Brandenburg

Klage zur BBI-Schienenanbindung: Ohne inhaltliche Prüfung gescheitert

Das Planungsrecht muss bürgerfreundlicher werden

Bei dem Planfeststellungsverfahren für die Schienenanbindung des BBI sind eine Vielzahl von umweltfreundlichen Anbindungsmöglichkeiten seit 2001 durch den DBV vorgeschlagen worden. Das Vorgehen der Deutschen Bahn AG, ernsthaft zu prüfende Alternativen und insbesondere die Nullvariante nicht in die auch europarechtlich vorgeschriebene Umweltprüfung einzubeziehen, ist ein schwerer Planungsfehler. Dieses Vorgehen sowie die fehlende Berücksichtigung gesundheitsbeeinträchtigender Belastungen im Ortsteil Bohnsdorf – hier werden Bürger durch Fluglärm und Bahnlärm massiv belastet – ist vom Gericht nur am Rande zur Kenntnis genommen worden.

Das Gericht sah sich nicht veranlasst, sich mit diesen Fragen tiefergehend auseinander zu setzen, weil die Einwendungen des DBV innerhalb der Frist zwar vorlagen, aber nicht in der richtigen Form. Briefkopf und Unterschrift stammten nicht vom Landesverband selbst, sondern von einem dem DBV-Landesverband angehörenden Regionalverband. Damit zählte die fristgemäß eingereichte Stellungnahme nicht. Der Vorgang wurde so gewertet, als ob der DBV seine Einwendungen im Beteiligungsverfahren nicht fristgemäß vorgebracht hat, und nicht fristgemäß vorgebrachte Einwendungen müssen weder im Planfeststellungsverfahren noch im Gerichtsverfahren geprüft werden.

Angesichts der Tatsache, dass der Bahnkunden- Verband Berlin-Brandenburg umfangreich im Jahr 2007 eingewendet hat und verschiedene Varianten zur Prüfung vorgeschlagen hat und im Anschluss in enger Abstimmung mit dem Eisenbahnbundesamt einen detailliert ausgearbeiteten Alternativvorschlag entwickelt hat, ist die Auffassung des Gerichtes kaum nachzuvollziehen.

Angesichts der Tatsache, dass der Bahnkunden- Verband Berlin-Brandenburg umfangreich im Jahr 2007 eingewendet hat und verschiedene Varianten zur Prüfung vorgeschlagen hat und im Anschluss in enger Abstimmung mit dem Eisenbahnbundesamt einen detailliert ausgearbeiteten Alternativvorschlag entwickelt hat, ist die Auffassung des Gerichtes kaum nachzuvollziehen.

Es ist ohnehin zu fragen, ob bei einem langjährigen Planverfahren, bei dem gravierende Änderungen des Verfahrensgegenstandes wie auch der Sach- und Rechtslage eingetreten sind, herkömmliche juristische Instrumente wie das der Präklusion überhaupt anwendbar sind.

Das Vertrauen in den Rechtsstaat, das ja auch darauf beruht, dass Bürger Entscheidungen in Planungs- und Rechtsverfahren inhaltlich einsehen und akzeptieren, ist durch das Urteil zur BBI-Schienenanbindung nicht gerade gewachsen. Dass offensichtliche juristische Dilemma zwischen den Planungsmöglichkeiten der Verwaltungen und den finanziellen und ehrenamtlichen Möglichkeiten interessierter Bürger (und deren Verbänden) verlangt geradezu nach einer „Entrümpelung“ und Demokratisierung des geltenden Planungsrechts. Die Diskussionen um das Projekt „Stuttgart 21“ und auch die aktuellen Proteste wegen der befürchteten Fluglärmbelastung durch BBI zeigen das starke Interesse der Öffentlichkeit, bei Großprojekten mitwirken und Einfluss nehmen zu können. Deshalb sieht der DBVLandesverband die Bundespolitik am Zuge, hier mehr Transparenz zu schaffen.

DBV Berlin-Brandenburg

aus SIGNAL 6/2010 (Dezember 2010/Januar 2011), Seite 16

 

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