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Touch&Travel Teilnahmebedingungen für den Pilotbetrieb für Smartphones, veröffentlicht von DB Mobility Logistics AG mit Stand 1. Juli 2011. Wer alles sorgfältig gelesen hat, wird sich noch einmal überlegen, ob er wirklich mitmacht. Abb: DB AG |
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Am 14. Juli 2011 stellte die BVG auf einer Pressekonferenz
ihr neues Handyticket vor, das
gar nicht so neu war. Bereits 2007 wurde das
von der Deutschen Bahn entwickelte System
unter dem Namen “Touch&Travel” auf
der Cebit in Hannover erstmals der Öffentlichkeit
präsentiert (siehe SIGNAL 2/2007).
Dabei muss man sich jeweils vor und nach
der Fahrt in einem Programm auf seinem
Handy ein- und auschecken – damals jedoch
erst auf ausgewählten Strecken im Nah- und
Fernverkehr.
Doch jetzt soll es im Berliner und Potsdamer
Stadtgebiet flächendeckend verfügbar
sein. Auch die Technik wurde erweitert.
Musste man zunächst ein ganz spezielles
Handy mit derzeit noch seltener NFC-Technologie
besitzen, ist heute fast jedes Appleoder
Android-Smartphone geeignet. Dabei
kann der Ein- und Auscheckvorgang nun
über drei Wege stattfinden: Herkömmlich
über die Touchpoints mit NFC, über die
Handykamera und den abfotografierten
QR-Codes oder direkt über die Handyortung.
Derzeit ist der Nutzerkreis jedoch noch
auf Smartphone-Nutzer von T-Mobile und
Vodafone beschränkt. E-Plus und o2 sollen
jedoch bald folgen.
Auf der Pressekonferenz gaben sich alle
sehr viel Mühe, das System als eine Erleichterung
für den Kunden zu präsentieren, der
sich jetzt nicht mehr um einen komplizierten
Tarif kümmern müsse.
Seltsamerweise liest sich das in den Teilnahmebedingungen
ganz anders. Hiernach
sind die vollen 40 Euro fällig, falls das
Handy zur Kontrolle nicht betriebsbereit
sein sollte, beispielsweise weil der Akku
aufgebraucht ist oder eine der vielen Apps
das Telefon zum Absturz bringt. Doch es
kommt noch besser: Einerseits wurde auf
der Pressekonferenz von der Einfachheit
der automatischen Best-Preis-Ermittlung
geschwärmt, wonach das System automatisch
Kurzstrecken, Einzeltickets und
Tageskarten zugunsten des Kunden ermitteln
soll, ohne dass dieser sich noch um
komplizierte Tarifsonderfälle kümmern
müsse. Doch andererseits ist in den Teilnahmebedingungen
festgeschrieben, dass
man ebenfalls die vollen 40 Euro zu zahlen
hat, wenn man eine Rück- oder Rundfahrt
durchführt.
Zitat §3 – 13b Teilnahmebedingungen
Touch&Travel, Seite 5:
Der Teilnehmer ist […] zur Zahlung eines
erhöhten Fahrpreises […] bzw. eines erhöhten
Beförderungsentgelts […] verpflichtet,
wenn er [...] eine Rück- oder Rundfahrt
durchführt. Rückfahrten sind Fahrten in
Richtung auf den Ausgangspunkt auf derselben
Strecke wie bei der Hinfahrt ohne
eine zwischenzeitliche Ab- und erneute Anmeldung.
Rundfahrten sind Fahrten, die auf
einem anderen Weg als bei der Hinfahrt
- zum Ausgangspunkt,
- zu einem diesem nahe liegenden Punkt,
- zu einem Fahrtziel, das mit der Hinfahrt
hätte erreicht werden können,
führen, ohne eine zwischenzeitliche Abund
erneute Anmeldung durchgeführt zu
haben.
Auch ist es mitnichten so, dass das Ticket
im gesamten Berliner AB-Gebiet gilt.
Zahlreiche nach Berlin einbrechende
Umlandbuslinien und sogar eine Straßenbahnlinie
fehlen. Die teilnehmenden
Verkehrsunternehmen sind: BVG, ViP,
S-Bahn Berlin, DB Regio, Märkische Regiobahn
(OLA), Havelbus, ODEG sowie die
Prignitzer Eisenbahn (PEG).
Nachteilig ist ebenfalls, dass man bei
der Nutzung des Handytickets bereits vor
dem Einsteigen eingecheckt sein muss. Ein
klarer Nachteil, denn Papiertickets kann
man bei Bus und Straßenbahn noch im
Fahrzeug lösen. Nutzer von Touch&Travel
müssen nun, um sich anzumelden, gegebenenfalls
den Bus oder Zug fahren lassen,
den sie sonst vielleicht noch erreicht
hätten. Bei der U-Bahn soll man sich sogar
nur an der Oberfläche an- und abmelden.
Der Gipfel ist schließlich, dass kein Teilnehmer
öffentlich über seine unangenehmen
Erfahrungen mit Touch&Travel ohne vorherige
Erlaubnis der Bahn berichten darf. Die
Meinungsfreiheit wurde bereits über die
Teilnahmebedingungen eingeschränkt.
§ 13 Geheimhaltungsverpflichtung
Der Teilnehmer verpflichtet sich – unabhängig
von einer eventuellen vorzeitigen
Vertragskündigung – über die gesamte
Laufzeit des Piloten nach § 8 bis einschließlich
6 Monate nach Pilotende, schriftliche
Veröffentlichungen oder anderweitige
öffentliche Stellungnahmen über die im
Projekt gewonnenen Erkenntnisse zum Verfahren
Touch&Travel ausschließlich nach
Rücksprache und mit Einverständnis der DB
zu tätigen. Ausgenommen hiervon ist eine
Kommentierung der Smartphone Applikationen,
jedoch nicht über das Verfahren selbst,
im Apple App Store bzw. im Google Android
Market.
Zusammengefasst kann man dem Fahrgast
derzeit nur raten, unbedingt die Finger vom
Handyticket zu lassen, bis bei den Teilnahmebedingungen
nachgebessert wurde. Mit
dem derzeitigen Vertragswerk steht der
Kunde jedenfalls mit einem Bein fast im Gefängnis. (hm)
Berliner Fahrgastverband IGEB
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