Bayern

Erster Schritt zur S 7-Verlängerung nach Geretsried

Münchner S-Bahn
S7 nach Wolfratshausen, noch endet sie dort. Aber für das seit Jahrzehnten diskutierte Projekt einer Verlängerung nach Geretsried gibt es nun endlich eine realistische Chance. Foto: Johann Hartl

Bayerns Verkehrsminister Martin Zeil hat am 10. November 2010 die Deutsche Bahn beauftragt, das Planfeststellungsverfahren für die Verlängerung der S7 von Wolfratshausen nach Geretsried einzuleiten.

„Damit gehen wir einen entscheidenden weiteren Schritt auf dem Weg zur Realisierung dieses wichtigen Infrastrukturprojekts. Im Planfeststellungsverfahren können die unterschiedlichen Interessen objektiv gegeneinander abgewogen und in Einklang gebracht werden. Nur hier kann verbindlich geklärt werden, ob die erforderliche Querung des FFH-Gebiets ‚Buckelwiesen Königsdorfer Alm‘ bei Geretsried zulässig ist“, erklärte Zeil.

Im Bayerischen Verkehrsministerium wurden im Beisein mehrerer Landtagsabgeordneter, des Landrats von Bad Tölz- Wolfratshausen und der Bürgermeister von Wolfratshausen und Geretsried erstmals Detailplanungen für den Abschnitt der S7-Verlängerung vorgestellt, der das FFH-Gebiet ‚Buckelwiesen Königsdorfer Alm‘ quert. Um die FFH-Verträglichkeit zu gewährleisten, muss die Trassenführung ausgewählt werden, die den Projektzweck mit den geringsten Beeinträchtigungen erreicht. Hierüber entscheidet das Eisenbahn-Bundesamt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens.

„Ich weiß, dass die Beibehaltung des Bahnübergangs in Wolfratshausen auf große Vorbehalte stößt. Das ist allerdings der einzige Weg, um das für die Region wichtige Gesamtvorhaben förderfähig zu machen und zu realisieren. Der Landkreis Bad Tölz- Wolfratshausen wird durch die S7-Verlängerung einen wichtigen Wachstumsimpuls erhalten“, sagte Zeil. „60 000 Kilometer pro Werktag, die ansonsten – auch in Wolfratshausen – mit dem Auto zurückgelegt würden, können wir mit dem Vorhaben auf die Schiene verlagern. Damit leisten wir auch einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz. Mit diesen Vorteilen müssen die von Wolfratshausen geltend gemachten Nachteile abgewogen und in Einklang gebracht werden. Genau hierzu dient das Planfeststellungsverfahren. Zur Einleitung des Verfahrens gibt es daher keine Alternative“, erklärte Zeil.

Die Planfeststellung soll für die Trassierungsvariante mit dem Haltepunkt Geretsried- Mitte, einem Kreuzungsbahnhof Gelting direkt an der Kreisstraße TÖL22 und einem an der Richard-Wagner-Straße gelegenen Endbahnhof Geretsried-Süd eingeleitet werden. Die Untersuchungen aller denkbaren Varianten haben gezeigt, dass nur diese Trasse volkswirtschaftlich sinnvoll ist. Um die Kosten im Rahmen der Förderfähigkeit zu halten, muss der bestehende Bahnübergang an der Sauerlacher Straße in Wolfratshausen beibehalten werden. Dies hat die aktuelle Nutzen-Kosten-Untersuchung eindeutig ergeben. Mit Schrankenschließzeiten von 12 Minuten pro Stunde ist eine Beseitigung des Bahnübergangs rechtlich nicht vorgeschrieben und kann daher auch nicht gefördert werden. Dies wurde vom Bundesverkehrsministerium im Juni 2010 bestätigt.

Als nächster Schritt muss im Detail festgelegt werden, welche Trassenführung für die Querung der Buckelwiesen am ehesten eine FFH-Verträglichkeit erwarten lässt. Die Vorzugslösung wird die Deutsche Bahn als Vorhabenträgerin dann in der für das Planfeststellungsverfahren nötigen Tiefe planen. Mit einer Einreichung des Planfeststellungsantrags Mitte 2011 könnte im Jahr 2013 Baurecht für das Vorhaben vorliegen.

Aktion Münchner Fahrgäste im DBV

aus SIGNAL 6/2010 (Dezember 2010/Januar 2011), Seite 24

 

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