Bei dem Planfeststellungsverfahren für die
Schienenanbindung des BBI sind eine Vielzahl
von umweltfreundlichen Anbindungsmöglichkeiten
seit 2001 durch den DBV vorgeschlagen
worden. Das Vorgehen der Deutschen
Bahn AG,
ernsthaft zu prüfende Alternativen
und insbesondere die Nullvariante nicht in die
auch europarechtlich vorgeschriebene Umweltprüfung
einzubeziehen, ist ein schwerer
Planungsfehler. Dieses Vorgehen sowie die
fehlende Berücksichtigung gesundheitsbeeinträchtigender
Belastungen im Ortsteil Bohnsdorf
– hier werden Bürger durch Fluglärm und
Bahnlärm massiv belastet – ist vom Gericht nur
am Rande zur Kenntnis genommen worden.
Das Gericht sah sich nicht veranlasst, sich
mit diesen Fragen tiefergehend auseinander
zu setzen, weil die Einwendungen des DBV
innerhalb der Frist zwar vorlagen, aber nicht
in der richtigen Form. Briefkopf und Unterschrift
stammten nicht vom Landesverband
selbst, sondern von einem dem DBV-Landesverband
angehörenden Regionalverband.
Damit zählte die fristgemäß eingereichte
Stellungnahme nicht. Der Vorgang wurde so
gewertet, als ob der DBV seine Einwendungen
im Beteiligungsverfahren nicht fristgemäß
vorgebracht hat, und nicht fristgemäß
vorgebrachte Einwendungen müssen weder
im Planfeststellungsverfahren noch im Gerichtsverfahren
geprüft werden.
Angesichts der Tatsache, dass der Bahnkunden-
Verband Berlin-Brandenburg umfangreich
im Jahr 2007 eingewendet hat und
verschiedene Varianten zur Prüfung vorgeschlagen
hat und im Anschluss in enger Abstimmung
mit dem Eisenbahnbundesamt
einen detailliert ausgearbeiteten Alternativvorschlag
entwickelt hat, ist die Auffassung
des Gerichtes kaum nachzuvollziehen.
Angesichts der Tatsache, dass der Bahnkunden-
Verband Berlin-Brandenburg umfangreich
im Jahr 2007 eingewendet hat und
verschiedene Varianten zur Prüfung vorgeschlagen
hat und im Anschluss in enger Abstimmung
mit dem Eisenbahnbundesamt
einen detailliert ausgearbeiteten Alternativvorschlag
entwickelt hat, ist die Auffassung
des Gerichtes kaum nachzuvollziehen.
Es ist ohnehin zu fragen, ob bei einem
langjährigen Planverfahren, bei dem gravierende
Änderungen des Verfahrensgegenstandes
wie auch der Sach- und Rechtslage
eingetreten sind, herkömmliche juristische
Instrumente wie das der Präklusion überhaupt
anwendbar sind.
Das Vertrauen in den Rechtsstaat, das ja
auch darauf beruht, dass Bürger Entscheidungen
in Planungs- und Rechtsverfahren inhaltlich
einsehen und akzeptieren, ist durch das Urteil
zur BBI-Schienenanbindung nicht gerade
gewachsen. Dass offensichtliche juristische Dilemma
zwischen den Planungsmöglichkeiten
der Verwaltungen und den finanziellen und
ehrenamtlichen Möglichkeiten interessierter
Bürger (und deren Verbänden) verlangt geradezu
nach einer „Entrümpelung“ und Demokratisierung
des geltenden Planungsrechts.
Die Diskussionen um das Projekt „Stuttgart
21“ und auch die aktuellen Proteste wegen der
befürchteten Fluglärmbelastung durch BBI
zeigen das starke Interesse der Öffentlichkeit,
bei Großprojekten mitwirken und Einfluss
nehmen zu können. Deshalb sieht der DBVLandesverband
die Bundespolitik am Zuge,
hier mehr Transparenz zu schaffen. DBV Berlin-Brandenburg
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