im Verfahren 12 A 3.10 hat der Berlin-Brandenburgische Bahnkundenverband, eine nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Vereinigung, eine veränderte Lage der Eisenbahntrasse verlangt und dazu einen konkreten Vorschlag unterbreitet, der eine Trassenführung in zunächst nördlicher Richtung mit einer Einfädelung in den Berliner Außenring vorsieht. Diese Variante ist im Planfeststellungsverfahren durch die Planfeststellungsbehörde verworfen worden. Das hat der Verband im Klageverfahren beanstandet. Die Klage konnte keinen Erfolg haben, weil der klagende Verband es versäumt hat, im Verwaltungsverfahren nach Auslegung der Planungsunterlagen innerhalb der gesetzlichen Einwendungsfrist die von ihm im Klageverfahren geltend gemachten Gesichtspunkte zu bezeichnen. Dies führt nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Planfeststellungsverfahren zu einer sogenannten materiellen Präklusion, was zur Folge hat, dass der Verband die von ihm beanspruchten Rechte auch im Klageverfahren nicht mehr durchsetzen kann.

Die vollständige Pressemitteilung mit Erläuterungen zu den beiden anderen abgewiesen Klagen ist verfügbar unter
www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ovg/ presse/

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

aus SIGNAL 6/2010 (Dezember 2010/Januar 2011), Seite 16

 

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