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S7 nach Wolfratshausen, noch endet sie dort. Aber für das seit Jahrzehnten diskutierte Projekt einer Verlängerung nach Geretsried gibt es nun endlich eine realistische Chance. Foto: Johann Hartl |
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Bayerns Verkehrsminister Martin Zeil hat
am 10. November 2010 die Deutsche
Bahn beauftragt, das Planfeststellungsverfahren
für die Verlängerung der S7
von Wolfratshausen nach Geretsried einzuleiten.
„Damit gehen wir einen entscheidenden
weiteren Schritt auf dem Weg zur
Realisierung dieses wichtigen Infrastrukturprojekts.
Im Planfeststellungsverfahren können die
unterschiedlichen Interessen objektiv
gegeneinander abgewogen und in Einklang gebracht werden.
Nur hier kann verbindlich geklärt werden,
ob die erforderliche Querung des FFH-Gebiets
‚Buckelwiesen Königsdorfer Alm‘ bei
Geretsried zulässig ist“, erklärte Zeil.
Im Bayerischen Verkehrsministerium
wurden im Beisein mehrerer Landtagsabgeordneter,
des Landrats von Bad Tölz-
Wolfratshausen und der Bürgermeister von
Wolfratshausen und Geretsried erstmals Detailplanungen
für den Abschnitt der S7-Verlängerung
vorgestellt, der das FFH-Gebiet
‚Buckelwiesen Königsdorfer Alm‘ quert. Um
die FFH-Verträglichkeit zu gewährleisten,
muss die Trassenführung ausgewählt werden,
die den Projektzweck mit den geringsten
Beeinträchtigungen erreicht. Hierüber
entscheidet das Eisenbahn-Bundesamt im
Rahmen des Planfeststellungsverfahrens.
„Ich weiß, dass die Beibehaltung des
Bahnübergangs in Wolfratshausen auf große
Vorbehalte stößt. Das ist allerdings der
einzige Weg, um das für die Region wichtige
Gesamtvorhaben förderfähig zu machen
und zu realisieren. Der Landkreis Bad Tölz-
Wolfratshausen wird durch die S7-Verlängerung
einen wichtigen Wachstumsimpuls
erhalten“, sagte Zeil. „60 000 Kilometer pro
Werktag, die ansonsten – auch in Wolfratshausen
– mit dem Auto zurückgelegt würden,
können wir mit dem Vorhaben auf die
Schiene verlagern. Damit leisten wir auch
einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz.
Mit diesen Vorteilen müssen die von
Wolfratshausen geltend gemachten Nachteile
abgewogen und in Einklang gebracht
werden. Genau hierzu dient das Planfeststellungsverfahren.
Zur Einleitung des Verfahrens
gibt es daher keine Alternative“, erklärte
Zeil.
Die Planfeststellung soll für die Trassierungsvariante
mit dem Haltepunkt Geretsried-
Mitte, einem Kreuzungsbahnhof Gelting
direkt an der Kreisstraße TÖL22 und einem
an der Richard-Wagner-Straße gelegenen
Endbahnhof Geretsried-Süd eingeleitet
werden. Die Untersuchungen aller denkbaren
Varianten haben gezeigt, dass nur diese
Trasse volkswirtschaftlich sinnvoll ist. Um
die Kosten im Rahmen der Förderfähigkeit
zu halten, muss der bestehende Bahnübergang
an der Sauerlacher Straße in Wolfratshausen
beibehalten werden. Dies hat die
aktuelle Nutzen-Kosten-Untersuchung eindeutig
ergeben. Mit Schrankenschließzeiten
von 12 Minuten pro Stunde ist eine Beseitigung
des Bahnübergangs rechtlich nicht
vorgeschrieben und kann daher auch nicht
gefördert werden. Dies wurde vom Bundesverkehrsministerium
im Juni 2010 bestätigt.
Als nächster Schritt muss im Detail festgelegt
werden, welche Trassenführung für
die Querung der Buckelwiesen am ehesten
eine FFH-Verträglichkeit erwarten lässt. Die
Vorzugslösung wird die Deutsche Bahn als
Vorhabenträgerin dann in der für das Planfeststellungsverfahren
nötigen Tiefe planen.
Mit einer Einreichung des Planfeststellungsantrags
Mitte 2011 könnte im Jahr 2013 Baurecht
für das Vorhaben vorliegen. Aktion Münchner Fahrgäste im DBV
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