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So stellen sich die Architekten Ingrid Hentschel und Axel Oestreich den künftigen U-Bahnhof Unter den Linden vor, auf dem mit vielen Umsteigern zwischen U 5 und U 6 gerechnet wird. Copyright: BVG |
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Voraussichtliche Bauphasen beim Lückenschluss |
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Im Sommer 2011 wurde das Änderungsverfahren
zur Planfeststellung für den Weiterbau
der U 5 zwischen Alexanderplatz und
Brandenburger Tor abgeschlossen. Der
Berliner Fahrgastverband IGEB hatte sich
an den Anhörungen beteiligt (siehe Signal
2/2009).
An der grundsätzlichen Ablehnung des
Projektes durch die IGEB hat sich in den letzten
Jahren nichts geändert. Das Projekt bindet
Ressourcen, die an anderer Stelle, insbesondere
für Straßenbahnprojekte, sinnvoller
eingesetzt werden könnten. Allerdings
muss Berlin das Projekt jetzt vollenden, ein
Ausstieg ist nicht mehr möglich. Sollte die
U-Bahn-Strecke nicht bis 2020 vollendet
sein, müsste das Land Berlin Gelder an den
Bund für den ersten Bauabschnitt zwischen
Brandenburger Tor und Hauptbahnhof zurückzahlen.
Aufgrund
der
überraschenden
archäologischen
Funde
vor dem Berliner Rathaus musste die Planung
für den gleichnamigen U-Bahnhof verändert
werden (siehe SIGNAL 6/2010). Bei aller Freude
über die wiedergefundenen Reste des mittelalterlichen
Vorgängerbaus des Rathauses
müssen sich die zuständigen Behörden des
Landes Berlin doch fragen lassen, warum sie
davon so überrascht wurden. Ein einfaches
Studium historischer Karten des Stadtzentrums
hätte klar gemacht, dass hier wichtige
historische Funde zu erwarten waren.
Sicherung der archäologischen
Funde unklar
Es bleibt zu hoffen, dass
der gefundene Kompromiss
zwischen dem Erhalt
der Reste des alten Rathauses
und dem Neubau
des U-Bahnhofs Bestand
haben wird. Allerdings
liegt zurzeit noch kein
Konzept vor, wie die archäologischen
Funde
dauerhaft gesichert und
zugänglich gemacht werden
sollen. Das geplante
„archäologische Fenster“
ist bisher sehr vage. Seitens
des Berliner Fahrgastverbandes
IGEB besteht
die Forderung, dass die
Mehrkosten, die über die
vom Gesetz vorgeschriebenen
archäologischen
Grabungsarbeiten hinausgehen,
nicht aus dem Etat
für Nahverkehrsprojekte
entnommen werden.
Ärgerlich ist jedoch,
dass es bei der BVG versäumt
wurde, die Planungen
für die neue Straßenbahnstrecke
zwischen
Alexanderplatz und Kulturforum
sowie für den
Bau der U 5 abzustimmen.
Der U-Bahnhof Berliner Rathaus wird ein
Umsteigepunkt zwischen Straßenbahn
und U-Bahn werden. Wie jedoch die Straßenbahnhaltestelle
dort sinnvoll angeordnet
werden kann, insbesondere zu den Aufzügen
zum U-Bahnhof, dazu gibt es keine
Abstimmungen. Für dieses Versäumnis ist
ausschließlich die BVG verantwortlich, da
sie die Straßenbahn- und die U-Bahn-Strecke
plant.
Unterbrechung der U 6 für 18 Monate
Der künftige U-Bahnhof Unter den Linden
ist als Kreuzungsbahnhof zwischen U 5 und
bestehender U 6 geplant. Um dieses Bauwerk
jedoch ausführen zu können, wird es
nicht nur zu umfangreichen Sperrungen im
Straßenland kommen. Auch die U 6 wird
nach jetziger Planung für mindestens 18
Monate zwischen den Bahnhöfen Friedrichstraße
und Französische Straße unterbrochen.
Dabei ist es noch gar nicht lange her,
dass eine nur sechsmonatige Sperrung für
möglich gehalten wurde.
Trotz der nun langen U 6-Unterbrechung
muss sichergestellt sein, dass in dieser Zeit
die anderen Nord-Süd-Linien (S-Bahn, U 8,
U 9) ohne Beeinträchtigung durch Bauarbeiten
verkehren.
Neben den Erschwernissen für viele Berliner
auf ihren täglichen Wegen befürchten
auch viele Geschäftsleute der Friedrichstraße
längerfristige geschäftliche Einbußen.
Die IG Friedrichstraße hat sich intensiv mit
den Problemen auseinandergesetzt – siehe
nachfolgenden Beitrag, der von einer realistischen
Sicht der anstehenden Probleme
zeugt. Die IGEB fordert das Land auf, die
Verkehrsprobleme, die aus dieser Baustelle
resultieren, frühzeitig zu untersuchen und
die Betroffenen an den Entscheidungen zu
beteiligen.
Darüber hinaus hat die IG Friedrichstraße
ein Konzept zu einer „Schaustelle U 5“ vorgestellt.
Die Friedrichstraße ist ein wichtiger
Anlaufpunkt für Berlin-Touristen. Die Schaustelle
soll auch während der Bauzeit die Geschäftsstraße attraktiv halten und zu einem
Besuchermagneten für Berliner und Gäste
machen.
Die für den Abschnitt zwischen U-Bahnhof
Alexanderplatz und U-Bahnhof Brandenburger
Tor errechneten Baukosten von
433 Millionen Euro werden zu einem erheblichen
Teil aus Bundesmitteln bezahlt:
Gelder gemäß Hauptstadtvertrag von 1994,
gemäß Entflechtungsgesetz (früher GVFGMittel)
und Regionalisierungsmittel, also
Gelder, die eigentlich für den SPNV vorgesehen
sind und von Berlin in den U-Bahn-
Bau „umgelenkt“ werden. Auch die 150
Millionen Euro aus dem Hauptstadtvertrag,
von denen rund 30 Millionen bereits für
den Abschnitt zwischen Hauptbahnhof
und Brandenburger Tor ausgegeben wurden,
hätte Berlin für S-Bahn- oder Straßenbahnprojekte
einplanen können. Der Sachzwang,
die U 5-Verlängerung auf Druck
des Bundes jetzt bauen zu müssen, ist also
1994 vom Land Berlin selbst herbeigeführt
worden. IGEB Stadtverkehr
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